10.06.2026: Kurzkommentierung zum Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD

Laut Informationen der Fraktion der Partei „Die Linke“ im Bundestag hat die
Bundesregierung einen erneuten Änderungsantrag im Parlament eingereicht, der
im Rahmen der nationalen Umsetzung der GEAS – Reform ab 12.06.2026 nun
schnellstmöglich durchs Parlament gepeitscht werden soll.
Dieser Änderungsantrag soll am heutigen Mittwoch bereits im Ausschuss beraten
werden und Freitag ab mittags im Bundestag beraten werden.
Einerseits sollen die drei Listen der so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aus
der nationalen und europäischen Liste nun im Gesetz vereint werden. Andererseits
soll der noch nicht einmal in Kraft getretenen §87e Asylgesetz zu den
Übergangsfristen in der Umsetzung der GEAS- Rechtsakte gekippt werden und
somit nun völlige Rechtsunsicherheit geschaffen werden.
Kommt dieser Änderungsantrag so durch den Bundestag, droht damit zusätzlich zu
den jetzt schon betroffenen Staatsangehörigen geflüchteten Menschen aus
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau,
Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien ebenfalls geflüchteten
Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und
der Türkei damit unbegrenzte Wohnverpflichtung in „Erstaufnahmeinrichtungen“
und Arbeitsverbote in der ersten Phase ihres Asylantrags und dann vor allem wenn
Sie Inhaber*innen von Duldungen sind.


Kurzkommentierung Änderungsantrag





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