08.12.2005: Ausführungsvorschriften zu § 1a AsylbLG

Von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wurde auf der Sitzung des Flüchtlingsrates Berlin am 7. Dezember 2005 über die bevorstehende Verabschiedung der Ausführungsvorschriften (AV § 1a AsylbLG) informiert.


Die wichtigste änderung ist der Wegfall des Einreisestichtages, der bisher den Personenkreis mit Anspruch auf eine (eingeschränkte) Leistungsgewährung begrenzte. Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung sind zu leisten. Das Sachleistungsgebot ist dabei umzusetzen.





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