05.02.2009: Bilanz der Härtefallkommission 2008

Auf der Sitzung des Flüchtlingsrats Berlin vom 4. Februar 2009 hat das Kommissionsmitglied Traudl Vorbrodt, die Arbeit der Härtefallkommission im Jahr 2008 bilanziert.


Gegenüber 2007 sank die Zahl der behandelten Fälle weiter, was wie schon zuvor mit dem Inkrafttreten der Bleiberechts- bzw. Altfallregelung zu erklären ist. Von 377 Personen wurden 124 (73 Fälle) von der Beratungsstelle des Flüchtlingsrates, den Traudl Vorbrodt in der Härtefallkommission vertritt, eingereicht. Ca. 52 % bekamen einen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Im Vergleich zu 2007 ist die Umsetzungsquote durch den Innensenator leicht gestiegen. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern regelt kein anderes Land mehr Fälle nach § 23a AufenthG, da die Ersuchen in Berlin nicht vorgeprüft werden. Vgl.: Schleswig-Holstein 2008: 6 von 7 Fällen positiv entschieden.

Im Rahmen des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes wurde die Härtefallregelung entfristet. Ursprünglich war ein Auslaufen der Regelung zum 31.12.09 vorgesehen. Positiv ist außerdem anzumerken, dass auch Menschen ohne Papiere sich an die Kommission wenden können und im Einzelfall legalisiert werden. Besonders gute Chancen auf ein humanitäres Bleiberecht besitzen unbegleitet minderjährig eingereiste Jugendliche, die gute Integrationsleistungen (Schule) nachweisen können. Problematisch wird es dann, wenn Fehlzeiten in der Schule vorliegen. Die Chancen auf eine Bestätigung des Ersuchens durch den Innensenator sind in solchen Fällen eher gering. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann mit einer Auflage zur Sicherung des Lebensunterhaltes verknüpft werden. Es gibt erste Fälle, bei denen wegen des Bezuges von Sozialleistungen die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert hat. Auf der Sitzung wurde sich für eine gemeinsame Beratungsstelle von NGOs und Kirchen ausgesprochen, die als Clearingsstelle fungieren und alle Mitglieder der Härtefallkommission entlasten könnte. Dafür sollte der Senat einen finanziellen Beitrag leisten. Die Beratungsstelle des Flüchtlingsrates arbeitet in Kooperation mit dem Jeusiten-Flüchtlingsdienst und wird von Asyl in der Kirche, dem Erzbistum Berlin und pax christi unterstützt. Ein Anteil von Honorarkosten kann der Flüchtlingsrat im Rahmen eines EFF – Projektes (Europäischer Flüchtlingsfonds) übernehmen.

Am 12. Februar 2009 fand auf Einladung des Beauftragten des Senates für Integration und Migration eine Pressekonferenz zur Bilanz der Härtefallkommission statt. Von Seiten des Flüchtlingsrates wurde vorab gefordert, dass leistungsbezogene Kriterien (Sicherung des Lebensunterhaltes) hinter humanitären Gesichtspunkten zurück treten sollten.

Presseerklärung des Integrationsbeauftragten:
www.integrationsbeauftragter.berlin.de

Pressespiegel:
taz
Der Tagesspiegel





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