01.04.2021: Infos zum Impfen in den Berliner Flüchtlingsunterkünften

Fachinfo Flüchtlingsrat Berlin zum Impfen in den Berliner Flüchtlingsunterkünften
www.fluechtlingsrat-berlin.de/info_impfen_laf


Erste Infos zu den seit Wochen angekündigten Impfteams in den LAF-Unterkünften finden sich im heutigen 31. Newsletter des LAF, hier als PDF:
www.fluechtlingsrat-berlin.de/laf-info_31

Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen von Flüchtlingsunterkünften gehören nach § 3 Abs. 2 Nr. 11 CoronaVirus-Impfschutzverordnung des Bundes zur Impfkategorie „mit hoher Priorität„.

Sie haben zeitgleich mit der derzeit geimpften Gruppe der 70 – 79jährigen Menschen einen Anspruch auf eine Impfung als „Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 IFSG oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind“,
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf

§ 36 Abs 1 Nr. 3 und 4 IFSG nenntObdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,“
www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html

Der Anspruch nach § 3 CoronaVirus-Impfschutzverordnung des Bundes gilt demnach ebenso für in den ASOG Unterkünften der Bezirke als Wohnungslose untergebrachte geflüchtete und nichtgeflüchtete, deutsche und nichtdeutsche Menschen und für die dortigen Mitarbeiter:innen.

Das LAF hat mehrsprachige Werbe-Podcasts zum Impfen erstellt, die über den QR-Code im beigefügten PDF-infoflyer aufrufbar sind. Die Podcasts sagen, es seien keine Impfkomplikationen bekannt. Wer sich möglicherweise nicht impfen lassen sollte (Schwangere, akut Kranke u.a.) ist nicht erwähnt. Problematisch ist evtl. auch die Aussage, Corona sei eine „nicht behandelbare Krankheit„.

Wir möchten daher ergänzend auf die ausführlicheren, in allen wichtigen Sprachen verfügbaren Infoblätter des RKI zu Biontech/Moderna und zu Astra Zeneca hinweisen:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/materialien_fremdsprachig_inhalt.html

Ab heute sollen in den LAF Unterkünften offenbar auch FFP2 Masken aus Beständen des Landes Berlin an alle BewohnerInnen ausgegeben werden (kein Aprilscherz). BIsher gab es dort lediglich 5 OP Masken pro Bewohner:in  einmalig. Wir hatten SenIAS bereits am 19.2. und am 5.3.2021 aufgefordert, in allen LAF und ASOG Unterkünften unverzüglich FFP2 Masken als unterkunftsbedingten Sonderbedarf zu verteilen.

Erfahrungen und Probleme mit dem Impfen in Unterkünften bitte gerne an uns rückmelden:

Flüchtlingsrat Berlin
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Tel +49-30-22476311 (ggf. lange klingeln lassen wg Homeoffice)
Fax +49-30-22476312
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de

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Dieses Fachinfo ist kofinanziert aus Mitteln der UNO-Flüchtlingshilfe und des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF der Europäischen Union.





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