19.12.2019: Weihnachtsspendenaufruf Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Stehen Sie mit uns solidarisch an der Seite von Geflüchteten!
Spenden Sie oder werden Sie Fördermitglied beim Flüchtlingsrat Berlin!
Spendenaufruf Dezember 2019 als PDF-Download.
Liebe Freundinnen und Freunde des Flüchtlingsrats,
liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wir verlassen das Jahr 2019 mit gemischten Gefühlen. Einerseits verstärkt sich der Druck auf in Berlin lebende Geflüchtete enorm durch neue Gesetze wie das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und neue Kürzungen beim Asylbewerberleistungsgesetz. Hilfsorganisationen wie die Flüchtlingsräte werden durch Rechtspopulisten angefeindet, ihre Gemeinnützigkeit infrage gestellt, zivile Seenotretter werden kriminalisiert. Andererseits konnten wir im Jahr 2019 wichtige flüchtlingspolitische Veränderungen anstoßen und hunderte geflüchtete Menschen durch fachliche Beratung, Vermittlung von Rechtschutz oder finanzielle Beihilfe unterstützen.
Damit wir uns weiterhin unabhängig und effektiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. Unterstützen Sie uns und spenden Sie per Online-Formular https://secure.spendenbank.de/form/2599/ oder Überweisung auf unser Konto:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Bank für Sozialwirtschaft Berlin
IBAN: DE50 1002 0500 0003 2603 00
BIC: BFSWDE33BER
Bitte geben Sie in der Überweisung auch Ihre Adresse an, wenn Sie eine Spendenbescheinigung haben möchten.
Oder werden Sie Fördermitglied des Flüchtlingsrates. Den Antrag auf Fördermitgliedschaft finden Sie hier als PDF.
Drei Beispiele aus unserer Arbeit:
Wohnungen für Flüchtlinge!
Seit langem setzt sich der Flüchtlingsrat dafür ein, dass alle in Berlin lebenden wohnungssuchenden und wohnungslosen Ausländer*innen und Geflüchteten, die die maßgeblichen Einkommensgrenzen erfüllen, den Wohnberechtigungsschein (WBS) und damit Zugang zu Sozialwohnungen und zu landeseigenen Wohnungen erhalten können – auch wenn sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen. Aufgrund unseres beharrlichen Engagements ist 2019 Bewegung in die Sache gekommen: Innerhalb des Senats wird intensiv über das Thema diskutiert, das Abgeordnetenhaus hat einen Antrag zum WBS auf den Weg gebracht und beim Landesparteitag der SPD im Oktober sprachen sich die Delegierten für eine Ausweitung des WBS für Geflüchtete aus. Auf unsere Initiative hat auch der Landesbeirat für Integration und Migration im Dezember einen entsprechenden Antrag verabschiedet. Wir dürfen nun nicht nachlassen und müssen den Druck auf den Senat weiter aufrechterhalten, damit die längst überfällige Ausweitung des WBS auf alle wohnungssuchenden Geflüchteten endlich realisiert wird.
Das Grundrecht auf Schutz der Wohnung gilt auch für Geflüchtete!
Seit 2018 protestiert der Flüchtlingsrat Berlin gegen die aus unserer Sicht rechtswidrige Praxis der Berliner Polizei, ohne den erforderlichen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zum Zweck der Abschiebung in die Wohnräume von Geflüchteten einzudringen. Der Schutz der Unverletzlichkeit der Privatsphäre und der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz gilt auch für untergebrachte Geflüchtete. Er darf nicht durch die rechtlich höchst fragwürdige Neudefinition des Grundrechtsschutzes im Geordnete-Rückkehr-Gesetz ausgehebelt werden! Wir unterstützen Geflüchtete, die sich gegen die Missachtung der Unverletzlichkeit ihrer Wohnung rechtlich zur Wehr setzen und beraten Mitarbeitende von Sammelunterkünften, die mit Abschiebungen konfrontiert sind.
Zugang zum Recht!
In asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen ist eine intensive rechtliche Unterstützung durch eine AnwältIn häufig unabdingbar. Um Geflüchteten den Zugang zu effektivem Rechtsschutz zu ermöglichen – sei es um gegen eine Ablehnung des Asylantrags zu klagen, sich gegen Familientrennung bei Abschiebungen zu wehren oder auch sozialrechtliche Ansprüche geltend zu machen, gewähren wir in besonders gelagerten Einzelfällen Zuschüsse zu den Anwaltskosten. Um diese Form der schnellen und unbürokratischen Hilfe aufrechtzuerhalten und zumindest in den dringendsten Fällen rechtliche Unterstützung vermitteln zu können, sind wir auf Ihre Spende angewiesen.
Wir danken allen Unterstützer*innen unserer Arbeit und wünschen schöne Weihnachtstage und alles Gute für das Neue Jahr!
Nora Brezger
für den Flüchtlingsrat Berlin
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Tel: (030) 22 47 63 11, Fax: (030) 22 47 63 12
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de