Veröffentlicht am 10.07.2008

Rückkehr nach der Abschiebung

Am 03. Juli 2008 konnte die 51jährige Khadra O. wieder nach Berlin zurückkehren


Am 03. Juli 2008 konnte die 51jährige Khadra O. wieder nach Berlin zurückkehren, nachdem sie vor drei Monaten in die Türkei abgeschoben worden war, ein Land, in dem sie nie gelebt hat. Der Flüchtlingsrat Berlin hatte gegen das menschenrechtswidrige Vorgehen der Ausländerbehörde protestiert. Khadra O. lebte seit 27 Jahren in Berlin. Sie wurde durch die Abschiebung von ihrem hier lebenden Ehemann, Kindern und Enkeln getrennt. Frau O. wurde als staatenlose Kurdin im Libanon geboren und ist dort aufgewachsen, bis sie im Alter von 24 Jahren vor dem Bürgerkrieg nach Berlin floh. Frau O. spricht kein türkisch, hat keine Angehörigen in der Türkei und konnte dort nur Dank der Hilfe von Personen existieren, die ihr über türkischen Nachbarn in Berlin vermittelt wurden.

Frau O. wurde wegen angeblicher „Identitätstäuschung“ abgeschoben, obwohl das Landgericht Berlin sie auf die von der Ausländerbehörde erstattete Strafanzeige vom Vorwurf der Identitätstäuschung („mittelbare Falschbeurkundung“) freigesprochen hatte.

Die Vertreterin der Berliner Ausländerbehörde hatte – sehr zur Empörung der Richter des Landgerichts – in dem Verfahren erklärt, für die Entscheidungen der Ausländerbehörde komme es auf die Rechtmäßigkeit der von dort beschafften türkischen Identitätsnachweise nicht an. Aus „übergeordneten politischen Gesichtspunkten“ dürfe man in der Türkei selbst dann nicht nachfragen, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der türkischen Angaben geradezu aufdrängten. Die Türkei sehe sich durch Nachfragen in ihrer Souveränität verletzt, das gute Einvernehmen mit der BRD könnte dadurch gestört werden.

Die Abschiebung von Khadra O verstäßt aufgrund ihres langjährigen Aufenthalts und ihrer familiären Bindungen in Berlin aus Sicht des Flüchtlingsrates gegen grundlegendste Menschenrechte.

Es ist zu begrüßen, dass der Innensenator nunmehr die Wiedereinreise von Frau O. ermöglicht hat.

Der Flüchtlingsrat fordert Herrn Körting auf, die genauen Umstände der Abschiebung zu untersuchen und die notwendigen dienstrechtlichen Konsequenzen gegen die für die Abschiebung verantwortlichen Mitglieder der „GE Ident“ zu ergreifen.

Die von Polizei und Ausländerbehörde getragene Arbeitsgruppe „GE Ident“ versucht in großem Stil das Aufenthaltsrecht in Berlin lebender kurdischer Flüchtlingen aus dem Libanon zu beenden. Sie stützt diese Maßnahmen regelmäßig auf mehr als zweifelhafte Angaben türkischer Behörden und aus bekanntermaßen unrichtigen türkischen Geburtenregistern.

Ausländerbehörde und Polizei scheinen dabei die mangelnde Rechtsstaatlichkeit türkischer Behörden zur Grundlage ihres eigenen Handelns zu machen, solange es dem Ziel dient, hier lebende Ausländer zu illegalisieren, auszuweisen und abzuschieben.

Der Berliner Flüchtlingsrat fordert Innensenator Körting auf, endlich die mehr als zweifelhafte Tätigkeit der „GE Ident“ zu beenden. Unter die gnadenlose Verfolgung angeblicher ausländerrechtlicher Verfehlungen über Jahrzehnte hier lebender Flüchtlingsfamilien muss endlich ein Schlussstrich gezogen und den Betroffenen ein dauerhaft sicheres Aufenthaltsrecht gewährt werden.

Flüchtlingsrat Berlin
Berlin, 10. Juli 2008

Freispruch für Frau O. vom Vorwurf der Falschbeurkundung
Das Urteil des Landgerichts Berlin im Wortlaut

Presseerklärung Flüchtlingsrat vom 14.02.2008
Rücknahme der Einbürgerung für in Berlin lebende Libanon-Flüchtlinge unzulässig

Rechtsanwalt Rüdiger Jung über die GE-Ident
Zweckbestimmung – Abschiebung

Berliner Zeitung vom 11.04.07
Ein Mädchen aus Berlin

Der Tagesspiegel vom 09.07.07
Aufenthalt auf Abruf

Süddeutsche Zeitung vom 31.05.07
Im Dickicht der Identitäten

Hintergrunddokumente zu den kurdischen Libanon-Flüchtlingen
(LKA Berlin; Ralph Ghadban; RA Freckmann u.a.)
www.libasoli.de

Rechtsanwalt Freckmann, Hannover
Untersuchungsbericht Staatenlose Kurden aus dem Libanon – Eine Reise in die Türkei
„es gibt in den Registern eine Vielzahl fiktiver standesamtlicher Eintragungen: Ortsteile, Straßen, Gebäude, und Haushalte, die in Wirklichkeit nicht existierten; 10jährige Mädchen und 65jährige Frauen werden zu Müttern, 22jährige bekommen bereits Rente … Eine Kenntnis von in dem … Nüfus-Register … erfolgten Eintragungen haben die im Libanon oder im sonstigen Ausland lebenden betroffenen Familien i.d.R. nicht“





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