Appell gegen Leistungskürzungen nach dem so genannten Sicherheitspaket

Laut Aussage des Staatssekretärs Aziz Bozkurt hat Berlin noch nicht abschließend entschieden wie und ob die Kürzungen nach §1 Abs 4 Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt werden sollen.

Bereits Ende November 2024 hatten wir uns diesbezüglich an ihn gewandt und stehen seither mit ihm im Austausch, auch weil es einen erfreulichen Erlass aus Rheinland- Pfalz gibt, der der die Leistungskürzungen untersagt und auch mittlerweile drei Gerichtsurteile (SG Landshut S 11 AY 19_24 ER; SG Nürnberg S 17 AY 68_24 ER; SG Osnabrück) , die immer positiv im Sinne der Kläger*innen entschieden haben. Hier findet ihr unseren Appell.


2025-01-16 Appell Änderungen AsylblG





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