Veröffentlicht am 18.06.2004

Einigung über Zuwanderungsgesetz – Bleiberechtsregelung jetzt um so dringender

Die politische Einigung über ein Zuwanderungsgesetz am 17.Juni 2004 und der Internationale Tag des Flüchtlings am 20. Juni 2004 sind uns Anlass, über die nunmehr um so dringender gewordene politische Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete und asylsuchende Flüchtlinge zu informieren.


Der Flüchtlingsrat Berlin ruft deshalb gemeinsam mit einer Gruppe engagierter Flüchtlingsjugendlicher, die seit Jahren in Berlin leben und hier aufgewachsen sind, und dennoch weiterhin von Abschiebung bedroht sind, zu Beginn des vierten Berliner „UNHCR-Symposiums zum Flüchtlingsschutz“ zu einer

– Kundgebung am Montag, 21. Juni 2004 von 09.30 – 11.00 Uhr
– vor der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt, Berlin-Mitte

Vertreter/innen der Presse sind herzlich eingeladen, der Kundgebung beizuwohnen.

Wir fordern eine großzügige und wirksame Bleiberechtsregelung für bislang geduldete, asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige MigrantInnen und Flüchtlinge:

  • für Alleinstehende, die seit 5 Jahren in Deutschland leben,
  • für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben,
  • für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben,
  • für traumatisierte Flüchtlinge, und
  • für Opfer rassistischer Angriffe.

Diese Flüchtlinge müssen endlich eine echte Chance zur Integration erhalten.

Eine Übergangsregelung für langjährig geduldete und asylsuchende Flüchtlinge, die das Recht auf Arbeit, Ausbildung, Deutschkurse und Wohnung beinhaltet, fehlt – anders als im Ausländergesetz 1990 (§ 100 AuslG) – im jetzt zwischen Regierung und Opposition vereinbarten Zuwanderungsgesetz.*

Das neue Gesetz sieht für die ca. 20.000 in Berlin und 230.000 bundesweit mit einer „Duldung“ lebende Flüchtlinge als Regelfall auch weiterhin die Kettenduldung vor (§ 60a), verbunden mit einem faktischem Arbeits- und Ausbildungsverbot, der Einweisung in Sammellager, der Residenzpflicht und dem Ausschluss von jeglichen Integrationsmöglichkeiten. Die Voraussetzungen für den Übergang von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 23a, 25) sind im neuen Recht teils noch restriktiver gefasst als bisher (§ 30 AuslG).**

Das neue Gesetz beinhaltet in § 23 jedoch weiterhin die Möglichkeit von Bleiberechtserlassen (Altfallregelungen) für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen, was allerdings eine entsprechende politische Leitentscheidung des Bundesinnenministers und der Länderinnenminister voraussetzt.

Die Forderungen nach einer Bleiberechtsregelung als Übergangsregelung zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist nunmehr umso dringender geworden. Sie wird in Berlin und bundesweit von einem breitem Bündnis aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen.

Berlin, 18. Juni 2004

für das Berliner Bündnis:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel.: 030/ 24344-5762, Fax: -5763
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de

*hier download Wortlaut Zuwanderungsgesetzentwurf Stand 25.06.04, pdf, 950 KB

** vgl. dazu ausführlich PRO ASYL, Stellungnahme vom 14.06.04 zu den Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes auf die Praxis der Kettenduldungen

 

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin vom 18. Juni 2004





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