23.02.2016: Beratungseinrichtungen appellieren: Keine Aussetzung des Familiennachzugs, keine Zustimmung zum Asylpaket II!

Berliner Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Flüchtlingsrat Berlin appellieren:
Keine Aussetzung des Familiennachzugs, keine Zustimmung zum Asylpaket II!


Dokumente und Stellungnahmen zum Asylpaket II und den weiteren Asylrechtsverschäftungen siehe hier.

Sehr geehrte Berliner Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte migrations- und flüchtlingspolitische Sprecherinnen und Sprecher,
sehr geehrte familienpolitische Sprecherinnen und Sprecher,

wir wenden uns an Sie mit einem dringenden Anliegen. Die Bundesregierung plant im Rahmen des sogenannten Asylpakets II den legalen Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland nahezu unmöglich zu machen, obwohl dieser erst im August 2015 auf Grund europarechtlicher Vorgaben eingeführt wurde.

Die geplante Änderung (neuer § 104 Abs. 13 AufenthG)  sieht vor, für zwei Jahre das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland auszusetzen.

·       Es droht eine Aushebelung des Familiennachzugs durch die Hintertür!
Der Subsidiäre Schutz wird in der Regel nur für ein Jahr erteilt. Bei Antrag auf Verlängerung wird das Vorliegen der Schutzgründe erneut überprüft. Stellt der/die Subsidiär Schutzberechtigte einen Antrag auf Familiennachzug, wird die Voraussetzung für den Subsidiären Schutz nochmals intensiver Prüfung unterzogen. Die geplante Gesetzesverschärfung ermöglichte es daher, durch extreme Verfahrensverzögerungen und wiederholte Einzelfallprüfungen, den Familiennachzug auf den Sankt-Nimmerleinstag zu verschieben!

·       Eine Aussetzung des Familiennachzugs für 2 Jahre bedeutete in der Realität 4 oder mehr Jahre getrennte Familien.
Die Komplexität des Familienzusammenführung stellt für viele Familien schon jetzt eine unüberwindbare Hürde dar: monate- bis jahrelange Asylverfahren und die aufwendige, ebenfalls viele Monate dauernde Prüfung der Visa-Anträge für Familienangehörige im langwierigen Botschaftsverfahren sind bereits jetzt unzumutbar und häufig ein Wettlauf gegen den Tod! Dazu kämen nun noch zwei sinnlose Wartejahre, während Kinder und Frauen sich unter Lebensgefahr im Kriegsgebiet oder in anderen bedrückenden Lebensumständen an den EU-Außengrenzen befinden. Diese Menschen brauchen eine Beschleunigung der ohnehin zähen Verfahren, keine Aussetzung!

·       Vollständiger Ausschluss des Familiennachzugs für unbegleitete Minderjährige mit subsidiärem Schutzstatus
Unbegleitete Minderjährige, die subsidiären Schutz erhalten haben, werden ihre Eltern in der Regel gar nicht mehr nachholen können. Die zwei Jahre Wartefrist haben in den meisten Fällen zur Folge, dass der Elternnachzug dauerhaft ausgeschlossen ist, da zwischenzeitlich die Volljährigkeit eingtreten ist. Ein Nachzug der Eltern ist dann laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmöglich, da die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Visumerteilung für die Eltern noch minderjährig sein müssen.

·       Familiennachzug beschleunigen, Integration fördern!
Eine Integration in Deutschland lebender Flüchtlinge ohne ihre Familien wird kaum gelingen, so lange die Sorge um ihre Angehörigen ihr Leben bestimmt. Vielmehr wird eine Vielzahl von Familien an einer so langen Familientrennung zerbrechen. Der Schutz der Familie ist nach internationalen, europäischen und deutschen Gesetzen ein hohes Gut. Ihr Zusammenhalt gilt als zentral für die Integration von Migrant_innen in die aufnehmende Gesellschaft.

Wir appellieren an Sie:

* Erhalten Sie den regulären Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte!

* Machen Sie sich stark für gezielte Bund-Länderprogramme zur beschleunigten Familienzusammenführung und damit sichere und legale Fluchtrouten!

* Setzen Sie sich ein für nachhaltige Integrationsprogramme für Familien auf der Flucht statt Flüchtlingsabwehr!

Wir schließen uns der scharfen Kritik von zahlreichen asyl- und menschenrechtspolitischen Organisationen und Fachverbänden sowie von Anwältinnen und Anwälten zum gesamten Asylpaket II an:

*  Das Asylpaket II, das in diesen Tagen im Schnelldurchgang beschlossen werden soll, enthält unzumutbare Verschärfungen des Asylrechts und ist ein Angriff auf die Grund- und Menschenrechte!

* Deshalb: Verweigern Sie Ihre Zustimmung zu den menschenrechtswidrigen Asylrechtsverschärfungen des Asylpakets II!

Unterzeichner_innen:
BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten/KommMit e.V.
KuB – Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V.
Andrea Schwendner, Al Muntada, Diakoniewerk Simeon gGmbH
Al-Nadi, Anlauf- und Beratungsstelle für arabische Frauen im Nachbarschaftsheim Schöneberg
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Baladna – Beratungsinitiative von und für Menschen aus Syrien und dem Mittleren Osten e.V.
Salam Kultur- und Sport e.V.
Berenice Böhlo, Rechtsanwältin
OASE Berlin e.V., Integrationsprojekte für Migrant_innen und Geflüchtete und Flüchtlingslotsenprojekt
Uta Sternal, Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin
ALEP e.V. Thomasstrasse, Betreutes Jugendwohnen
Behandlungszentrum für Folteropfer e.V. (bzfo), Berlin
Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V. (Beratungsstelle für in Berlin lebende Iraner und Afghanen)
Interkulturelles Frauenzentrum S.U.S.I.
Johanna Mantel, Lehrbeauftragte, Refugee Law Clinic Berlin
Eva Weber, Vorstandsmitglied Forschungsgesellschaft Flucht & Migration e.V.





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