14.03.2017: Verwaltungsgericht stoppt obdachlos Aussetzen anerkannter Flüchtlinge durch Berliner Sozialämter

Verwaltungsgericht verpflichtet Sozialämter, bei Obdachlosigkeit infolge „Hausverbots“ in einer Flüchtlingsunterkunft eine neue Notunterkunft zuzuweisen.


Besonders negativ aufgefallen ist uns hierbei das Bezirksamt Mitte und dessen Sozialamt. Wer in einer Notunterkunft für Flüchtlinge aufgrund eines Fehlverhaltens (zB Rauchen auf dem Zimmer) Hausverbot erhalten habe, habe seine Obdachlosigkeit laut Sozialamt freiwillig selbst gewählt und bekomme daher keinen Platz mehr in einer  Obdachlosenunterkunft nach ASOG zugewiesen. Das hat das Sozialamt Mitte sogar für Familien mit Kindern so gehandhabt. Das VG Berlin hat diese grund- und menschenrechtwidrige Praxis jetzt gestoppt.

Hier dazu die Rechtfertigung von Sozialstadtrat des BA Mitte, Herrn Gothe (SPD), der uns aber zugesichert hat, aufgrund des VG-Beschlusses diese Praxis seines Amtes jetzt zu stoppen:
Obdachlos_Aussetzen_BA_Mitte.pdf
Die Berliner Morgenpost berichtet heute:

„HAUSVERBOT – Wie Berliner Bezirke Flüchtlinge obdachlos machen“ 

Der VG-Beschluss im Wortlaut findet sich hier.





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