Veröffentlicht am 18.12.2003

Abschiebung im Advent

Nach uns vorliegenden Informationen sollen morgen, am 19.12.2003 zwei Jugendliche aus Kirgisistan abgeschoben werden. S. (geb. 1985) und A. (geb. 1986) sind Vollwaisen und haben in ihrem Herkunftsland keine weiteren Familienangehörigen.


Laut Auskunft des Internationalen Sozialdienstes in Frankfurt/M., sind die Sozialsysteme in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion unterentwickelt. Soziale Notlagen müssen durch die Familie abgefangen werden.

Ein erster Abschiebungsversuch im Oktober 2003 scheiterte am Widerstand der Jugendlichen. Nach der zwischenzeitlichen Entlassung des jüngeren Bruders befinden sich beide wieder im Abschiebungsgewahrsam. Sie befürchten, dass sie nach einer erzwungenen Rückkehr auf der Strasse leben müssen, ohne eine gesicherte Basis zum überleben.

Diese humanitären Aspekte wurden in den bisherigen Verfahren nicht geprüft. Dazu gehört auch die Prüfung möglicher Abschiebungshindernisse, die sich aus der Zugehörigkeit der Jugendlichen zur Minderheit der Uiguren ergeben könnten. In den in erster Instanz entschiedenen Gerichtsverfahren wurde lediglich die Frage der Zuständigkeit ohne bindendes Ergebnis behandelt. Ausländerbehörde und Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.

Vor drei Jahren konnte dank öffentlicher Proteste die Abschiebung eines mongolischen Jugendlichen am 1. Weihnachtsfeiertag verhindert werden. Der Flüchtlingsrat hofft, dass auch im vergleichbaren Fall von Suchlan und Holat noch nicht das letzte Wort gesprochen ist und fordert die Senatsverwaltung für Inneres auf, die Abschiebung der beiden Jugendlichen aus humanitären Gründen vorläufig auszusetzen.

Berlin, den 18. Dezember 2003
Für den Flüchtlingsrat Berlin

Jens-Uwe Thomas

 

Presseerklärung des Flüchtlingsrates Berlin vom 18. Dezember 2003





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