Gesetzliche Neuerungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Das BMI hat mit zum 05.06.2024 beschlossen, den Schutzstatus nach § 24 AufenthG (Massenzustrom /Vorübergehender Schutz) nur noch eingeschränkt zu erteilen. Während ukrainische Staatsangehörige zunächst bis zum 04.03.2026 weiter unter den Schutz fallen und visumsfrei einreisen können, soll dies nicht mehr in gleichem Maße für Menschen mit befristetem ukrainischen Aufenthaltsrecht / ohne Schutzstatus gelten. Was bedeutet das konkret? Hier geht es zu unserer Fachinfo.
Gesetzliche Neuerungen für Geflüchtete aus der Ukraine