Senat blockiert Zugang zu Sozialwohnungen für Asylsuchende und Geduldete
Pressemitteilung des Flüchtlingsrats vom 11. Mai 2017
Im Koalitionsvertrag steht, die Koalition wolle prüfen, wie allen Geflüchteten die Anmietung einer Sozialwohnung mit Wohnungsberechtigungsschein ermöglicht werden kann. Das jetzt bekannt gewordene Prüfergebnis bleibt weit hinter den rechtlichen Möglichkeiten zurück. Der Senat sieht auch weiterhin für Asylsuchende und Geduldete keinen Wohnberechtigungsschein vor.
Bei der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins (WBS) für Geflüchtete durch die Bezirksämter gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Für subsidiär Schutzberechtigte soll der jetzt von Bausenatorin Lompscher vorgelegte Entwurf einer Ausführungsvorschrift eine Klärung bringen. Für Menschen die unverschuldet teilweise seit Jahren auf eine Entscheidung ihres Asylverfahrens warten oder jene, die seit langem eine Duldung besitzen, wird der Weg zur eigenen Wohnung aber auch in Zukunft steinig bleiben. Baden-Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein sehen anders als Berlin ausdrücklich bereits die Möglichkeit vor, den Wohnberechtigungsschein auch an Asylsuchende und Geduldete mit längerer Aufenthaltsdauer und/oder positiver Bleibeprognose zu erteilen.
„Statt mit öffentlichen Mitteln immer nur neue MUFs und Tempohomes als ausgrenzende Sonderunterkünfte zu errichten, muss der Senat sein Versprechen umsetzen und allen Geflüchteten auch den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt, zu landeseigenen Wohnungen und öffentlich geförderten Sozialwohnungen ermöglichen“, fordert Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin. „Der Berliner Senat ist aufgefordert sich selbst ernst zu nehmen und seine eigenen politischen Ziele tatsächlich auch umzusetzen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins für alle Geflüchteten ist dabei nur ein Schritt, um ein integratives Leben und Wohnen zu unterstützen.“
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