LAF prüft keine Mietangebote mehr
Anträge auf Kostenübernahme für die Unterbringung in Wohnungen werden derzeit vom LAF nicht mehr geprüft – dazu sei keine Kapazität da. Nach anwaltlicher Einschätzung sind daher gleich und parallel mit dem Antrag auf Kostenübernahme beim LAF auch einstweilige Rechtsschutzanträge beim Sozialgericht möglich und notwendig.
Einen Musterantrag für einen solchen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ findet ihr unten.
VORLAGE_Eilantrag_Antrag_Mietangebot_Neu