Veröffentlicht am 22.09.2012

Abschiebehaftanstalten – Nicht zusammenlegen, sondern abschaffen!

Gemeinsame Pressemitteilung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin und der Initiative gegen Abschiebehaft


siehe dazu auch:
Berliner Zeitung 10.10.2012: Abschiebegewahrsam Grünau – 169 Bewacher für einen Häftling
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Berlins Innensenator überlegt, Abschiebehaft künftig in der Brandenburger Provinz zu vollziehen / Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg und Initiative gegen Abschiebehaft fordern Abschaffung der Abschiebehaft statt Isolierung der Häftlinge in Eisenhüttenstadt

Nach Auskunft von Innensenator Frank Henkel sucht die Berliner Innenverwaltung aktuell nach Alternativen zur Abschiebehaftanstalt in Köpenick, die als völlig überdimensioniert und unrentabel gilt.1 Im Gespräch ist die Zusammenlegung in der Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt oder an einem neuen Standort in Berlin. Schon in den kommenden Wochen wird mit einer Entscheidung gerechnet.

Abschiebeshaft stellt für die Betroffenen eine enorme Belastung dar. Das Eingesperrtsein und die drohende Abschiebung führen schon nach kurzer Dauer zu körperlichen und seelischen Erkrankungen.2 Häufig kommt es zu Hungerstreiks und Suizidversuchen. Besuche durch Angehörige, Seelsorger/innen, Anwälte/innen und Ehrenamtliche sind eine unerlässliche Stütze, um den Haftalltag psychisch zu ertragen.

Eine Verlegung nach Eisenhüttenstadt würde die Häftlinge völlig isolieren, weil es vor Ort kaum Unterstützung gibt und jeder Besuch aus Berlin mit erheblichem Zeitaufwand verbunden und finanziell kaum zu leisten ist. Auch die Vertretung durch Anwälte/innen ist in Eisenhüttenstadt enorm erschwert.

„Die Fahrt vom Berliner Hauptbahnhof zur Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt dauert mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zwei Stunden. Welcher Anwalt nimmt für ein Mandantengespräch vier Stunden Fahrtzeit in Kauf?“, fragt Martina Mauer vom Berliner Flüchtlingsrat. Ohne Anwalt können die Inhaftierten die Rechtmäßigkeit der Haft nur schwer überprüfen. Mit anwaltlicher Hilfe hingegen stehen die Chancen, die Aufhebung der Haft durchzusetzen, recht hoch. „Statt die Abschiebehaft nach Eisenhüttenstadt abzuschieben, sollte der Senat lieber daran arbei-ten, Abschiebehaft ganz abzuschaffen“, so Mauer weiter.

Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die europäische Rückführungsrichtlinie, nach der Abschiebehaft nur das allerletzte Mittel sein darf. Im Juni 2012 hat sich der Landtag in Rheinland-Pfalz für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung von Abschiebhaft ausgesprochen. In Schleswig-Holstein heißt es im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung:
Wir halten Abschiebehaft grundsätzlich für eine unangemessene Maßnahme und werden uns deshalb auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einsetzen.“ Bis zu einer Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben sollen die im Aufenthaltsgesetz bestehenden Ermessenspielräume genutzt werden, um Betroffenen so wenig Beschränkungen wie möglich aufzuerlegen und die Haftanstalt in Rendsburg zu schließen.3

„Den Landesregierungen in Berlin und Potsdam würde es gut anstehen, sich der Politik von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein anzuschließen. Stattdessen wird die rot-rote Landesregierung Brandenburgs nicht müde, die Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt als vermeintlich fortschrittlich schön zu reden und den Standort aus strukturpolitischen Erwägungen zu verteidigen“, sagt Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg. „Es wird Zeit, dass auch Berlin und Brandenburg Abstand davon nehmen, Menschen, die niemandem geschadet haben, ins Gefängnis zu stecken.“

1 Vgl. Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram, Drucksache 17/10720 (pdf)

2 Vgl. Studie des Jesuiten Flüchtlingsdiensts, „Quälendes Warten. Wie Abschiebehaft Menschen krank macht“ (pdf)

3 Vgl. Koalitionsvertrag 2012 – 2017: Bündnis für den Norden – Neue Horizonte für Schleswig-Holstein

Pressekontakt:

  • Beate Selders, Flüchtlingsrat Brandenburg, 0176-61026443
  • Martina Mauer, Flüchtlingsrat Berlin, 030-24344 57 62
  • Initiative gegen Abschiebehaft, initiative-gegen-abschiebehaft@gmx.net

Für weiterführende Informationen siehe auch die kürzlich erschienenen Antworten der Bundesregierung auf zwei parlamentarische Anfragen zur Abschiebehaft:

  • „Umsetzung der Abschiebungsrichtlinie der Europäischen Union und die Praxis der Abschie-bungshaft“, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Drs. 17/10597 (pdf)
  • „Situation in deutschen Abschiebungshaftanstalten“, Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Drs. 17/10596 (pdf)




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