Veröffentlicht am 03.08.2016

Landesflüchtlingsräte unterstützen die Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt gegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei

Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlinsgräte vom 3. August 2016

Die Landesflüchtlingsräte fordern anlässlich der Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt am 3. August 2016:
  • Abschiebungsstopp und Visumsfreiheit für türkische Staatsangehörige
  • Visumsfreiheit für alle in der Türkei Verfolgten
  • Kündigung des EU/Türkei-Deals und Aufnahmekontingent für Transitflüchtlinge

Die Republik Türkei erlebt derzeit eine Transformation, die auf die Etablierung einer Präsidialdiktatur und die nachhaltige Beschädigung von Gewaltenteilung und demokratischen Strukturen angelegt ist. In Folge dessen sind die Wahrung des Rechtsstaats und die Geltung der Menschenrechte in hohem Maße gefährdet.

Anlässlich der gemeinsamen Kundgebung von Richter*innen, Anwält*innen, Staatsanwält*innen und Bürgerrechtler*innen vor dem Bundeskanzleramt am 03.08.2016 und deren Presseerklärung möchten die Flüchtlingsräte der Bundesländer deren Forderungen unterstützen und ergänzen:

1. Abschiebungsstopp in die Türkei

Die Zustände in der Türkei sind unübersichtlich. Menschen kurdischer Identität, tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle, Mitglieder ethnischer und religiöser Minderheiten, Menschenrechtler*innen und Laizist*innen, auch Teile der Armee und Polizei werden von Justizbehörden, Polizei und Geheimdiensten verfolgt. Für Exilierte, insbesondere als Asylsuchende ausgereiste türkische Staatsbürger*innen, ist eine Rückkehr in die Türkei mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Die Landesflüchtlingsräte fordern daher einen sofortigen, bundesweiten Abschiebungsstopp in die Türkei.

2. Visumsfreiheit für alle in der Türkei Verfolgten

Die Landesflüchtlingsräte fordern umgehende Visumfreiheit für alle Menschen aus der Türkei, um politisch Verfolgten sowie Betroffenen des Kurdenkrieges die Ausreise in EU-Staaten zu ermöglichen. Die Visumsfreiheit für türkische Staatsangehörige ist lange überfällig, was die Landesflüchtlingsräte als Versäumnis der deutschen sowie der EU-Politik werten. Eine mögliche Einführung der Visumsfreiheit ist daher nur Korrektur dieser Politik, jedoch kein politischer Erfolg des türkischen Präsidenten.

3. Aufkündigung des sogenannten EU-Türkei-Deals

Die Türkei verhindert mit Visumspflichten, militärischer Grenzsicherung und Schießbefehlen, dass syrische Flüchtlinge dort Schutz suchen können. Auch Transitflüchtlinge sind in der Situation des aktuellen Umbruchs in der Türkei gefährdet. Deswegen müssen Rückführungen von Flüchtlingen, die über die Türkei nach Griechenland gekommen sind, sofort eingestellt werden. Das Abkommen, das seit März 2016 zwischen der EU und Türkei besteht, muss seitens der EU aufgekündigt werden. Deutschland soll dies umgehend in den Europäischen Rat einbringen und ein eigenes robustes Aufnahmekontingent für Transitflüchtlinge aus der Türkei umsetzen.

Kontakt:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
030/ 243445762

Presseeinladung zur heutigen Kundgebung von Richter_innen, Anwält_innen, Staatsanwält_innen und Bürgerrechtler_innen vor dem Bundeskanzleramt: http://www.rav.de/fileadmin/user_upload/160801_gemeinsame_PM_Juristinnen_und_Bu%CC%88rgerrechtsorgas-Menschenrechtsverletzungen_in_der_Tu%CC%88rkei.pdf





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