Anhörung Aufenthaltsrecht 05.06.07

Aufenthaltsrecht: Fallen Alte und Kranke aus dem Raster?

Innenausschuss – Expertenanhörung am 05.06.2007

Berlin: (hib/MVF) Für Ausländer, die bis zum 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, wird eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis künftig an einen festen Arbeitsplatz geknüpft. Bis Ende 2009 müssen die Betroffenen einen solchen vorweisen. Ausnahmen – etwa für Alte und Kranke – soll es dabei nicht geben. Diesen humanitären Aspekt diskutierten die Sachverständigen am Dienstagnachmittag im dritten Teil der Anhörung des Innenausschusses zum EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (16/5065), welches das Aufenthalts- und Asylrecht neu regelt.

Professor Kay Hailbronner (Universität Konstanz) sah keinen Platz für Ermessensspielraum im Gesetz. Die Sicherung des Lebensunterhalts sei klar durch die Erwerbstätigkeit festgelegt. Deswegen plädierte Dr. Gottfried Köfner (Regionalvertreter des hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, UNHCR) für die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für humanitäre Fälle: „Nicht jeder kann finanziell für sich sorgen. Alte, Kranke, Traumatisierte oder Behinderte sind dazu nicht in der Lage“, machte er deutlich. Köfner befürchtete, dass nun eine neue Gruppe von Ausländern entstehen könnte, die zwar keine Aufenthaltserlaubnis mehr besitzt, aber trotzdem nicht ausgewiesen werden kann. Dies werde einer Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit nicht gerecht.

Katharina Wegner (Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche) ergänzte: „Wer eine humanitäre Lösung anstrebt, muss auch die Einwanderung in das Sozialsystem zulassen.“ Weiterhin kritisierte sie die ihrer Meinung nach zu kurzen Fristen, da auch Ausländer, die noch nicht acht Jahre in Deutschland verbracht haben, bereits voll in den Arbeitsmarkt integriert seien. Mit der Stichtagsregelung zum 1. Juli 2007 fielen sie jedoch aus dem Raster.

Nach Meinung von Klaus Dienelt (Bundesverwaltungsgericht) und Stefan Kessler (Jesuiten-Flüchtlingsdienst) wird mit der neuen Regelung auch eine alte Lücke geschlossen, denn Ausländer könnten jetzt, trotz auslaufender Arbeitsgenehmigung, weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. Dies brächte eine „konsequente Verbesserung“, unterstrich Kessler. Dennoch betonte auch er die Problematik alter und kranker Menschen. Rechtsanwalt Reinhard Marx kritisierte dagegen die starren Regelsätze. Aus seiner Erfahrung wisse er, dass viele Familien bereits mit weniger Geld auskommen, ohne auf Sozialleistungen zurückzugreifen.

Aufenthaltsrecht: Experten nicht einig über Behandlung von kranken und alten Ausländern

Experten sind sich uneins darüber, wie Ausländer, die schon seit längerem in Deutschland leben, aber wegen Alters oder Krankheit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, aufenthaltsrechtlich behandelt werden sollten. Dies wurde bei einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (BT-Drs. 16/5065) am 05.06.2007 deutlich. Der Entwurf sieht für Ausländer, die bis zum 01.07.2007 mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis vor. Voraussetzung ist ein fester Arbeitsplatz, den die Betroffenen bis Ende 2009 vorweisen müssen. Ausnahmen – etwa für Alte und Kranke – soll es dabei nicht geben.

Öffnungsklausel für humanitäre Fälle diskutiert

Kay Hailbronner, Professor an der Universität Konstanz sah keinen Platz für Ermessensspielraum im Gesetz. Die Sicherung des Lebensunterhalts sei klar durch die Erwerbstätigkeit festgelegt. Deswegen plädierte Gottfried Köfner, Regionalvertreter des hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, für eine Öffnungsklausel für humanitäre Fälle. Nicht jeder könne finanziell für sich sorgen. «Alte, Kranke, Traumatisierte oder Behinderte sind dazu nicht in der Lage», machte er deutlich. Köfner befürchtet, dass eine neue Gruppe von Ausländern entstehen könnte, die zwar keine Aufenthaltserlaubnis mehr besitzt, aber trotzdem nicht ausgewiesen werden kann. Dies werde einer Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit nicht gerecht.

Fristen als zu kurz beanstandet

Katharina Wegner vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche ergänzte: «Wer eine humanitäre Lösung anstrebt, muss auch die Einwanderung in das Sozialsystem zulassen.» Sie kritisierte zudem, dass die vorgesehenen Fristen zu kurz seien. Auch Ausländer, die noch nicht acht Jahre in Deutschland verbracht hätten, könnten voll in den Arbeitsmarkt integriert sein, gab Wegner zu bedenken. Mit der Stichtagsregelung zum 01.07.2007 fielen sie jedoch aus dem Raster.

Regelsätze als zu starr empfunden

Nach Meinung von Klaus Dienelt vom Bundesverwaltungsgericht und Stefan Kessler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst wird mit der neuen Regelung auch eine alte Lücke geschlossen. Ausländer könnten jetzt trotz auslaufender Arbeitsgenehmigung weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. Dies brächte eine «konsequente Verbesserung», unterstrich Kessler. Dennoch betonte auch er die Problematik alter und kranker Menschen. Rechtsanwalt Reinhard Marx kritisierte dagegen die starren Regelsätze. Aus seiner Erfahrung wisse er, dass viele Familien bereits mit weniger Geld auskommen, ohne auf Sozialleistungen zurückzugreifen.
(c) beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 11. Juni 2007.



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