Veröffentlicht am 24.09.2020

24.09.2020: Familienleben für Alle – auch für Geflüchtete aus Eritrea! Bundesweite Demonstration am 26. September 2020 in Berlin

Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten

Die Initiative »Familiennachzug Eritrea« ruft auf zu einer bundesweiten Demonstration am 26. September 2020 in Berlin, um gegen die Aushöhlung des Rechts auf Familiennachzug durch die deutschen Behörden zu protestieren.


Die Initiative »Familiennachzug Eritrea« ruft auf zu einer bundesweiten Demonstration am 26. September 2020 in Berlin, um gegen die Aushöhlung des Rechts auf Familiennachzug durch die deutschen Behörden zu protestieren. Die Geflüchteten fordern: Verkürzung von Wartezeiten und schnelle Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug sowie Anerkennung individueller Belege für familiäre Bindungen. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte unterstützen die Forderung.

Durch unzumutbare und teils unerfüllbare Anforderungen des Auswärtigen Amtes (AA) an vorzulegenden Dokumenten wird systematisch der Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen verhindert. Die Familien warten erst monatelang auf einen Termin für die Beantragung eines Visums bei den deutschen Botschaften und dann auf die Bearbeitung ihrer Anträge (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19355). Sie verzweifeln schließlich an den Hürden, die ihnen die Auslandsvertretungen in den Weg legen beim Nachweis der Familienbindung und Identität.

Der Schutz von Ehe und Familie ist das Recht eines jeden Menschen. Er ist verankert in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und im Grundgesetz. Anerkannte Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf Nachzug ihrer Familien nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie (FamRL 2003/86/EG). Trotz des hohen Rangs des Schutzes von Ehe und Familie wird der Nachzug von Ehepartner*innen, Geschwistern und minderjährigen Kindern zu in Deutschland als Flüchtlinge anerkannte Eritreer*innen von deutschen Behörden massiv unterlaufen.

Probleme gibt es insbesondere bei der Anerkennung von Eheschließungen und Vaterschaften als Voraussetzung für den Nachzug. So fordert das Auswärtigen Amt explizit von den in Deutschland als Flüchtling anerkannten Menschen, dass sie sich für die Dokumentenbeschaffung an die eritreischen Auslandsvertretungen in Deutschland wenden, zum Beispiel für die Nachregistrierung einer religiös geschlossenen Ehe.

Es ist jedoch unzumutbar, dass ein anerkannter Flüchtling Kontakt aufnehmen soll mit der Vertretung genau jenes Landes, aus dem er oder sie aus Furcht vor staatlichen Verfolgung geflohen ist. Viele befürchten Repressalien für in Eritrea verbliebene Angehörige, wenn sie sich gegenüber den eritreischen Behörden als ins Ausland geflohene Eritreer*innen zu erkennen geben. Hinzu kommt, dass die eritreischen Auslandsvertretungen von hier lebenden Eritreer*innen dauerhaft eine sogenannte Aufbausteuer in Höhe von zwei Prozent ihres Einkommens fordern, wenn sie konsularische Dienste in Anspruch nehmen wollen. Außerdem müssen sie mit einer »Reueerklärung« jegliche Strafe für ihre Flucht und den Entzug aus dem Wehrdienst akzeptieren.

 »Es kann nicht sein, dass uns der uns Schutz gewährende deutsche Staat auffordert, unseren Verfolgerstaat zu kontaktieren, ihm zu erlauben, uns zu demütigen und zuzulassen, dass wir gezwungen werden, diese Diktatur auch noch finanziell zu unterstützen,« heißt es in einem Brief der Initiative ‚Familiennachzug Eritrea‘ an das AA.

Entgegen der klaren Vorgaben der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie akzeptieren die deutschen Auslandsvertretungen alternative Wege der Glaubhaftmachung familiärer Bindungen z.B. durch Privatdokumente, Familienfotos oder vergleichbare Nachweise in der Regel nicht. Auch ein DNA-Test reicht den deutschen Auslandsvertretungen als Nachweis der Elternschaft nicht aus.

»Das Auswärtige Amt lässt ein koloniales Denken erkennen, wenn es deutsche Maßstäbe anlegt an eritreische Heirats- und Taufurkunden und dabei die Realität in Eritrea komplett ignoriert. Taufen, Eheschließungen, Todesfälle werden in Eritrea in der Mehrheit der Fälle nicht registriert, dennoch ist z.B. eine nur religiös geschlossene Ehe auch ohne offizielle Anerkennung gültig«, sagt Almaz Haile, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrat Berlin.

Günter Burkhart, Geschäftsführer von PRO ASYL ergänzt: »Die restriktiven Vorgaben des Auswärtigen Amtes führen dazu, dass Kinder ohne Eltern aufwachsen, Ehen in die Brüche gehen und in Deutschland lebende Geflüchtete an der Familientrennung zerbrechen. Wir  fordern das Auswärtige Amt auf, die familienfeindliche Praxis in den deutschen Auslandsvertretungen sofort zu ändern«.

An einer ersten Demonstration der Initiative „Familiennachzug Eritrea“ am 13. Juli 2020 haben sich mehr als 1.000 Eritreer*innen beteiligt. Auf den Nachzug ihrer Familien und eine Antwort auf ihren Brief, den sie bei der Demonstration einem Vertreter des Auswärtigen Amtes übergeben haben, warten die Menschen noch immer.

Alle Details zur Demonstration gibt es hier.

Kontakt:
PRO ASYL: 069/24231430, presse@proasyl.de

Flüchtlingsrat Berlin: 030/ 224 76 311, buero@fluechtlingsrat-berlin.de





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