Erste Erfahrungswerte mit der neuen Gebührenverordnung für Berliner LAF-Unterkünfte
In ihrem 63. Infoschreiben an die eigenen Unterkünfte hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) die neue Unterbringungsgebührenordnung bekannt gemacht. Darin sind drastische Änderung bei der Abrechnung sowie signifikante Erhöhungen der Gebühren enthalten. U.a. muss die Kostenübernahme seit dem 01.01.2025 von den untergebrachten Menschen selbst organisiert werden. Das gilt auch, wenn diese erst kurz in Deutschland und damit neu in unserem komplizierten System sind. Die Folge sind fehlende Kostenübernahmen und die Gefahr der Verschuldung. Mit Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff schauen wir auf die Neuerungen sowie auf bereits ergangene Bescheide. Anonymisierte Bescheide können vorab geschickt werden. Zur Anmeldung geht es Anmeldung hier.
Die Fortbildung wird kofinanziert von dem AMIF-Fond der Europäischen Union.