Veröffentlicht am 25.02.2002

Minderjährige Flüchtlinge weiter in Abschiebungshaft

Inhaftierung Jugendlicher verstößt gegen die UN - Kinderrechtskonvention

Aus Anlass der heutigen Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Lage der Flüchtlingskinder in Deutschland muss der Flüchtlingsrat Berlin erneut darauf hinweisen, dass die Inhaftierung minderjähriger Flüchtlinge im Berliner Abschiebungsgewahrsam gegen die UN – Kinderrechtskonvention verstößt.


Nach dem Flüchtlingsrat Berlin vorliegenden Informationen befinden sich zur Zeit ca. 10 Jugendliche in Abschiebungshaft. Der psychische Zustand von zwei Jugendlichen, die dem Flüchtlingsrat namentlich bekannt sind, hat sich ernsthaft verschlechtert. Sie befinden sich seit ca. sechs Monaten in Abschiebungshaft. Jugendliche ertragen psychisch ein lang andauernde Haft wesentlich schwerer als Erwachsene, diese Einschätzung wird regelmäßig von den Seelsorgern bestätigt. So hat ein Jugendlicher aus Algerien bereits einen Suizidversuch unternommen. Nur durch das rechtzeitige Bemerken des Suizidversuches durch einen Mithäftling konnte der erste Todesfall im Abschiebungsgewahrsam verhindert werden.

Angesichts der psychisch akut angespannten Situation, in der sich die Jugendlichen befinden, sind neuerliche Suizidversuche nicht auszuschließen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn die Inhaftierten die Zustände im Abschiebungsgewahrsam nicht mehr ertragen können und ihre Gesundheit oder gar ihr Leben auf das Spiel setzen, um auf ihre verzweifelte Lage aufmerksam zu machen. Wir fordern daher den Berliner Senat auf, entsprechend des Abgeordnetenbeschlusses vom September 2001 auf die weitere Inhaftierung von minderjährigen Flüchtlingen zu verzichten, bzw. diese aus der Abschiebungshaft zu entlassen. Die durchaus vorhandenen Ermessensspielräume der Berliner Ausländerbehörde sind – wie in der Koalitionsvereinbarung von SPD / PDS festgehalten – im Interesse der Flüchtlinge zu nutzen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich den gegenüber der Kinderrechtskonvention geäußerten Vorbehalt aufzugeben. Wir begrüßen die entsprechende Unterstützung dafür durch den Berliner Innensenator, die aber in eine Bundesratsinitiative münden sollte. Wir begrüßen es außerdem sehr, dass die Kinderkommission des Bundestages als Sachverständige junge Flüchtlinge eingeladen und damit ein Signal gegeben hat, dass ihr Anliegen als unmittelbar Betroffene ernst genommen wird. Wir werden auch künftig solche Initiativen unterstützen.

Flüchtlingsrat Berlin
25. Februar 2002

Nothilfe für Flüchtlinge: Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00. Konto Nr. 31168 03 („Nothilfe“)

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