15.04.2021: Wann werden Geflüchtete und Wohnungslose in Sammelunterkünften endlich geimpft?

Unsere Fragen an Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci

Brief des Flüchtlingsrates an die Senatsverwaltung Gesundheit als PDF 


Sehr geehrte Frau Kalayci, sehr geehrter Herr Matz,

 

Geflüchtete und Wohnungslose in den Berliner Sammelunterkünften des LAF und der Bezirke haben gemäß § 3  CoronaImpfV des Bundesgesundheitsministeriums als Priogruppe 2 zusammen mit 70 – 79jährigen Anspruch auf die Impfung. Sie erhalten aber – anders als 70 – 79jährige – in Berlin derzeit und offenbar auch auf absehbare Zukunft noch keine Einladungen zum Impfen.

 

Für Geflüchtete und Wohnungslose in Sammelunterkünften vorgesehen hatte SenSGP mobile Impfteams, die in die Unterkünfte kommen, um den mit 66 % Schutzwirkung schlechtesten aller Impfstoffe Johnson & Johnson einzusetzen. Die leider verbreitete Impfskepsis vieler Geflüchteter hätte der hierzulande bislang kaum bekannte und am wenigsten wirksame Impfstoff sicherlich noch verstärkt.

 

Wegen der jetzt mit Johnson & Johnson aufgetretenen Komplikationen wurden die Impfungen erstmal ausgesetzt.

 

Unsere Fragen:

 

  1. Geflüchtete und Wohnungslose in Sammelunterkünften erhalten derzeit – anders als 70 – 79jährige – in Berlin noch keine Einladungen zum Impfen. Hält SenGPG diese Vorgehensweise angesichts der klaren Vorgaben der CoronaImpfV des BMG, wonach Geflüchtete und Wohnungslose in Sammelunterkünften zeitgleich mit 70 – 79jährigen Anspruch auf eine Impfung haben, für rechtlich zulässig?

 

  1. Sind weiterhin mobile Impfteams für LAF-Unterkünfte und für Wohnungslosenunterkünfte (ASOG-Unterkünfte) geplant, und wenn ja für wann konkret? Angekündigt war das Impfen in Berliner Sammelunterkünften ab Mitte März (Corona-Impfmanagement laut Homepage Senatskanzlei). Dann ab Mitte April (laut LAF). Dann ab Anfang Mai (laut SenIAS). Jetzt irgendwann noch später?

 

  1. Für Geflüchtete und für Wohnungslose in Sammelunterkünften vorgesehen hatte SenSGP mit Johnson & Johnson offenbar den in Deutschland bisher kaum bekannten, mit 66 % Schutzwirkung am wenigsten wirksamen aller Impfstoffe. Wie bewerten SenGPG diese Entscheidung im Hinblick auf den erhöhten Schutzbedarf in den Unterkünften und die großen Impfskepsis vieler Geflüchteter?

 

  1. Gibt es angesichts der extrem hohen Ansteckungsgefahr in den beengten Unterkünften für Geflüchtete und für Wohnungslose und des Alters der Geflüchteten von meist unter 60 Jahren Überlegungen, kurzfristig auf Biontech und Moderna umzusteigen, wenn ja wann, wenn nein warum nicht?

 

Wir erwarten Ihre Stellungnahme.

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de

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Unsere TIPPs:
 
Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen sind Priogruppe 2 und haben jetzt das Recht auf die Impfung. Sie solten sich mit Hilfe der Unterkunft bei niedergelassenen Ärzt:innen selbst um einen Impftermin bemühen, für Biontech dauert es ggf. ein bischen.
 
Für Ü60 mit Astrazenica sollte es auch ohne Priogruppe schnell gehen (ggf. auch per Terminbuchung im Impfzentrum THF).
 
Chroniker mit Diagnosen gem. § 3 CoronaImpfV bekommen Impfcodes über die Krankenkasse.
 
Mitarbeiter:innen die sich impfen lassen (haben…) sollten davon den Bewohnerinnen berichten, um die Skepsis abzubauen.
 
Nur ab warten auf SenGP und LAF hilft nicht.




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