Gesetzgebung Asyl- und Migrationsrecht 2016/2017

Gesetzesänderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht für Migranten und Flüchtlinge

– Gesetzgebung von Herbst 2015 bis März 2018 –

HINWEIS: Weitere Dokumentationen der Gesetzgebung zum Ausländer-, Asyl und Flüchtlingssozialrecht finden Sie hier:
Gesetzgebung 2020/21
Gesetzgebung Herbst 2017 bis Ende 2019
Gesetzgebung bis Herbst 2017
Gesetzgebung 2014 bis August 2015
Gesetzgebung 2013 

 

1. Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
1a. Anträge Grüne und Linke 2016/2017: Familiennachzug zu Geflüchteten erleichtern
2. Entwurf Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG
3. Entwurf Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz – ED-Behandlung von Kindern
4. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und Überprüfung von Vaterschaftsanerkennungen durch Ausländerbehörden
4.a Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht
5. Verschärfung Abschiebehaft und Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer
6. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
7. Entwürfe der EU-Kommission zur Neuordnung des europäischen Asylsystems
8. Gesetz und Verordnung zur Umsetzung von
EU-Richtlinien zur Arbeitsmigration
9. Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen nach SGB II und SGB XII
10. Entwurf Drittes Gesetz zur Änderung des AsylbLG
11. Integrationsgesetz
12. Entwurf Gesetz zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten – Asylpaket III
13. Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer und Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei Straffälligen – Köln-Gesetz

14. Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren – Asylpaket II
15. Datenaustauschverbesserungsgesetz – neuer Ankunftsnachweis
16. Entwurf Umsetzung EU-Asylverfahrensrichtlinie und EU-Asylaufnahmerichtlinie – liegt auf Eis 
17.
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz – Asylpaket I
18. Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher – Umverteilung UMF
19. Überblick Gesetzgebung Oktober 2014 bis August 2015


1.
Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

BGBl. v. 15.03.2018, in Kraft ab 16.03.2018.
Schreiben MdB Ulla Jelpke v. 02.03.2018 an Bundespräsident Frank Walter Steinmeier mit der Bitte, die vorgetragenen Zweifel am verfassungkonformen Zustandekommen und Inhalt des Gesetzes bei der Ausfertigung des Gesetzes zu prüfen.

2. und 3. Lesung im Bundestag am 1.2.2018, Protokoll. Beschlossen wurde mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD der vom Hauptausschuss gemäß BT-Drs. 19/586 modifizierte Entwurf der CDU/CSU. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

§ 104a Abs 13 AufenthG wird dahingehend geändert, dass über den 16.03.2018 hinaus der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 weiterhin vollständig ausgesetzt bleibt. Ab dem 01.08.2018 können bis zu 1000 Aufenthaltserlaubnisse/Monat zum Familiennachzug erteilt werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Das Nähere soll ein noch zu erlassendes Bundesgesetz regeln.

Bericht zur Beratung im Hauptausschuss BT-Drs. 19/595, Beschlussempfehlung modifizierter Entwurf der CDU/CSU BT-Drs. 19/586.

Anhörung im Hauptausschuss am 29.01.2018, Protokoll, Stellungnahmen: Landkreistag, Dt. Städte- und Gemeindebund, AFD Dieter Amman, DIMR, UNHCR, EKD + Kath Kirche, Prof. Zimmermann, Prof. Thym, Prof. Hailbronner.

Gesetzentwürfe CDU/CSU BT-Drs. 19/439, FDP BT-Drs. 19/425, AFD BT-Drs. 19/182, Linke BT-Drs. 19/241, Grüne BT-Drs. 19/454. Die SPD hat keinen Entwurf vorgelegt.


1a. Anträge Grüne und Linke 2016/2017 – Familiennachzug zu Flüchtlingen erleichtern

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 26.04.2017 im Innenausschuss des Bundestages beschlossen, die Anträge von Grünen und Linken vorerst nicht wie vorgesehen dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen und so den Familiennachzug weiter zu verhindern.

Öffentliche Anhörung am 20. März 2017
zum Gesetzentwurf BT-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des AufenthG – „Familiennachzug für subsidär Geschützte, BT Drs. 18/10044 v. 19.10.2016, und zum Entschließungsantrag BT-Fraktion die Linke, Familiennachzug zu Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten, BT Drs. 18/10243 v. 8.11.2016.

Stellungnahmen: AWO, Diakonie, DAV, Jesuiten, DIMR, EKD und Kath. Büro, Städtetag, Prof. Hailbronner, UNHCR
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion die Linke „Verstärkte Erteilung subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge und Einschränkung des Familiennachzugs“, BT-DRs. 18/11473 vom 10.03.2017

Appell des Flüchtlingsrat Berlin vom 24.02.2017 an die SPD-Fraktion im Bundestag:
Verwirklichen Sie das Recht auf Familienleben für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge!

2. Entwurf Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG

Entwurf der Bundesregierung, BT-DRs 18/12330 v. 15.05.2017, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses BT-Drs 18/12946 und BT-Drs 18/12952 v. 27.6. und 28.6.2017, vom Bundestag in 2. + 3. Lesung verabschiedet am 30.06.2017, geplantes Inkrafttreten 1.1.2018.
Der Bundesrat hat das Gesetz jedoch am 7.7.2017 überraschend abgelehnt.

Das KJSG beinhaltet umfangreiche Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die im Gesetz enthaltenen Regelungen zur Kostendeckelung zu einer Jugendhilfe „zweiter Klasse“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge führen könnten.

Entwurf KJSG, Stand Kabinettsbeschuss 12.04.2017. Artikel 8 sieht Änderungen der §§ 44 und 53 AsylG zur Vorlage eines Gewaltschutzkonzept für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte zum Schutz von Minderjährigen und Frauen vor, allerdings als Pflicht der Träger, nicht der Behörden, und auch nur als Sollvorschift.


3. Entwurf Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz – ED-Behandlung von Kindern

Die Jugendämter sollen durch eine eine Änderung des § 42a SGB VIII verpflichtet werden, unbegleitet minderjährig eingereiste Kinder und Jugendliche noch vor Äußerung eines Asylgesuchs durch den Vormund unverzüglich durch die Polizei, die Ausländerbehörde oder eine Landesaufnahmeeinrichtung  registrieren und erkennungsdienstlich behandeln zu lassen. Das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken soll von 14 auf 6 Jahre herabgesetzt werden.

Entwurf BMI Stand 15.03.2017
Stellungnahme BumF 20.03.2017

4. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und zur Überprüfung von Vaterschaftsanerkennungen durch die Ausländerbehörden

BGBl. v. 28. Juli 2017, in Kraft ab 29. Juli 2017. Geänderung wurden u.a. das AufenthG, AsylG, SGB VIII und BGB.
Synopse GGUA mit den Änderungen nur des AufenthG.

Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11546 v. 16.03.2017, Änderungen des Innenausschusses BT-Drs. 18/12415 v. 17.05.2017 auf Grundlage des Änderungsantrags CDU/CSU! SPD v. 11.05.2017. Vom Bundestag in 2.+3. Lesung beschlossen am 18.5.2017, der Bundesrat hat auf Einspruch verzichtet am 2.6.2017.

Synopse als Lesehilfe, erstellt von GGUA Münster
Pressemitteilung Verband Binationaler v. 18.05.2017: Verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Familie

Nach dem Durchgang durch den Bundestag und Anhörung im Innenauschuss wurde in das Gesetz in letzter Minute überraschend per Änderungsantrag der CDU/CSU/SPD-Fraktionen ein komplett neuer Teil eingefügt: Die standardmäßige Aussetzung der Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung bei Flüchtlingen mit prekärem Aufenthalt (§ BGB neu) und deren Überprüfung durch die Ausländerbehörden (§ 85a AufenthG neu). Verhindert werden soll  die Beurkundung von sogenannten „Scheinvaterschaften“, dabei werden  Asylsuchende aus „sicheren Herkunftsstaaten“ sowie alle Geduldeten werde explizit unter Generalverdacht gestellt, „rechtsmissbräuchliche“ Vaterschaftsanerkennungen zu betreiben.

Die Fraktion „Die Linke“ hatte daraufhin eine neue Sachverständigen-Anhörung gefordert, weil mit der Frage der Vaterschaftsanerkennungen ein völlig neuer Regelungssachverhalt ins Gesetz eingefügt wurde, auf die entsprechende Stellungnahme der Rechtsberaterkonferenz wurde verwiesen. Zudem ist klärungsbedürftig, ob die Änderungen den GE im Bundesrat zustimmungspflichtig werden lassen. Mit Stimmenmehrheit der Koalition wurde die Sachverständigenanhörung abgelehnt. dieser Vorgang fehlt allerdings in der Beschlussempfehlung des Innenauschusses. Eilig noch erstellte Stellungnahmen der Kirchen und des dpw erreichten den Innenausschuss erst, nachdem der Gesetzentwurf beschlossen war…

Das Gesetzentwurf umfasst unter anderem Regelungen zum zwangsweisen Auslesen von Handydaten Asylsuchender, zur elektronischen Fußfessel und zur Verschärfung der Abschiebungshaft, und die Möglichkeit zur Lagerunterbringung aller Asylsuchenden für bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen.

Anhörung im Innenausschuss des Bundestags 27.03.2017: Tagesordnung, Stellungnahmen dpw, BAMF, Prof. Thym, Dr. Hörich, MI Bayern, Bundesdatenschutzbeauftragte, BDVR, Diakonie, Jesuiten, UNHCR, EKD und Kath. Büro, NRV, Caritas

Studie UNICEF,  Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland

Protokoll 1. Lesung im Bundestag am 23.03.2017; dazu PM PRO ASYL 23.03.2017: Gesetzentwurf setzt Maschinerie in Gang, in der Schutzsuchende unter die Räder zu kommen drohen

Regierungsentwurf „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, BT-Drs. 18/11546 v. 16.03.2016
Regierungsentwurf 22.02.2017, dazu „FAQ“ des BMI, Stand 22.02.2017
Änderungsvorschläge Bundesrat vom 10.03.17, die den Entwurf weiter verschärfen würden.

Referentenentwurf BMI „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, Stand 15.02.2017, dazu Stellungnahme Bundesfachverband unbegleitete Minderjährige vom 16.02.17 zur unbefristeten Einweisung in Erstaufnahmeeinrichtungen und fehlenden Beachtung des Kindeswohls.

15 Punktekatalog für eine verschärfte Abschiebepolitik, Beschluss Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin, 9. Februar 2017
dazu PM PRO ASYL 10.02.2017: Deutschland soll vom Aufnahmeland zum Abschiebeland werden

Referentenentwurf BMI vom 7.10.2016. Der – insoweit nicht mehr enthaltene – ursprüngliche Entwurf beinhaltete mit der Duldung Light die weitgehende Abschaffung sozialer Teilhaberechte und die faktische Aufhebung der Bleiberechtsregelung für Geduldete (§§ 25a/b AufenthG), vgl PRO ASYL 14.10.2016. Der jetzt vorliegende Entwurf beinhaltet umfassende Verschärfungen des Asyl- und Ausländerrechts in anderen Bereichen.

4.a Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht

BGBl. v. 13.07.2017, Änderungen AufenthG in Kraft seit 20.07.2017, Änderungen AufenthV in Kraft ab 1.9.2017.

5. Verschärfung Abschiebehaft und Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer

10 Punktekatalog BMI und BMJ als Konsequenzen aus Terroranschlag in Berlin, Stand 10. 01.2017

Maßnahmepaket für eine verschärfte Abschiebepolitik, Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin, 9. Februar 2017


6. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

BGBl. v. 17. Juli 2017, in Kraft ab 18. Juli 2017. Geändert wurden u.a. das BGB, EGBGB, PStG, AsylG, AufenthG, SGB VIII.
Synopse GGUA mit den Änderungen nur des BGB und EGBGB.

Entwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“, BT-Drs. 18/12086 v. 25.04.2017, Bericht Rechtsausschuss BT-Drs 18/12607 v. 31.05.2017 (keine Änderungen des Entwurfs), am. 1.6.2017 in 2.+3. Lesung vom Bundestag verabschiedet, am 7.7.2017 vom Bundesrat bestätigt.
Entwurf der Bundesregierung Stand 17.02.2017.

Anhörung im Rechtsausschuss am 17. Mai 2017, dazu Bericht „Heute im Bundestag„, Stellungnahmen: Save the Children, Terre de Femmes, Dt. Menschenrechtsinstitut, Dt. Juristinnenbund, Dt. Anwaltverein, Prof. Weller, Prof. Pfeiffer, RAin Simsek

„Kinderehen“
geraten durch die gestiegene Zahl minderjähriger verheirateter Geflüchteter in den Fokus. Dabei ist die Ehe nicht seit jeher an die Volljährigkeit geknüpft. In Spanien lag das Mindestalter bis 2015 bei 14 Jahren und liegt derzeit bei 16. In Polen und Österreich liegt das Mindestalter bei 16. Das „Schutzalter“ für den Geschlechtsverkehr Erwachsener mit Kindern beträgt in Deutschland – abgesehen von Sonderfällen – jedoch nur 14 Jahre, § 176 StGB. Durch das Gesetz soll in Deutschland die Minderjährigen-Ehe abgeschafft werden. Im Ausland im Alter unter 18 Jahren gültig geschlossene Ehen Minderjähriger sollen nach deutschem Recht aufgehoben oder für nichtig erklärt werden, obwohl die Ehe nach ausländischem Recht wirksam bleibt. Das Schutzalter soll unverändert bleiben. Fachverbände lehnen das Gesetz weitgehend ab.

Deutsche Familienrechtszeitung, Überblick über den Gesetzentwurf
Stellungnahmen Deutscher Familiengerichtstag vom 22.02.2017 und vom 29.11.2016
Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund vom 22.02.2017
Stellungnahme Deutscher Anwaltverein DAV vom 23.02.2017
Stellungnahme Caritas vom 22.02.2017
Kritische Anmerkung Familienrechtsanwalt Jörn Hauß vom 20.02.2017

7. Entwürfe der EU-Kommission zur Neuordnung des europäischen Asylsystems

Entwurf Neufassung VO Asylzuständigkeit – Dublin IV
Stellungnahme PROASYL und Verbände zum Entwurf Dublin IV VO
Entwurf Neufassung VO Eurodac
Entwurf VO Asylverfahren neu – ersetzt RL Asylverfahren
Entwurf VO Flüchtlingsschutz neu – ersetzt RL Flüchtlingsschutz (QualifikationsRL)
Entwurf Neufassung AsylaufnahmeRL
Entwurf Änderungen Schengen VO


8. Gesetz und Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration

Gesetz in Kraft ab 1.8.2017, BGBl v. 12.05.2017. Neu geregelt wird auch der Aufenthalt zu Studienzwecken (§§ 16, 16a AufenthG).
Verordnung zur Änderung der AufenthV, mit Änderungen der AZR-Durchführungs-VO, BGBl v. 4.8.2017, in Kraft ab 5.8.2017.
Anwendungshinweise BMI v. 14. Juli 2017 zu Gesetz und VO zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration.

Regierungsentwurf „Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration“, BT-Drs. 18/11136 v. 13.02.2016, dazu Empfehlungen des Innenausschusses BT-Drs. 18/11441 v. 08.03.2016. Am 9.3.2017 hat der Bundestag und am 31.3.2017 der Bundesrat den Gesetzentwurf abschließend bestätigt.

Das Gesetz dient der Umsetzung dreier EU-Richtlinien (2014/36/EU, 2014/66/EU und EU 2016/801) im Bereich der Arbeitsmigration zum Aufenthaltsrecht der SaisonarbeiterInnen, ForscherInnen, PraktikantInnen, Au-pairs, Aufenthalt zum Studium, Studierendenmobilität, SchülerInnen-Austausch usw. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand 12.01.2017.

9. Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und in der Sozialhilfe nach SGB XII

In Kraft seit 29.12.2016, BGBl v. 28.12.2016

Stellungnahmen Sachverständige AS-Ausschuss Bundestag 28.11.2016
Tagesordnung Anhörung AS-Ausschuss Bundestag 28.11.2016
Stellungnahme Bundesrat Plenum Staatsminister Benjamin Hoff, Thüringen, 04.11.2016
Stellungnahme Deutscher AnwaltVerein, November 2016
Entwurf Bundestagsdrucksache 18/10211 vom 7.11.2016

Pressemitteilung BMAS 12.10.2016, Entwurf Stand Kabinettsbeschluss 12.10.2016
Das Gesetz soll Unionsbürger von Alg II und Sozialhilfe ausschließen, wenn sie nicht durch Erwerbstätigkeit in Deutschland Ansprüche auf soziale Sicherung erworben haben. Existenzsicherungsleistungen soll es dann erst nach fünf Jahren Aufenthalt geben, ansonsten nur eine einmalige Überbrückungsbeihilfe zur Rückkehr ins Herkunftsland. Laut DGB-Gutachten verstößt dies gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimums nach Art. 1 und 20 Grundgesetz. Als eklatanten Verstoß gegen EU-Recht wertet das Gutachten zudem den Plan, Unionsbürger ohne Anspruch aufgrund von Erwerbstätigkeit auch dann auszuschließen, wenn ihre Kinder wegen Schulbesuchs ein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen.

Gutachten DGB (Prof. Devetzi / Prof. Janda) zum BMAS-Entwurf: Verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte der Überbrückungsleistungen und des Leistungsentzugs von Eltern bei bestehendem Aufenthaltsrecht der Kinder
Stellungnahme Diakonie vom 4.5.2016
Stellungnahme dpw
vom 6.5.2016

10. Entwurf Drittes Gesetz zur Änderung des AsylbLG

Abgelehnt im Bundesrat am 16.12.2016  > Der Gesetzentwurf geht nun in den Vermittlungsausschuss, soll am 16.05.2017 dort besprochen werden.

Stellungnahmen Sachverständige AS-Ausschuss Bundestag 28.11.2016
Tagesordnung Anhörung AS-Ausschuss Bundestag 28.11.2016
Stellungnahme Bundesrat Ausschüsse vom 24.10.2016 „Die spezielle (abgesenkte) Bedarfsstufe für Leistungsbezieher/innen in Gemeinschaftsunterbringung, die nicht in einer Paarbeziehung leben, basiert auf sachlich nicht gerechtfertigten Annahmen und ist aufzuheben.“

Entwurf BundestagsDrs. 18/9985 vom 17.10.2016; Änderungen durch AS-Ausschuss BundestagsDrs. 18/10521 vom 30.11.2016. Beschlossen vom Bundestag in 2. und 3. Lesung am 1.12.2016, siehe Protokoll Bundestagsdebatte.

Geplant war zum 1.1.2017 im Zshg mit Neufestsetzung der Regelsätze nach SGB II/XII (Umsetzung EVS 2013)
* Neufestsetzung der Bedarfe gemäß EVS Neufestzsetzung der Bedarfe gemäß EVS
* 10 %ige Kürzung der Regelleistungen nach § 2 und § 3 AsylbLG für alle Alleinstehenden in Sammelunterkünften
* Herausnahme des Bedarfs für Haushaltsenergie (Strom) aus den Regelleistungen nach § 3 AsylbLG
* Einführung Ehrenamtspauschale 200 Euro/Monat als Freibetrag nach § 7 AsylbLG

Weiteres siehe AsylbLG 2016

11. Integrationsgesetz

Das Integrationsgesetz (Wohnsitzauflagen, Verschärfung AsybLG u.a.), die Änderungen der IntegrationskursVO und der BeschäftigungsVO und die Anlage zu § 32 BeschV (Wegfall Vorrangrüfung bundesweit, außer in Mecklenburg-Vorpommern und einigen Regionen Bayerns und NRWs) trat nach Veröffentlichung im BGBl am 6.8.2016 in Kraft.

Der Bundestag hat das Gesetz am 07.07.2016 verabschiedet, vgl. Plenarprotokoll, der Bundesrat am 08.07.2016, vgl. Plenarberatung. Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmten nur Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Synopsen zu den Änderungen durch den IntG-Entwurf Stand 07.07.2015: AufenthG, AsylG, AsylbLG

Der Gesetzentwurf laut BT-DRs 18/8615 wurde im AS-Ausschuss des Bundestags am 05.07.16 mit Zustimmung von SPD, CDU/CSU bei Enthaltung der Grünen noch verschärft, vgl. BT-Drs. 18/9090 v. 06.07.16:
* Wer außerhalb des Zuweisungsortes eine passende, preislich angemessene Wohnung findet, darf anders als nach dem ursprünglichen Entwurf trotzdem nicht aus dem Sammellager ausziehen. Damit wird de fakto eine Lagerpflicht für anerkannte Flüchtlinge eingeführt!
* Eine Duldung zur Ausbildung darf nur noch erteilt werden, wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“. Damit wird die gerade erst neu geschaffene Duldung zu Ausbildungszwecken für viele Fälle unmöglich gemacht.
Nur die Linke lehnt das Gesetz ab, vgl zu deren Kritik BT-Drs. 18-9103 v. 06.07.16. Zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter siehe Antrag der Linken BT-Drs 18/6644 v. 10.11.15.

Auf die Frage der Abgeordneten Dagdelen nach der Vereinbarkeit der Wohnsitzauflagen mit EU-Recht lieferte die Bundesregierung keine inhaltliche begründete Antwort (BT-Drs. 18/8998, Frage 3): „Die im Entwurf eines Integrationsgesetzes enthaltene Wohnsitzregelung wird nach Auffassung der Bundesregierung den besonderen Integrationsanforderungen gerecht, die für den betroffenen Personenkreis, insbesondere auch für Schutzberechtigte im Vergleich zu anderen Drittstaatsangehörigen bestehen.“

Öff. Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 20.06.2016: Einladung, Wortprotokoll, Videomitschnitt, Gesammelte Stellungnahmen der Sachverständigen, Stellungnahmen dakj/dgkjp und Putzke. Inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sh BT-Drs. 18/9090 v. 06.07.16.

Gesetzentwurf BT-DRs 18/8615 v. 31.05.16, Stellungnahme Bundesrat v. 17.06.16, Bundesregierung lehnt alle Änderungsvorschläge Bundesrat ab,  BT-DRs 18/8829 v. 20.06.16, Begründung BT-Drs. 18-8883 v. 22.06.16.

Regierungsentwurf 25.05.2016: I-Gesetz, I-Verordnung, dazu Meseberger Erklärung zur Integration der Bundesregierung

Referentenentwurf BMAS I-Gesetz 29.04.2016
* Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge statt nach 3 erst nach 5 Jahren und LU-Sicherung, Sprachkenntnissen usw.
* Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge mit AE nach §§ 23 oder 25 I – III, § 12a AufentG
* Verpflichtungserklärung gilt trotz Flüchtlingsanerkenung weiter, wird aber generell auf 5 Jahre befristet, § 68 AufenthG
* Versuch der (rechtswidrigen) Leistungskürzung nach § 1a AsylbLG für passlose Asylbewerber
* Verzicht auf Vorrangprüfung für Asylbewerber in Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit, Wiedereinführung Vorrangprüfung für die ersten 47 Monate ab 2019) § 32 BeschV
* Ausbildungsförderung für voraussichtlich erfolgreiche Asylbewerber nach SGB III, aber weiterhin keine Ausbildungsförderung nach BAföG
Referentenentwurf BMAS I-Verordnung 29.04.2016

Stellungnahmen: dpw, Diakonie, AWO, RfM
Keine Stellungnahme wegen zu kurzer Fristsetzung: amnesty, DJB, SRL, BAP

Referentenentwurf BMAS I-Gesetz 14.04.2016

Eckpunktepapier CDU/CSU/SPD 13.04.2016

Zur Notwendigkeit einer Streichung des § 55 Abs 1 Satz 3 AsylG
§ 55 Abs. 1 Satz 3 AsylG führt mittelbar zu einer die Integration verhindernden Verlängerung der Wartefrist für Arbeitsmarktzugang, Entlassung aus der EAE usw. um die vom Asylsuchenden nicht zu beeinflussende oft 6 und mehr Monate betragende Dauer des Besitzes von Büma oder „Ankunftsnachweis“ bei Einreise über einen „sicheren“ Drittstaat. Unklar ist weiter, warum die mit Asylpaket I und „Datenaustauschverbesserungesetz“ erfundene BüMa nicht abgeschafft und  in der Aufenthaltsgestattung zusammengeführt werden sollen. Der Flüchtlingsrat hat wiederholt auf den Unsinn der Büma und Ankunftsnachweis hingewiesen:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/FlueRatBln_Stellungnahme_DatenaustauschG_2016.pdf
/wp-content/uploads/FlueRatBln_Stellungnahme_AsylG_2015.pdf

Die Bundesregierung hat zugegeben, das sich durch Büma und Ankunftsnachweis die Wartezeiten auf eine Arbeitserlaubnis usw. verlängern
da Zeiten mit Büma/Ankunftsnachweis bei Einreise über einen sicheren Drittstaat (§ 55 Abs 1 Satz 3 AsylG) und somit im Regelfall nicht zählt und die Wartefristen dann erst ab förmlichem Asylantrag BAMF und Erteilung Aufenthaltsgestattung zählen:
http://www.ulla-jelpke.de/2016/03/bundesregierung-plant-gesetzesaenderung-zur-sicherstellung-der-rechte-von-asylsuchenden/
/wp-content/uploads/1807834_Rechtsfolgen_Ankunftsnachweis.pdf
/wp-content/uploads/Nachbeantwortung_Ankunftsnachweis.pdf
Dann sollten sie den Unsinn lieber gleich reparieren.

Zu weiterem Änderungsbedarf siehe auch:
BMI 16.02.2016: Eckpunkte für Wohnsitzzuweisungsgesetz für anerkannte Flüchtlinge
BMI 10.02.2106: Entwurf Aufhebung Fundpapierdatenbank

12. Entwurf Gesetz zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten – Asylpaket III

Nach mangels „Gegenleistungen“ der Bundesregierung angekündigtem Widerstand rot-grün regierter Bundesländer wurde der vom Bundestag bereits endgültig verabschiedete Entwurf im Bundesrat wieder von der Tagesordnung genommen. Ein erneuter Versuch, den Entwurf über den Bundesrat zu bestätigen, scheiterte am 10. März 2017, da die Mehrzahl der rot-rot und rot-grün regierten Länder nicht zustimmte.

Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin/Pro Asyl 9.3.2017: Einstufung der Maghreb-Staaten als sicher: Befürworter haben keine Argumente

Stellungnahmen BAMF, RA Marx, EKD, PRO ASYL, Amnesty, Amnesty, LSVD, DIMR

 

Regierungsentwurf BT-Drs. 18/8039 vom 06.04.2016
Stellungnahme Bundesrat 18.03.2016
Regierungsentwurf sichere Herkunftsstaaten Magreb 05.02.2016
Referentenentwurf BMI Stand 29.01.2016

Stellungnahme PRO ASYL

13. Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer und Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern – Köln-Gesetz 

In Kraft seit 17.03.2016: BGBl Änderungen AufenthG und AsylG

Gesetzentwurf BT-Drs 18-7537 – mit den Änderungen des Innenausschusses in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen am 25.02.2016
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Anhörung im Bundestagsinnenausschuss am 22.02.2015
Stellungnahmen: Kommunalverbände, Prof. Thym, BAMF, DAV, RAin Schönberg, RAV, CDU/CSU/SPD

Regierungsentwurf 28.01.2016

Regierungsentwurf 25.01.2016

14. „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ – Asylpaket II

In Kraft seit 17.03.2016: BGBl Änderungen AsylG,  AufenthG und AsylbLG
– Einführung von Schnellverfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen, Einschränkung des Familiennachzugs, erleichterte Abschiebung Schwerkranker, weitere Einschränkungen am AsylbLG-Existenzminimum –


Gesetzentwurf BT-Drs 18-7538 – unverändert in 2. und 3. Lesung beschlossen vom Bundestag am 25.02.2016
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Anhörung im Bundestagsinnenausschuss am 22.02.2015
Stellungnahmen: DW Bln, Kommunalverbände, UNHCR, Prof. Thym, BAMF, Prof. Kluth, BPTK, DAV, BDVR, DIMR, DW, PROASYL, EKD, LSVD

Proteste gegen die Farce einer Verbändebeteiligung:
Humanistische Union, DAV, KOK, NRV, Sozialgerichtstag, Verband binationaler, amnesty international

PRO ASYL 18.02.2016: Massive Kritik aus der Zivilgesellschaft am Verfahren und Gesetz, Zusammenfassung der Stellungnahmen
Berliner Erklärung AnwältInnen und Verbände 17.02.2016: Faire Asylverfahren statt Ausverkauf rechtsstaatlicher Prinzipien
einzelne Stellungnahmen:
PRO ASYL
Deutscher Anwaltverein DAV
Bundespsychotherapeutenkammer
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer BAfF e.V.

PRO ASYL 03.02.2016: Menschenrechte in Gefahr. Amnesty International, Deutscher Anwaltverein und PRO ASYL kritisieren geplante massive Verschlechterung der Asylverfahren in Deutschland
Referentenentwurf BMI Stand 01.02.2016
Referentenentwurf BMI Stand 19.11.2015
Referentenentwurf BMI Stand 16.11.2015
Koalitionsbeschluss Parteivorsitzende CDU, CSU und SPD vom 05.11.2015

PRO ASYL 25.11.2015: Frontalangriff auf den Rechtsstaat – zum BMI-Entwurf Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren

IPPNW 20.11.2015: ÄrztInnen als willfährige Abschiebehelfer?
BAFF 25.11.2915: Erleichterte Abschiebung von traumatisierten und schwer kranken Flüchtlingen
PRO ASYL 26.11.2015: Zum geplanten Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren – Neues Asylrecht darf keine rechtsfreien Räume schaffen
PRO ASYL 20.11.2015: Sonderverfahren in Sonderlagern faktisch ohne Rechtsschutz; Abschieben, bevor ein Arzt begutachtet
PRO ASYL 18.11.2015: Frontalangriff auf das individuelle Asylrecht
PRO ASYL 06.11.2015: GroKo-Beschluss: Flüchtlinge entrechten, Familien auseinanderreißen, EU abschotten

15. „Datenaustauschverbesserungsgesetz“

BT-Drs 18/7834: Bundesregierung bestätigt Nachbesserungsbedarf aufgrund unklarer Rechtsfolgen des Ankunftsnachweises

In Kraft seit 05.02.2016: BGBl Änderungen AsylG, AZRG, AufenthG usw.; AnkunftsnachweisVO
– Einführung eines fälschungsicheren „Ankunftsnachweises„, unklare Rechtsfolgen schaffen neue Integrationshindernisse –

Entwurf CDU/CSU/SPD, BT-Drs. 18/7043 v. 15.12.2015
Referentenentwurf BMI Stand 20.11.2015

Anhörung im Bundestagsinnenausschuss am 11.01.2015
Flüchtlingsrat Berlin 09.01.2016: Stellungnahme zum Datenaustauschverbesserungsgesetzentwurf

16. Entwurf Umsetzung EU-Asylverfahrensrichtlinie und EU-Asylaufnahmerichtlinie

– Gesetzgebung trotz Ablauf der Umsetzungsfrist am 20. Juli 2015 ausgesetzt, Entwurf liegt auf Eis –

Referentenentwurf BMI Stand 01.10.2015
DAV 23.09.2015, Initiativstellungnahme zur Umsetzung der Asylverfahrensrichtlinie

Pichl/Pelzer, Asylmagazin 10/2015, Die Geltung der EU-Aufnahme- und Asylverfahrensrichtlinien – Zu den unmittelbaren Rechten für Asylsuchende
BAMF, Leitfaden zur unmittelbaren innerstaatlichen Anwendung der Richtlinie 2013/32/ EU des Rates vom 26.06.2013

17. „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ – Änderungen AsylG, AufenthG, AsylbLG, BeschV, IntV – Asylpaket I

Die maßgeblichen Neuregelungen sind am 24.10.2015 in Kraft getreten:
BGBl Änderungen AsylVfG/AsylG, AufenthG, AsylbLG, SGB V usw.
BGBl Änderungen BeschV, IntV usw.

Albanien, Montenegro, Kosovo als sichere Herkunftsländer, neue Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG, Option zur Kürzung des AsylbLG-Barbetrags in Sammelunterkünften, Ausweitung Lagerpflicht Erstaufnahme, Arbeitsverbot und Residenzpflicht auf bis zu 6 Monate, Sachleistungen in Gemeinschaftsunterkünften wieder möglich, Abschiebungen dürfen nicht mehr angekündigt werden, Asylbewerber mit Bleibeperspektive können an Integrationskursen teilnehmen

Asylmagazin 11/2015: Kurzüberblick über die Neuerungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Synopsen
der GGUA Münster: AsylVfG, AufenthG, AsylbLG, BeschV, IntV

Gesetzentwurf CDU/CSU/SPD BT-Drs. 18/6185; Anträge Linke BT-Drs. 18/3839, BT-Drs. 18/6190; Anträge Grüne BT-Drs. 18/4694, BT-Drs. 18/5370
Entwurf Änderung BeschV, IntkursV u.a, BR-Drs 447-15 v. 30.09.2015

Sachverständigenanhörung Innenausschuss des Bundestages am 12.10.2015, Stellungnahmen: Claudius Voigt GGUA, Nele Allenberg EKD, Prof. Winfried Kluth Uni Halle, Anita Schneider Landeskreis Gießen, Dr. H.-E. Sommer MI Bayern, RA Jan Sürig Bremen, Prof. Daniel Thym Uni Konstanz, RA Dr. Dieter Wiefelspütz Düsseldorf, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag, Städtetag, Flüchtlingsrat Berlin, PRO ASYL, PRO ASYL ergänzende Stellungnahme, Bundesdatenschutzbeauftragter, DAV, UNHCR, Caritas, AWO, Diakonie, NRV, DAKJ, Arbeitgeberverband, Ärztekammer, AOK,
Stellungnahme Bundesrat vom 8.10.2015: nur geringfügige Änderungsvorschläge, somit ist von einer Zustimmung von SPD und Grünen auszugehen.

Der Innenausschuss des Bundestags hat am 14.10.2015 – gegen die Linken, bei Enthaltung der Grünen – den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags  der CDU/CSU/SPD angenommem. Die Grünen haben dem Änderungsantrag, der u.a. eine nochmalige Verschärfung der verfassungswidrigen Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG beinhaltet (noch weitergehende Leistungsstreichungen für Geduldete, Sanktionen im Wege der „Sippenhaftung“ wurden auch auf Kinder ausgeweitet) zugestimmt, sh BT-Drs 18-6386 – Bericht und Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Der Bundestag hat am 15.10.15 das Asylpaket mit den Änderungen des Innenausschusses bei Enthaltung der Grünen gegen die Linken beschlossen, vgl Protokoll Debatte, Stimmverhalten der Abgeordneten.
Am 16.10.15 bestätigte der Bundesrat die Asylrechtseinschränkungen. BY, BE, SL, SN, ST, MV und mit Hilfe der Grünen auch BW, HE, NRW, SH, RP, HH haben zugestimmt. NI, HB, BB, TH haben sich wegen des Dissens in den Koalitionen zwischen SPD und Linken bzw SPD und Grünen enthalten.

Eine die verfassungswidrigen Kürzungen erläuternde Einschätzung des Flüchtlingsrates dazu findet sich hier auf facebook.

PE PRO ASYL
16.10.2015 – PRO ASYL will Klagen gegen das Asylverschärfungsgesetz unterstützen
30.09.2015 – Deutschland schaltet um: Statt Aufnahme und Integration Abwehr und Ausgrenzung
25.09.2015 – Asylrechtsverschärfung: Scharfer Widerspruch aus der Zivilgesellschaft
23.09.2015 – Forderungen zum Flüchtlingsgipfel
23.09.2015 – Was jetzt getan werden muss
22.09.2015 – Asylrechtsverschärfung: Gesetzentwurf bleibt verfassungswidrig
21.09.2015 zum GE Fassung 21.09.15 – Große Koalition beschließt Verfassungsbruch
17.09.2015 zum GE Fassung 14.09.15 – Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit werden zum Programm

Rundmails Thomas Hohlfeld
01.10.2015 – EASY Asylzahlen September 2015, Bundestagsdebatte Asylgesetz, mit Anlagen
30.09.2015 – Terminplan Gesetzgebung Asylbeschleunigungsgesetz
24.09.2015 – Neues aus dem Bundestag: Vor dem „Flüchtlingsgipfel“, mit Anlagen

Entwurfsfassungen
Gesetzentwurf BT-Drs. 18/6185 v. 30.09.2015
Beschlussprotokoll Bund-Länder Flüchtlingsgipfel, mit Protokollerklärung Thüringens, 24.09.2015
Gesetzentwurf Große Koalition Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Stand 21.09.2015
Entwurf Änderung BeschV, IntkursV und weiterer VOs, Stand 20.09.2015
Gesetzentwurf BMI/BMAS Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Stand 14.09.2015

Stellungnahmen zum Regierungsentwurf Stand 21.09.2015:
Lesehilfe GGUA Münster 22.09.2015 – Bundesregierung plant umfassendes Desintegrationsprogramm für Flüchtlinge
Ev. und Kath. Kirche Deutschland 23.09.2015 – Stellungnahme
Diakonie Deutschland 23.09.2015 – Stellungnahme
DGB 23.09.2015 – Stellungnahme
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, PE 22.09.2015 – Tausenden jungen Flüchtlingen soll Schulbesuch und Ausbildung verboten werden
Verein demokratischer ÄrztInnen, Medico, Bundesweite Medinetze, PE 22.09.2015 – Medizinische Minderversorgung von Asylsuchenden beenden!
Deutscher Anwaltverein DAV, PE 23.09.15: Flüchtlingssituation – Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen gebotenThesenpapier dazu (pdf)
Kurzstellungnahmen Vereinigung Demokratischer JuristInnen, Neue Richtervereinigung, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, AWO, Caritas, amnesty international

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2015 zum Grundrecht Asylsuchender auf ein menschenwürdigen Existenzminimum
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu. (Leitsatz 2)
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. (Rn 120, 121)

18. Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher – bundesweite Umverteilung UMF

– Neuregelungen des Verfahrens zur vorläufigen Inobhutnahme, Umverteilung, Vormundschaft, Altersschätzung ungegleiteter minderjähriger Flüchtlinge; Handlungsfähigkeit minderjähriger Flüchtlinge und Ausländer von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt –

Die maßgeblichen Neuregelungen des Gesetzes sind seit 01.11.2015 in Kraft:
BGBl Änderungen SGB VIII usw.

Gesetzentwurf mit Begründung (BT-Drs. 18/5921)
Ausschussanhörung am 12.10.2015
Stellungnahmen Bundesverband UMF, SOS Kinderdorf, EREF, DIJUF, Hamburg, Kreis Passau, Städtetag

19. Überblick Gesetzgebung Oktober 2014 bis August 2015

AendG AufenthG 2014
* 1. Aufenthaltsgesetz: Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung – stichtagsunabhängiges Bleiberecht, neue Einreisesperren, Ausweitung Abschiebungshaft
* 2. Asylrecht Westbalkanländer
* 2a. Umsetzung Asylkompromiss – hier: Residenzpflicht und Sachleistungen
* 3. Abschaffung Optionspflicht
* 4. Freizügigkeit Unionsbürger
* 4a. Volle Freizügigkeit Kroatien ab Juli 2015
* 5. Asylbewerberleistungsgesetz

Kurzüberblick Asylgesetzgebung 2015/16, pdf, Stand Oktober 2016



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