16.03.2017: Recht auf Familienzusammenführung für Flüchtlingskinder – sofort!

Am 20. März 2017 findet 13.30 Uhr im Innenausschuss des Bundestags eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung zur Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte statt.


Anlässlich dieser Anhörung wird der Arbeitskreis Junge Flüchtlinge des Flüchtlingsrats Berlin die Forderungen der Jugendlichen und Betroffenen im Rahmen einer Kundgebung sichtbar machen.

Kundgebung vor dem Paul-Löbe-Haus, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Montag, 20. März 2017, 12:30-14:00 Uhr   

Hintergrund
Im Rahmen des sogenannten Asylpakets II wurde der (erleichterte) Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge bis 16. März 2018 ausgesetzt. Betroffen sind v.a. Geflüchtete aus Syrien und Eritrea (auch unbegleitete Minderjährige), denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem Frühjahr 2016 überwiegend nicht mehr wie bisher den Flüchtlingsstatus zuerkennt, sondern nur noch den subsidiären Schutzstatus.

Die Folge sind jahrelange Familientrennungen. Für unbegleitete Minderjährige, die bis zum März 2018 volljährig werden, bedeutet die Regelung faktisch eine gänzliche Abschaffung des Familiennachzugs und womöglich eine Trennung von ihren Familie für immer.

Über 60 Berater*innen und Unterstützer*innen von syrischen Geflüchteten wenden sich in einem Appell an die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD: Verwirklichen Sie das Recht auf Familienleben für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge!

Hier finden Sie die Stellungnahmen der Sachverständigen für die Anhörung am Montag.





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