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04.06.2024: Berliner Flüchtlingsrat kritisiert Vorstoß von Senatorin Iris Spranger zu Abschiebungen nach Syrien und Afghanistanscharf

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Der Flüchtlingsrat Berlin kritisiert die Äußerungen von Berlins Innensenatorin Spranger und Bundesinnenministerin Faeser, nach denen Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan für Straftäter*innen geprüft werden sollen, scharf.

Hier die gesamte Pressemitteilung als pdf. 


Natürlich müssten Gewalttäter*innen, egal ob geflüchtet oder nicht, nach geltenden strafrechtlichen Rahmen verurteilt werden.

Aber: „Straftäter*innen in Kriegsgebiete abzuschieben, ist ein Verstoß gegen fundamentale Menschenrechte und bedeutet zudem eine Doppelbestrafung, die in unserem System rechtswidrig ist“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Berlin. „Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Menschen nie wieder solche Gräueltaten gegen andere begehen können. Das erreicht man aber nicht, indem man sie in ein Land abschiebt, dessen Rechtsstaat nicht funktioniert und nach dem Motto agiert: aus den Augen, aus dem Sinn“.

 

Es ist inakzeptabel, dass solche tragischen Extremfälle zum Anlass genommen werden, zu Recht bestehende bundeseinheitliche Beschlüsse wie Abschiebeverbote in Kriegs- und Krisengebiete in Frage zu stellen. In diesen Zeiten sollten die Gedanken bei den Opfern von Gewaltverbrechen sein und diese nicht für politisches Kalkül und zum Stimmenfang benutzt werden.

 

Der Flüchtlingsrat Berlin sieht in dem Vorstoß daher die Gefahr einer weiteren Aushöhlung des deutschen Rechtsstaates zugunsten einer wahrgenommenen scheinbaren Handlungsfähigkeit der Politik.

 

Pressekontakt: Mariella Lampe

buero@fluechtlingsrat-berlin.de

Telefon: 01514 4940520





24.11.2023: PM zur gestrigen Sammelabschiebung von Berlin in die Republik Moldau

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Gemeinsame Pressemitteilung Flüchtlingsrat und Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen – PM als pdf


Am gestrigen Donnerstag, 23.11.2023 fand eine Sammelabschiebung von Berlin in die Republik Moldau statt.

Die vielfach kritisierten Abschiebungen von vor allem geflüchteten Roma* in das stark von der Corona- Pandemie, dem Ukraine Krieg und der Aufnahme einer großen Anzahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine geprägte Land finden in Berlin häufig unter humanitär und rechtlich fragwürdigen Bedingungen statt.

So wurde gestern beispielsweise eine Person, zwar volljährig, aber schwer mehrfach beeinträchtigt durch eine fortschreitende Muskelerkrankung abgeschoben, auch ohne die Familie. Während die Mutter und pflegende Angehörige und das minderjährige Geschwisterkind nicht im Wohnheim angetroffen wurden, wurde der Betroffene entgegen den ausdrücklichen Rat seiner betreuenden Ärzt:innen und gegen die Empfehlung der BNS Fachstelle, welche auch eine Schutzbescheinigung für ihn ausstellte in das Herkunftsland Moldau abgeschoben.

Wie der seit seinem 11. Lebensjahr im Rollstuhl sitzende Betroffene sich nun in Moldau selbst versorgen solle, ist unklar. Auch ob es ein Aufnahmeprogramm für aus Deutschland abgeschobene Menschen in Moldau gebe, welches ihn mit Wohnraum und der dringend notwendigen ärztlichen Versorgung unterstützen könne.

Nicolay Büttner Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) sagt hierzu dem Berliner Flüchtlingsrat:

„Die gestrige Abschiebung ist eine weitere Bankrotterklärung im Umgang mit besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen. Nicht nur, dass der Koalitionsvertrag beiseite gewischt wird und Familien getrennt werden. Nein, die Koalition in Berlin lässt Menschen mit nachweislich schweren Beeinträchtigungen abschieben, die auf familiäre Unterstützung angewiesen sind und glaubt allen Ernstes dabei auch noch, hierbei humanitäre Grundsätze zu wahren.

Das ist naiv und gefährlich. Es gibt keine Abschiebungen besonders Schutzbedürftiger im Einklang mit humanitären Grundsätzen“

Dieser Einschätzung schließen wir uns als Berliner Flüchtlingsrat an und fordern von der Berliner Landesregierung, nun endlich Schluss zu machen mit den menschenverachtenden Praxen bei Abschiebungen, Schluss mit Abschiebungen vulnerabler Menschen entgegen jeglicher medizinischer und sozialer Empfehlungen und sich an die humanitären Zusagen für die Wahrung der Rechte geflüchteter Menschen mit Beeinträchtigungen und besonderen Schutzbedarfen zu halten.

Eine solch dramatische Abschiebung vor dem in der Diskussion befindlichen Winterabschiebestopp aus Berlin zeigt, dass humanitäre Standards und Menschenwürde nicht für geflüchtete Menschen gelten.

Pressekontakt: Emily Barnickel, Mail: barnickel@fluechtlingsrat-berlin.de





12.10.2023: Debatte über Arbeitspflicht, Abschiebungen und Bezahlkarten für Flüchtlinge stärkt rechte Diskurse

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Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und den Flüchtlingsräten der Länder, 12.10.2023

 


PRO ASYL und Flüchtlingsräte kommentieren Vorschläge der Ministerpräsident*innenkonferenz, das ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetz‘ von Nancy Faeser und den drohenden Schulterschluss mit rechten Positionen in einem „Deutschlandpakt“.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren die aktuellen Vorschläge zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten scharf. Hierzu gehört der Vorstoß auf der heute beginnenden Ministerpräsident*innenkonferenz unter anderem die Bezahlkarte und die Arbeitspflicht für Schutzsuchende einzuführen. Begründet wird dies mit dem Ziel, die Zuzugszahlen von Geflüchteten zu senken, um die Kommunen zu entlasten.

“Worüber sprechen wir hier? Dass Menschen ihr Leben riskieren, auf der Flucht gefoltert und vergewaltigt werden, nur weil sie in Deutschland vierhundert Euro im Monat bekommen wollen? Und wenn es nun statt Bargeld eine Bezahlkarte gibt, gehen sie lieber in Baschar al-Assads Gefängnisse in Syrien oder liefern sich der Taliban in Afghanistan aus? Uns fehlen die Worte über diese unredlichen Vorschläge”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ von Schutzsuchenden, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Blanker Hohn, wenn man bedenkt, wie viele Geflüchtete in Deutschland mit einem Arbeitsverbot belegt werden. Wir sind entsetzt über diesen unmenschlichen Umgang mit Geflüchteten und die rein von rechts dominierte Migrationsdebatte, die allein dem Aufschwung antidemokratischer Kräfte dient und nichts mit tatsächlichen Lösungsansätzen zu tun hat.

“Gebot der Stunde ist es, schutzsuchenden Menschen eine gleichberechtige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, das schafft zugleich Entlastung in den Kommunen“, sagt Ulrike Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Zudem ist der Vorschlag nicht mit Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar und auch Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention statuiert das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit.

Nach dem Debakel in den Landtagswahlen in Hessen und Bayern für die Ampel-Parteien legte nun Innenministerin Faeser einen Gesetzesentwurf vor, der rechtsstaatlich höchst fragwürdige Verschärfungen bei Abschiebungen vorsieht. Mehr und längere Haft, das Durchsuchen von Wohnungen und das Handyauslesen sind alles schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, wobei auch die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird.

„Wir lehnen schon die Prämisse dieses ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetzes‘ ab, dass mehr Abschiebungen das Mittel der Wahl sind, um die Kommunen zu unterstützen. Abschiebungen sind schon heute oft brutal für die betroffenen Menschen, das wird noch schlimmer, wenn sie regelmäßig überfallartig und nachts passieren. Auch ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig – dieses Instrument jetzt noch auszubauen widerspricht jedem Verständnis von Rechtsstaat“, so Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Den Verbänden ist der Gesetzesentwurf am Mittwoch mit Veröffentlichung auf der Homepage zur Kommentierung zugeleitet worden. Die Stellungnahmefrist von zwei Tagen zeigt, dass auch diese Einbindung der Zivilgesellschaft zur Farce geworden ist.

Statt immer neuer Abschreckungsmaßnahmen, sollten sich die Ministerpräsident*innen den pragmatischen Lösungsvorschlägen von zivilgesellschaftlichen Organisationen zuwenden. Dazu gehören zum Beispiel eine Pro-Kopf-Pauschale für die Kommunen für jede aufgenommene Person und die im Koalitionsvertrag versprochene Aufhebung aller Arbeitsverbote. Auch die Aufweichung restriktiver Gesetze, die verhindern, dass Geflüchtete aus den ihnen zugewiesenen Unterkünften ausziehen können, würde Kommunen entlasten. Nötig sind zudem der zügige Ausbau von Kita- und Schulplätzen und die Digitalisierung der Behörden.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder appellieren an alle Politiker*innen in Bund und Ländern, sich an einem menschenrechtlichen Kompass zu orientieren: “Stoppen Sie diese irrwitzigen Debatten! Und vor allem: Hören Sie auf, den rechten Diskus zu führen, der Geflüchtete zu Sündenböcken für verfehlte Sozialpolitik macht.”

Pressekontakt:

PRO ASYL, 069/24231430, E-Mail presse@proasyl.de





12.06.2023: Humanitäre und historische Verantwortung übernehmen: Keine Abschiebungen von Roma*, keine Abschiebungen nach Moldau. Moldau ist kein sicheres Herkunftsland!

12.06.2023: Humanitäre und historische Verantwortung übernehmen: Keine Abschiebungen von Roma*, keine Abschiebungen nach Moldau. Moldau ist kein sicheres Herkunftsland! weiterlesen »

Gemeinsamer offener Brief an Berlins Innensenatorin Iris Spranger
als pdf


Sehr geehrte Frau Senatorin Spranger,

wir wenden uns heute an Sie, weil wir die Abschiebepraxis des Landes Berlins – vor allem in die Republik Moldau und insbesondere von Roma* – nicht länger hinnehmen. Mit großer Sorge verfolgen wir zudem die Bestrebungen der Bundesregierung, Moldau zum sicheren Herkunftsstaat einzustufen.

Seit Ende des Winterabschiebestopps am 31.3.2023 erfolgen aus Berlin fast wöchentlich Sammelabschiebungen in die Republik Moldau, wobei das Vorgehen der Vollzugsbehörden immer vehementer und gewaltvoller wird. Häufig werden Charter mit Doppeldestination eingesetzt und neben Moldau auch Ziele in den Westbalkanstaaten angeflogen. Auch während des Wintermoratoriums wurden fast 50 Menschen von Berlin nach Moldau abgeschoben.

 

Familientrennungen und Abschiebung von schwer Kranken und Menschen mit Behinderung

Bei den Abschiebungen kommt es regelmäßig zu Trennungen von Familien. Auch Familien mit sehr kleinen Kindern und schwangere Frauen sind davon betroffen. Diesen schweren Eingriff in den Schutz der Familieneinheit und Missachtung des Kindeswohls beobachten wir in dieser Häufigkeit vor allem bei Abschiebungen in die Republik Moldau. Wir kritisieren dies scharf! Das Recht auf Familie und Schutz des Kindeswohls können nicht dadurch verwirkt werden, dass ein Elternteil ggf. straffällig geworden ist, sich zum Zeitpunkt der Abschiebung woanders aufhält oder einen anderen rechtlichen Status hat als der Rest der Familie.

Ebenso stellen wir fest, dass bei allen Sammelabschiebungen nach Moldau oder in die Westbalkanstaaten auch Erwachsene und Kinder abgeschoben werden, die an schweren Krankheiten leiden und/oder körperliche oder geistige Behinderungen haben, und die in ihren Herkunftsländern keinen ausreichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten. Auch Frauen, die vor schwerster häuslicher Gewalt geflohen und traumatisiert sind, befinden sich regelmäßig unter den Abzuschiebenden.

Nach unserem Eindruck prüft das Landesamt für Einwanderung das Vorliegen humanitärer Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten, nicht oder nur unzureichend.[1] Selbst bei Menschen mit schwersten Erkrankungen/Behinderungen wird lediglich die reine Reisetauglichkeit geprüft. Weil so viele schwer kranke Menschen abgeschoben werden, begleiten regelmäßig Ärzt:innen und Sanitäter:innen die Flüge.

 

Moldau ist kein sicheres Herkunftsland – vor allem nicht für Roma*

Die Republik Moldau, eines der wirtschaftlich ärmsten Länder Europas,[2] leidet massiv unter den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine: Energie und Lebensmittelpreise sind explosionsartig gestiegen, sehr viele Geflüchtete aus der Ukraine müssen untergebracht und versorgt werden.[3] Die Situation für von Armut betroffene Menschen in Moldau hat sich durch die rapide gestiegene Inflation erheblich zugespitzt. Darüber hinaus sind Regierung und Gesellschaft in Moldau aktuell von Destabilisierungsversuchen seitens des russischen Regimes und seiner Anhänger*innen in Moldau und der Region Transnistrien betroffen. Russland hat Moldau mehrfach mit einer Invasion gedroht.[4]

Viele der aus Moldau und den Westbalkanstaaten nach Deutschland geflohenen Asylsuchenden sind Roma*. Es ist hinreichend bekannt, dass Roma* in der Republik Moldau ebenso wie in den Westbalkanstaaten teils schweren Diskriminierungen und seit Generationen bestehender Ausgrenzung in allen gesellschaftlichen Bereichen ausgesetzt sind. Die tradierte gesellschaftliche Schlechterstellung der Roma* und der tief verwurzelte Antiziganismus in der Republik Moldau fußen auch in der 500 Jahre andauernden Versklavung von Roma* in den ehemaligen Fürstentümern Moldau und Walachei – dem Gebiet der heutigen Republik. Der Handel und Besitz von Roma* wurde erst 1855 untersagt.[5]

Viele Roma* in Moldau leben in existenzbedrohender Armut. Häufig werden Personenstandsurkunden nicht ausgestellt. Hinzu kommen unzureichender Schutz vor häuslicher Gewalt, mangelnder Zugang zu Krankenversorgung, Sozialhilfeleistungen, Schulbildung, Rechtsschutz, Wohnraum und gesicherten Arbeitsverhältnissen.[6] Durch die Corona-Pandemie sowie aktuell durch den kriegsbedingten Wegfall Russlands und der Ukraine als Ziele temporärer Erwerbsmigration hat sich ihre Situation weiter massiv verschlechtert.

Doch die mehrfach dokumentierte strukturelle Diskriminierung der Roma* in Moldau und in den Westbalkanstaaten findet weder Eingang in asylrechtlicher Hinsicht noch in humanitäre Abwägungen seitens des Landes Berlin.

 

Europaweiter Genozid an Roma* zur Zeit der NS-Herrschaft

Im Nationalsozialismus wurden Roma* und Sinti* mit dem Ziel ihrer Auslöschung europaweit verfolgt und systematisch ermordet. Sie waren ebenso wie die jüdische Bevölkerung Opfer eines Genozids, was die Bundesregierung jedoch erst 1982 formal anerkannte.[7]

Deutschland hat gegenüber den Überlebenden und Nachfahren der Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den europäischen Sinti* und Roma* eine besondere Verantwortung – auch gegenüber jenen, die aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland fliehen!

Doch Berlin entledigt sich ihrer durch Abschiebung, statt ihnen Schutz, Entschädigung und Anerkennung für das zugefügte Leid in der Vergangenheit zu bieten. Der über Generationen andauernde Re-Traumatisierungsprozess der Nachfahrern der Opfer nationalsozialistischer Vernichtungsstrategien des 20. Jahrhunderts als auch derer, die aufgrund ihrer Roma*-Identität bis in das 19. Jahrhundert versklavt wurden, setzt sich dadurch bis in die Gegenwart fort.

Wir schließen uns der Unabhängigen Kommission Antiziganismus an, die in ihrem im Juli 2021 veröffentlichten Abschlussbericht schreibt:

„Mit Blick auf die praktische Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ist klarzustellen, dass die in Deutschland lebenden Rom_nja aus historischen und humanitären Gründen als eine besonders schutzwürdige Gruppe anzuerkennen sind. Landesregierungen und Ausländerbehörden sind aufgefordert, die Praxis der Abschiebung von Rom_nja sofort zu beenden.“ [8]

 

Wir fordern einen Paradigmenwechsel in der Abschiebepolitik Berlins:

  • Abschiebungen nach Moldau sind aufgrund der akut bedrohlichen Situation in dem Land in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine generell auszusetzen.
  • Abschiebungen von Roma* sind sofort zu beenden. Berlin muss alle landesrechtlichen Spielräume nutzen, um Roma* aus Drittstaaten ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren.
  • Berlin muss sich beim Bund für eine bundesweite Bleiberechtsregelung einsetzen, die der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Roma* Rechnung trägt.
  • Berlin muss sich auf allen Ebenen für die Bekämpfung des Antiziganismus gegenüber nach Berlin geflüchteten Roma* einsetzen. Das bedeutet auch, Diskriminierung bei der Schulplatzvergabe entschieden entgegenzuwirken. Es darf nicht sein, dass Kinder auf Grund stereotypisierender Zuschreibungen und einer vermeintlich schlechten Bleibeperspektive beim Zugang zu Bildung benachteiligt werden.
  • Berlin muss sich im Bund gegen eine Einstufung der Republik Moldau als sicheren Herkunftsstaat und gegen Asylschnellverfahren für Antragstellende aus Moldau einsetzen. Für Roma* ist Moldau kein sicheres Land. Darüber hinaus muss die menschenrechtlich nicht haltbare Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als „sichere Herkunftsstaaten“ zurückgenommen werden.
  • Familientrennungen bei Abschiebungen sind aus menschenrechtlicher Sicht ausnahmslos zu vermeiden. Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf Ehe und Familie und die UN-Kinderrechtskonvention.
  • Bei Hinweisen auf Erkrankungen und Behinderungen ist von Abschiebungen abzusehen, wenn im Herkunftsland/Zielland der Abschiebung die gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist zu beachten. Humanität und Menschenrechte müssen Vorrang haben vor behördlichen Vollzugsinteressen. Das LEA muss Betroffene zu den Anforderungen an ärztliche Nachweise proaktiv beraten, für deren Einholung ausreichend Zeit einräumen und Hinweisen auf Erkrankungen, die einer Abschiebung entgegenstehen, selbst nachgehen.
    Die asyl- und ausländerrechtlich geforderten Atteste kann nur vorlegen, wer auch Zugang zu medizinischer Versorgung in Berlin hat. Die seit Herbst 2021 bestehende Praxis der bis zu sechs Monate verzögerten Ausstellung der Gesundheitskarte als Nachweis der Behandlungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist rechtlich und humanitär unhaltbar. Der Berliner Senat muss den unverzüglichen Zugang für alle Asylsuchenden in Berlin zu ärztlicher Versorgung sicherstellen.

 

Sehr geehrte Frau Spranger, wir appellieren an Sie: Bitte setzen Sie sich in Berlin wie auch bei der bevorstehenden Innenminister*innen-Konferenz für einen Richtungswechsel ein, hin zu einer auf Bleiberecht und Entschädigung ausgerichteten Politik gegenüber in Deutschland schutzsuchenden Roma*.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Erstunterzeichnenden                                                                    Berlin, 12. Juni 2023

 

Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V. | BARE Berlin – Bündnis gegen Antiziganismus und Roma*-Empowerment | BBZ – Beratungszentrum und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen | Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen | Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. | Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. | Bundes Roma Verband e.V. | Fabrik Osloer Straße e.V. | Flüchtlingsrat Berlin e.V. | Frauenkreise / Space2groW | Gesellschaft für Antiziganismusforschung e.V. | Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V. | InterAktiv e.V. | interkular gGmbH | Jugendliche ohne Grenzen | JUMEN e.V. | Kampagne Bleiberecht für Alle – statt Chancenfalle! | KommMit – für Geflüchtete und Migrant:innen e.V. | Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. | Kulturen im Kiez e.V. | Landesausschuss für Migration, Diversität und Antidiskriminierung (LAMA) der GEW Berlin | LARA e.V. Mobile Beratung für geflüchtete Frauen die sexualisierte oder häusliche Gewalt erlebt haben | Leah Carola Czollek, Leiterin des Instituts Social Justice und Radical Diversity | Mediterranea Berlin e.V. | MeG betreutes Wohnen gGmbH | Moabit hilft e.V. | Prof. Dr. Gudrun Perko, Professorin an der Fachhochschule Potsdam und Leiterin des Instituts Social, Justice und Radical Diversity | Reistrommel e.V. |Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) | Roma Center e.V./ Roma Antidiscrimination Network | RomaniPhen e.V. | Solidaritätsdienst International e.V. (SODI) |Sprungbrett Zukunft Berlin e.V. | terre des hommes Deutschland e.V.| Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V. | VIA Regionalverband Berlin/Brandenburg | Volkssolidarität Berlin e.V. | Willkommensbündnis für geflüchtete Menschen in Steglitz-Zehlendorf | XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. | Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Weitere Mitzeichnende seit 12.06.2023:
Amaro Foro e.V.
Amaro Drom e.V.
Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V.
Gedenkstätte Zwangslager Berlin-Marzahn
Be an Angel e.V.
Türkischer Bund in Berlin und Brandenburg e.V. (TBB)
No Border Assembly
Medibüro Berlin | Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrant*innen
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

 

 

 

[1] Vgl. u.a. Interview in der taz vom 25.05.2023: https://taz.de/Umgang-mit-Roma-aus-Moldau/!5933465/

[2] Vgl. Information des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, www.bmz.de/de/laender/moldau/soziale-situation-107218

[3]  Moldau, mit einer Gesamtbevölkerung von 2.3 Millionen Einwohner*innen hat ca. 107.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Eine mehrfache Zahl an Geflüchteten ist über Moldau nach Westeuropa geflohen, musste aber zunächst in Moldau versorgt werden, vgl. https://data.unhcr.org/en/situations/ukraine

[4] Siehe u.a. Reportage „Moldau – Ein Land im Schatten des Krieges“,  05.04.2023 in der ARD-Mediathek, www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/moldau-ein-land-im-schatten-des-krieges-100.html

[5] Vgl. „Als Roma-Sklaven wie Gegenstände verkauft wurden“, FAZ, 18.05.2023, www.faz.net/aktuell/politik/ausland/roma-sklaven-nachkommen-fordern-reparationen-von-der-kirche-18887391.html?GEPC=s3

[6] Vgl. Kristina Holzapfel, „Diskriminiert und abgelehnt: Rom*nja aus Moldau“, Hrsg. PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin 2022, www.proasyl.de/news/diskriminiert-und-abgelehnt-romnja-aus-moldau/, zur Situation in Serbien u.a. Minority rights Group Europe (Hrsg:): „Roma in the Republic of Serbia: The Challenges of Discrimination“, 2021: https://minorityrights.org/publications/roma-serbia/

[7] Exemplarisch für die systematische Tötung von Sinti* und Roma* im nationalsozialistischen Europa ist das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zu nennen, in welches gezielt Sinti* und Roma* deportiert, interniert und ermordet wurden.

[8] BMI (Hrsg.): „Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation.“ Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus, 2021, S. 16, www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/07/kommission-antiziganismus.html

 





05.04.2023: Ausschluss und Abschiebung statt Vielfalt und Weltoffenheit

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BARE-Bündnis und Flüchtlingsrat Berlin verurteilen Massenabschiebung nach Moldau am 3. April und zeigen sich enttäuscht vom zeitgleich veröffentlichten schwarz-roten Koalitionsvertrag
Pressemitteilung als PDF

Der Titel des am 3. April publizierten Koalitionspapiers von CDU und SPD klingt vielversprechend: „Für Berlin das Beste. Ein Aufbruch für die Stadt. Eine Koalition für Erneuerung. Ein Regierungsprogramm für alle.“ Tatsächlich aber zeugt das 135-seitige Papier von einem offenkundigen Desinteresse an den Belangen von Roma* und Sinti* in Berlin, insbesondere von nach Berlin geflüchteten Roma*.
Es mag Zufall sein, doch dass am selben Tag die aktuelle und wohl auch zukünftige Innensenatorin Spranger (SPD), direkt nach Auslaufen des Wintermoratoriums, 42 in der Hauptstadt schutzsuchende Personen nach Moldau und Serbien abschieben lässt, kann uns nicht anders als blanker Zynismus erscheinen. Mit eklatanten Folgen für die Betroffenen.

Massenabschiebung nach Moldau am 3. April

Unter den abgeschobenen Personen sind vor allem Roma*. Wie auch bei allen bisherigen Sammelabschiebungen von Berlin nach Moldau schreckte das Landesamt für Einwanderung dabei nicht vor Familientrennung und der Abschiebung von schwer kranken und Menschen mit Behinderung zurück – wohl wissend, dass der Zugang zu Gesundheitsversorgung und staatlichen Hilfesystemen für Roma* in Moldau nicht gewährleistet ist.
Unter den für die Abschiebung am 3. April vorgesehenen Menschen befanden sich nach Informationen des Flüchtlingsrats Berlin u.a. Personen mit diagnostizierten, zum Teil schwerwiegenden psychischen und physischen Erkrankungen, die auf die Pflege und Betreuung anderer angewiesen sind, eine alleinziehende Überlebende massiver häuslicher Gewalt und eine Familie mit Kindern im Schulalter.

Demonstration für ein Bleiberecht am 31. März

Noch am vergangenen Freitag, den 31.3. – Stichtag des auslaufenden Wintermoratoriums – formulierten schutzsuchende Roma* aus Moldau im Rahmen einer Demonstration vor dem Innensenat deutlich, was sie vom Berliner Senat erwarten: eine Bleibeperspektive für sich und ihre Kinder, um der mehrfach strukturellen Diskriminierung und der damit einhergehenden Existenzgefährdung in ihrem Herkunftsland zu entkommen. Aber vor allem auch um mit ihren Berufserfahrungen und Positionen ein aktiver Teil der hiesigen Gesellschaft zu werden. Zur Demonstration aufgerufen hatte ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen aus Berlin und Brandenburg.

Enttäuschung über Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der anvisierten schwarz-roten Regierung ist ein Rückschritt um viele Dimensionen: Es wird mit keinem Ton auf die vom bisherigen Senat geplante Gründung eines „Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze“ eingegangen und darauf, die Umsetzung dieses Gremiums fortzuführen. Es ist keine Rede von ressortübergreifenden Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von zugewanderten Roma* und Bekämpfung des Antiziganismus in der hiesigen Aufnahmegesellschaft. Es fehlt das Vorhaben, in der pädagogischen Aus-und Weiterbildung von Lehrkräften sowie in Rahmenlehrplänen rassismuskritische Kenntnisse über Geschichte und Gegenwart von Sinti* und Roma* sowie Antiziganismus stärker, verbindlicher zu verankern. Keine Äußerung findet sich zur evidenten Diskriminierung von Sinti* und Roma* auf dem Wohnungs-und Arbeitsmarkt; der dringende Bedarf an adäquaten Beratungsangeboten mit Sprachmittlung für zugewanderte Roma* wird ebenfalls nicht erwähnt.

Ebenso hielten es die Verfasser*innen des Koalitionspapiers für verzichtbar, sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Sinti* und Roma* zu bekennen und sich für ein humanitäres Bleiberecht für Roma* aus Drittstaaten einzusetzen. Lediglich die Position einer „Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners im Senat zu Antiziganismus“ soll geschaffen werden. Ein Vorhaben das sich bereits der Noch-Senat auf die Fahnen geschrieben hatte.

„Wir setzen uns ein für Vielfalt, gegenseitigen Respekt und Weltoffenheit“, proklamieren CDU-SPD im Kapitel „Stadt der Vielfalt“ des besagten Vertrages, welcher am 24.04.2023 zur Abstimmung erst bei der SPD und anschließend bei der CDU steht.

Vielfalt, gegenseitiger Respekt und Weltoffenheit heißt für uns:

  • das Ende der Abschiebungen schutzsuchender Roma* nach Moldau sowie in die Westbalkanstaaten und ein humanitäres Bleiberecht für alle Roma*!
  • die konsequente Fortführung wie Etablierung weiterer politischer Maßnahmen gegen Antiziganismus und zur Unterstützung hiervon betroffener Menschen in Berlin!
  • die Übernahme der historischen Verantwortung gegenüber schutzsuchenden und in Berlin lebenden Roma* und Sinti*, nicht zuletzt aufgrund der im Nationalsozialismus verübten Verbrechen!




09.11.2021: Rechtswidrige Abschiebung eines Asylsuchenden mit psychischer Erkrankung zur Nachtzeit und in Fußfesseln

09.11.2021: Rechtswidrige Abschiebung eines Asylsuchenden mit psychischer Erkrankung zur Nachtzeit und in Fußfesseln weiterlesen »

Gemeinsame Pressemitteilung vom 9. November 2021, hier als pdf


Der Flüchtlingsrat Berlin e.V., die Initiativen Be an Angel e.V., Wedding hilft e.V., Moabit hilft e.V., die Opferberatungsstelle ReachOut, Xenion – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V., die BNS-Fachstelle für traumatisierte Geflüchtete und Überlebende schwerer Gewalt im Zentrum ÜBERLEBEN, die Schwulenberatung Berlin, das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ und die KuB – Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. fordern die sofortige Aufklärung des Zustandekommens und der Umstände der versuchten Abschiebung des asylsuchenden Diallo T.[1] durch das Landesamt für Einwanderung und die Berliner Polizei in den Senegal. Wir fordern einen generellen Stopp der Abschiebungen von Menschen mit psychischer Erkrankung aus Berlin.

 

Seit 2018 lebt der an Schizophrenie und Epilepsie erkrankte Diallo T. in Berlin. Aktuell befindet er sich im laufenden Asylfolgeverfahren. Dennoch drang die Polizei am 19. Oktober 2021 um 2:24 Uhr in das Zimmer des Mannes ein, nachdem der Mitbewohner die Tür der gemeinsamen Wohnung geöffnet hatte.

 

Die Polizist*innen nahmen Diallo T. das Handy ab, fesselten ihn an den Füßen und brachten ihn zum Flughafen BER. Die ganze Zeit über hat die Polizei verhindert, dass der junge Mann seinen Anwalt, Bekannte oder Angehörige verständigt.

 

Am Flughafen Brüssel sollte Diallo T. umsteigen, um von dort in den Senegal abgeschoben werden. Aufgrund der offensichtlichen psychischen Probleme weigerte sich der Pilot jedoch, ihn mitzunehmen. Diallo T. wurde zurück nach Berlin gebracht, wo er zur Akutbehandlung in einer geschützten Station einer psychiatrischen Klinik behandelt wurde.

Sein gesamtes Hab und Gut befindet sich im Senegal, da es in Brüssel nicht mehr ausgeladen wurden.

 

Regelmäßig schiebt Berlins Ausländerbehörde rechtswidrig zur Nachtzeit ab, obwohl dies nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt wäre.[2] Auch das Eindringen in die Wohnung des Abzuschiebenden ohne Durchsuchungsbeschluss ist rechtswidrig.[3] Dass T. rechtswidrig während seines noch laufenden Asylverfahrens abgeschoben wurde, und dass er trotz seiner den Behörden bekannten schweren psychischen Krankheit abgeschoben werden sollte, macht den Fall zu einem besonders krassen Exempel der rassistischen und inhumanen Abschiebepolitik des Berliner Senats.

 

Dass ein Mensch mit schwerer psychischer Erkrankung während des laufenden Asylfolgeverfahrens abgeschoben wird, ist in mehrfacher Hinsicht skandalös“, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin, „ebenso die regelhafte Handyabnahme durch die Berliner Polizei und der dadurch gezielt verwehrte Zugang zu Rechtsschutz. Rechtswidrig ist auch das Eindringen in das Zimmer mitten in der Nacht und ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Der Fall zeigt erneut, dass Polizei und Ausländerbehörde in Berlin bei Abschiebungen systematisch gegen Recht und Gesetz verstoßen.“

 

Die fachärztlichen Gutachten über die Schizophrenie und Epilepsie liegen der Ausländerbehörde vor. Da Diallo T. vor dem Abschiebeversuch medikamentös gut eingestellt war, absolvierte er einen Deutschkurs, machte ein Praktikum als Mechatroniker und hatte ein Angebot für einen Ausbildungsplatz.

 

Die begleitenden Organisationen haben mehrfach bei der Ausländerbehörde mit Diallo T. vorgesprochen, um die ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigung in eine Duldung wegen des laufenden Asylfolgeverfahrens umzuwandeln, jedoch ohne Erfolg.

 

Der Abschiebeversuch führte zu einer schweren Retraumatisierung von Dillos T. Sein Krankheitsbild hat sich erheblich verschlechtert, er traut sich nicht mehr in die eigene Wohnung – der Schutz der Privatsphäre ist für ihn nicht mehr existent. Drei Jahre Aufbau- und Integrationsarbeit wurden innerhalb einer Nacht zunichte gemacht“, so Andreas Tölke von Be an Angel e.V.

 

Wir fordern die sofortige Aufarbeitung der Geschehnisse und Rechtsverletzungen während der versuchten rechtswidrigen Abschiebung von Diallo T. Wir fordern den Verzicht auf Abschiebungen Geflüchteter mit psychischer Erkrankung durch das Land Berlin. Wir fordern ein Bleiberecht aus humanitären Gründen für Diallo T.

 

Pressekontakte:

Flüchtlingsrat Berlin, Nora Brezger, Tel. 0176 7720 9320
Be an Angel e.V., Andreas Tölke, Tel. 0171 7858 939

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[1] Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verwenden wir ein Pseudonym

[2] Festnahmen für Abschiebungen finden in Berlin entgegen § 58 VII AufenthG und § 36 III ASOG in ca. 80 % der Fälle rechtswidrig zur Nachtzeit statt, obwohl dies nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig wäre. Als Nachtzeit gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zeit zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr früh. Festnahmen für Abschiebungen erfolgten 2020 in 611 von 986 Fällen, in 2021 bis 30.6. in 406 von 516 Fällen zur Nachtzeit, vgl. Aghs. Drs. 18/24586 und 18/28238.

[3] VG Berlin 10 K 383/19, U.v. 28.09.2021, www.fluechtlingsrat-berlin.de/vg_berlin_abschiebung_rammbock_privatsphaere,





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