Veröffentlicht am 14.12.2017

Frohes neues Nichts: Perspektiven für junge Flüchtlinge schaffen statt gefährden!

Gemeinsame Pressemitteilung von 19 Verbänden und Organisationen aus Jugend- und Flüchtlingshilfe vom 14. Dezember 2017

Frohes neues… Nichts: Perspektiven für junge Flüchtlinge schaffen statt gefährden – Jetzt verantwortlich handeln!


Die Unterzeichnenden, darunter die Jugendinitiativen Careleaver e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG), appellieren an Politik und Verwaltung, unbegleitete Minderjährige auf dem Weg in die Volljährigkeit nicht alleine zu lassen. Systembedingt werden zum Jahreswechsel jugendliche Geflüchtete regelmäßig volljährig (gemacht). Werden sie dann sich selbst überlassen, drohen Destabilisierung, Schul- und Ausbildungsabbrüche und im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Die Weichen für gute Übergänge und funktionierende Anschlussversorgung müssen daher jetzt von Politik und den zuständigen Trägern gestellt werden.

Während junge Flüchtlinge als „jugendlich, männlich, Ausländer“ medial insbesondere im Kontext von Kriminalität thematisiert werden, ist wenig bekannt über die zahlreichen Hürden, mit denen junge Geflüchtete tagtäglich zu kämpfen haben. Unbegleitete Minderjährige gehören zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Trotzdem werden ihnen, insbesondere seit dem Jahr des großen Flüchtlingszugangs 2015/2016, fundamentale Rechte vorenthalten: So wurde ihr Recht auf Elternnachzug massiv eingeschränkt und ihre Unterbringung und Versorgung in vielen Kommunen unterhalb geltender Standards der Jugendhilfe vielfach hingenommen.

Viele der damals als Jugendliche im Alter von 15 oder 16 Jahren eingereisten Geflüchteten werden nun volljährig, ein Großteil von ihnen zum 31.12. oder 1.1. – ein fiktives Geburtsdatum, das bei ungeklärtem oder nicht nachweisbarem Geburtstag behördlich festgelegt wird, ohne dass sich die jungen Menschen effektiv dagegen wehren könnten.

Mit diesem festgelegten Datum wird in zahlreichen Kommunen die Jugendhilfe beendet, obwohl es einen rechtlichen Anspruch auf Weitergewährung der Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gibt, wenn ein individueller Bedarf vorliegt. Damit stellt sich insbesondere die Frage nach Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung neu. Eine Anschlussversorgung ist nicht immer unmittelbar gewährleistet. Mit den hier entstehenden Versorgungslücken bei Beendigung der Jugendhilfe haben auch junge Menschen ohne Fluchthintergrund, die die Jugendhilfe verlassen, zu kämpfen. Bei jungen Geflüchteten kommt hinzu, dass ihr Aufenthalt oftmals noch nicht gesichert ist, die Anschlussversorgung aber hiervon abhängt und sie zum Teil gezwungen werden, ihren Wohnort zu wechseln. Ohne Unterstützung führt dies zu Schul- und Ausbildungsabbrüchen, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder gar Obdachlosigkeit.

Fehlende Übergangsmechanismen, unzureichende Hilfe-Koordination, mangelnde Beratungsstrukturen und nicht aufeinander abgestimmte Gesetze sowie Behördenpraxis sorgen hier für Perspektivlosigkeit: „Für meine Freunde ist der 18. Geburtstag ein Freudentag. Ich habe große Angst davor 18 zu werden. Durch die Jugendhilfe bin ich dabei meine Ziele im Leben zu erreichen und plötzlich soll damit Schluss sein.“ sagt ein Jugendlicher der Initiative Jugendliche ohne Grenzen (JoG) befragt zu seinem bevorstehenden „Geburtstag.“ Belastend hinzu kommt die Angst vor Abschiebung, denn bei geduldeten Jugendlichen endet mit dem 18. Geburtstag der Schutz vor der Abschiebung.

Die Jugendhilfe ist deshalb in besonderem Maße gefordert, damit die erforderliche Unterstützung gewährt wird und der Übergang in die vorgesehenen Unterstützungssysteme gelingen kann. Sie darf aber mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden. Auch die Träger von Sozialhilfe und Jobcenter müssen endlich Verantwortung für die jungen Menschen übernehmen. Dafür ist allerdings zentral, dass Politik zu den jungen Menschen sowie zu ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft auch tatsächlich steht und ihnen (Aus)Bildung und Perspektivschaffung ermöglicht, statt diese durch fortwährende gesetzliche Verschärfungen zu torpedieren und zu verhindern.

„Bildungserfolge, Integration und Erfolge der Jugendhilfe dürfen an der Schwelle zur Volljährigkeit nicht riskiert werden“, erklärt Nerea González Méndez de Vigo vom Bundesfachverband umF. „Geschaffene Perspektiven müssen aufrechterhalten und verfolgt werden können, wenn Integration gelingen soll. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss nachhaltig umgesetzt werden. Gerade junge volljährige Geflüchtete benötigen vielfältige Unterstützung, um ihre Zukunft in die Hand nehmen zu können.“

Auch in Berlin – Junge Volljährige nur mangelhaft versorgt

Die Gewährung erweiterter Jugendhilfe bis zum 21., oder in besonderen Fällen bis zum 27. Lebensjahr (§ 41 SGB VIII), bleibt in Berlin die Ausnahme.  Die Jugendämter wurden viele Jahre kaputtgespart, sind überlastet und oft nicht mehr arbeitsfähig. Leidtragende sind die Jugendlichen, weil die Fortsetzung der Jugendhilfe scheitert und Hilfen für junge Volljährige gar nicht oder viel zu spät geprüft und genehmigt werden.

Der Flüchtlingsrat Berlin und das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten (BBZ) fordern den Senat auf, den Koalitionsvertrag zügig umzusetzen, wonach „die besondere Situation unbegleiteter Minderjähriger, die volljährig werden, einen Jugendhilfebedarf“ begründe (S. 111). Hierfür müssen die Jugendämter ordentlich ausgestattet werden und die Senatsverwaltung für Jugend endlich ihrer Planungsverantwortung für die Jugendhilfe in Berlin nachkommen (§ 79 SGB VIII).

Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres und die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, sind aufgefordert, ressortübergreifend Lösungen für die angemessene Versorgung und Unterbringung junger Geflüchteter umzusetzen!

Katharina Mühlbeyer vom Flüchtlingsrat Berlin kritisiert: „Die Weichen müssen frühzeitig gestellt werden. Wenn ein junger Flüchtling nach der Jugendhilfe ohne Unterstützung im Ankunftshangar Tempelhof landet, ist es zu spät! Dann drohen Sammellager und Schulabbruch, im schlimmsten Fall Abschiebung oder Obdachlosigkeit “.

„Junge Geflüchtete haben es im Alltag und im Asylsystem ohne Familie und ohne Unterstützung der Jugendhilfe verdammt schwer“, so Walid Chahrour, Leiter des BBZ. Er ergänzt: „Die Übergänge junger Flüchtlinge in die Volljährigkeit gelingen in Berlin oft nicht. Träger der Jugendhilfe, Landesjugendamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Bezirke arbeiten nicht ausreichend koordiniert zusammen.“

Der Arbeitskreis Junge Flüchtlinge des Flüchtlingsrat Berlin hat ein ausführliches Positionspapier zur Situation junger Geflüchteter in Berlin vorgelegt.

Ansprechpersonen:
Katharina Mühlbeyer | Flüchtlingsrat Berlin | Tel.: 030 22 47 63 09 | muehlbeyer@fluechtlingsrat-berlin.de
Walid Chahrour | BBZ Berlin | Tel.: 030 66 64 07 20 | mail@wegebbz.de
Nerea González Méndez de Vigo | Bundesfachverband umF e.V.|n.gonzalez@b-umf.de | Tel: 030 820 97430





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