Veröffentlicht am 15.06.2018

15.06.2018: Unmenschliche Familientrennung

Pressemitteilung des Arbeitskreises Junge Flüchtlinge des Flüchtlingsrat Berlin vom 15. Juni 2018
Unterstützt vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF)

Die Ausländerbehörde Berlin und die Deutsche Botschaft in Beirut erlauben Alis Eltern, nach Berlin zu kommen, nicht aber seinem 6 Monate alten Bruder und den anderen minderjährigen Geschwistern!


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Ali K. kam Ende 2015 als 15-jähriger unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland. Er musste 1,5 Jahre warten bis er im Juli 2017 als Flüchtling anerkannt wurde, obwohl er als palästinensischer Flüchtling die bereits aus Syrien stammenden Flüchtlingspapiere der UNWRA von Beginn an vorlegte. Unmittelbar nach Erhalt des Flüchtlingsstatus in Deutschland stellte Ali einen Antrag für den Nachzug seiner Eltern und seiner fünf minderjährigen Geschwister. Die Familie sprach im November 2017 bei der Deutschen Botschaft in Beirut (Libanon) vor und erneut im Januar 2018 nach Geburt des jüngsten Kindes.

Seinem Antrag auf Familiennachzug legte Ali K. Nachweise über besondere Integrationsleistungen bei: Er besucht die 10. Klasse eines Gymnasiums, sein Klassenlehrer bestätigt seine Anstrengungen und gute soziale Integration in die Klassengemeinschaft.

Er übersetzt aufgrund seiner guten Deutschkenntnisse ehrenamtlich sowohl in einer Flüchtlingsunterkunft als auch in einem Kulturzentrum.

Ali K. lebt seit Oktober 2017 zusammen mit seinem Onkel in einer eigenen 2 Zimmer-Wohnung. Er konnte der Ausländerbehörde Berlin sogar eine Mietzusage für eine Wohnung für die gesamte Familie nach deren Ankunft vorlegen.

Nun entschied die deutsche Botschaft auf Empfehlung der Ausländerbehörde Berlin: nur die Eltern erhalten ein Visum zum Familiennachzug, nicht aber die fünf minderjährigen Geschwister (vier Schwestern im Alter von 8-16 Jahren und ein Bruder im Alter von 6 Monaten).

Alis Eltern stehen jetzt vor der Wahl, entweder nach drei Jahren Trennung ihren Sohn Ali wieder zu sehen und ihre fünf weiteren minderjährigen Kinder einschließlich des sechs Monate alten Säuglings in Syrien zurück zu lassen oder im lebensgefährlichen Syrien zu bleiben und Ali auf unbestimmte Zeit nicht wieder zu sehen. Die dritte Möglichkeit wäre eine komplette Familientrennung, mit einem Elternteil bei Ali in Deutschland und dem Rest der Familie in ständiger Lebensgefahr in Syrien.

Sabine Speiser von Encourage e.V. und ehrenamtliche Vormünderin von Ali, ist entsetzt:

„Welche Auffassung haben die Ausländerbehörde Berlin und die deutsche Botschaft Beirut von den Rechten von Kindern, in diesem Fall insbesondere den Rechten eines kleinen Säuglings, bei ihren Eltern zu bleiben? Welche Auffassung vom Schutz der Familie? Welches Verständnis von Kindeswohl, das sie als Leitprinzip gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in allen ihren Entscheidungen berücksichtigen sollten?“

Auch Ali K. versteht nicht, dass die Ausländerbehörde Berlin nichts von dem, was er vorgelegt hat, in ihre Empfehlung an die Deutsche Botschaft mit einbezogen hat, obwohl genau dies die Kriterien für die Bewilligung des Geschwisternachzugs darstellt.

„Welche Integrationsleistungen soll ich als minderjähriger Geflüchteter erbringen, neben schulischen Leistungen, neben ehrenamtlicher sprachmittlerischer Unterstützung anderer syrischer Geflüchteter und neben der Zusage von ausreichendem Wohnraum für meine Familie nach Ankunft?“

Ali K.s Geschichte ist bei Weitem kein Einzelfall, und dass, obwohl sich die Berliner Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verpflichten, die Familienzusammenführung auch über die Kernfamilie hinaus zu unterstützen.

Der Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland ist praktisch unmöglich, da von dem minderjährigen anerkannten Flüchtling in Deutschland erwartet wird, den Lebensunterhalt für seine Geschwister zu bestreiten und außerdem genügend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Daneben spielen besondere Integrationsleistungen eine Rolle. Nur in atypischen Fällen wird von den fast unerfüllbaren Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung und des ausreichenden Wohnraums abgesehen. An diesem Punkt kommt der Ausländerbehörde ein bedeutender Ermessenspielraum zu. Denn sie gibt im Falle des Geschwisternachzugs eine Empfehlung an die zuständige deutsche Botschaft, die dann die abschließende Entscheidung über einen Antrag auf Familiennachzug fällt. Doch die Ausländerbehörde Berlin schöpft ihre Spielräume mitnichten aus.

Selbst im Fall von Ali K., in dem Integrationsleitungen und genügend Wohnraum gegeben sind und sich zusätzlich – als besonderer Härtefall – unter den nachziehenden minderjährigen Geschwistern ein Säugling befindet, hat die Ausländerbehörde Berlin der Deutschen Botschaft in Beirut eine Verweigerung des Visums für Ali K.s minderjährige Geschwister empfohlen. Dieser Empfehlung ist die Deutsche Botschaft – nicht überraschend – gefolgt.

Ali K. indes sorgt sich seit drei Jahren um das Leben seiner Eltern und Geschwister:

„Ich möchte einfach nur mal wieder eine Nacht ruhig schlafen und sie in Sicherheit wissen!“

Hier zeigt sich einmal mehr die grund- und kinderrechtswidrige, unmenschliche Dimension der Familiennachzugsregelung in der Praxis, wie sie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung beschlossen wurde. Das vage Versprechen, unzumutbare Trennungen von Familienmitgliedern über die Härtefallregelung zu vermeiden, wird ad absurdum geführt: Die „Familienzusammenführung“ wird zum Instrument der Familientrennung, merkt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) an.

Bereits am 17.4.18 hat der Arbeitskreis Junge Flüchtlinge des Flüchtlingsrats Berlin in einem Offenen Brief den Senat mit Nachdruck gefordert, die Ausländerbehörde anzuweisen, ihre Ermessens- und Beurteilungsspielräume voll zugunsten der Einheit der Familie auszuschöpfen. Im Fall von Ali fordern wir die Anerkennung eines „atypischen Falls“ und somit die sofortige Revidierung der Empfehlung der Ausländerbehörde Berlin an die Deutsche Botschaft in Beirut zu Gunsten von Ali K. und seiner Familie.

Pressekontakt:
Flüchtlingsrat Berlin 030 224 76 311 oder buero@fluechtlingsrat-berlin.de
Der Kontakt zu Ali K. und Sabine Speiser erfolgt über den Flüchtlingsrat Berlin.





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