Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin vom 27. November 2014
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
Menschenwürdige Gesundheitsversorgung und Existenzminimum für Flüchtlinge sichern
Siehe dazu auch
Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein vom 27.11.2014: Milliarden für Flüchtlingsunterbringung nur bei Wohlverhalten zur AsylbLG-Novelle?
Stuttgarter Zeitung vom 27.11.2014: Finanzierung von Asylunterkünften
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
Menschenwürdige Gesundheitsversorgung und Existenzminimum für Flüchtlinge sichern
Am Freitag, 28. November 2014 stimmt der Bundesrat über die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab. Der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL fordern die Länder auf, die Gesetzesnovelle abzulehnen. Das Gesetz hält an verfassungswidrigen Kürzungen beim Existenzminimum, diskriminierenden Sachleistungen und einer lebensgefährlichen Minimalmedizin fest. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft, die Leistungsberechtigen müssen in die regulären Sozialsysteme einbezogen werden.
Die Bundesländer und Fachausschüsse des Bundesrates hatten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die AsylbLG-Novelle geäußert.[1] PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fordern dazu auf, an den Bedenken festzuhalten, auch wenn den Ländern zuletzt großzügige finanzielle Offerten einer Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen gemacht wurden.
Die Novellierung des AsylbLG ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 [2] zum menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge nach dem AsylbLG überfällig. Doch das jetzt vorgelegte Gesetz lehnen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat entschieden ab:
Verfassungswidrige Kürzungen am Existenzminimum
Das BVerfG hat im Urteil zum AsylbLG klargestellt: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Das nach Artikel 1 und 20 Grundgesetz zu gewährleistende menschenwürdige Existenzminimum stehe Deutschen und Ausländern gleichermaßen zu. Die Höhe der Bedarfssätze sei in einem nachvollziehbaren Verfahren betragsmäßig zu ermitteln und vom Gesetzgeber festzusetzen. Das Existenzminimum dürfe dabei nicht zum Zweck der Abschreckung gekürzt werden.
Doch genau dies sieht der Gesetzentwurf vor. Ohne Begründung werden Mehrbedarfe etwa wegen Schwangerschaft verweigert. Flüchtlinge, denen vorgeworfen wird, zum Zweck des Leistungsbezugs eingereist zu sein oder nicht ausreichend an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken, sollen dauerhaft gekürzte Leistungen erhalten. Dabei überlässt das Gesetz die Höhe der Kürzung der Willkür der örtlichen Sozialämter.
Lebensgefährliche Minimalmedizin
Die Praxis der medizinischen Versorgung nach AsylbLG ist von Willkür und Verschleppung notwendiger Krankenbehandlungen geprägt – teils mit lebensbedrohlichen, manchmal auch tödlichen Folgen. Ärztetag und Ärztekammer fordern ebenso wie Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsräte, Kirchen und PRO ASYL die Einbeziehung Asylsuchender in die Gesetzliche Krankenversicherung. Initiativen, die medizinische Hilfen für nicht versicherte Flüchtlinge vermitteln, haben jetzt eine Kampagne zur Abschaffung des AsylbLG gestartet. [3]
Nach dem Gesetzentwurf sollen medizinische Leistungen wie bisher von den Sozialämtern erbracht werden. Anspruch besteht nur bei „akuter“ oder „schmerzhafter“ Erkrankung, die Versorgung bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen liegt im behördlichen Ermessen. In der Praxis werden Krankheiten verschleppt und Bürokratiekosten erzeugt, wenn mancherorts erst eine amtsärztliche Untersuchung erfolgen muss, bevor ein Facharzt aufgesucht werden darf. In Berlin werden unaufschiebbare Operationen, zwingend notwendige Anschlussbehandlungen nach Operationen sowie unabweisbare Hilfsmittel für Behinderte unter Hinweis auf amtsärztliche Prüfverfahren über viele Monate verweigert. Menschenrechte werden verletzt, Bürokratie- und Gesundheitskosten erhöht. [4]
Diskriminierende Sachleistungen
Die AsylbLG-Novelle hält an der zur Abschreckung eingeführten Möglichkeit der Sachleistungsversorgung fest, wobei Höhe und Zusammensetzung der Sachleistungen statt vom Gesetzgeber willkürlich von den örtlichen Behörden festgelegt werden. In der Praxis führt dies regelmäßig zu gravierenden Leistungskürzungen und Bedarfsdeckungslücken. Den Menschen wird vorgeschrieben, was sie essen, womit sie sich kleiden und wie sie zu wohnen haben.
Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats Berlin: „Mit dem Gesetzentwurf zum AsylbLG schreibt die Bundesregierung den Verfassungsbruch fort. Das Grund- und Menschenrecht auf Gesundheit und ein menschenwürdiges Existenzminimum wird durch das novellierte AsylbLG bewusst verletzt. Es gibt nur einen richtigen Weg, nämlich die Abschaffung des diskriminierenden AsylbLG. Wir fordern den Berliner Senat auf, der AsylbLG-Novelle am Freitag im Bundesrat nicht zuzustimmen, und sich stattdessen für die Einbeziehung Asylsuchender in die Gesetzliche Krankenversicherung und die regulären Existenzsicherungssysteme nach dem Sozialgesetzbuch einzusetzen.“
Pressekontakt:
Flüchtlingsrat Berlin 030 / 24344 5762
PRO ASYL 069 / 2423 1430
[1] www.bundesrat.de. Zur Kritik der A-Länder vgl. Stellungnahme des AS-Ausschusses des Bundesrates, der die Einbeziehung in die Gesetzliche Krankenversicherung, den direkten Übergang ins SGB II/XII nach 12 Monaten und die Herausnahme von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis aus dem AsylbLG fordert: www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0501-0600/513-1-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
[2] Urteil des BVerfG vom 18.08.2012, 1 BvL 10/10 u. 1 BvL 2/11 www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html.
[3] Kampagne „Gesundheit für alle“ http://stopasylblg.de
[4] Zu Rechtsgrundlagen und Fallbeispielen siehe ausführlich Seite 39 ff. der Stellungnahme des Flüchtlingsrats Berlin vom Oktober 2014 für den AS-Ausschuss des Deutschen Bundestags: Classen_AsylbLG_2014_AS-Ausschuss.pdf.