BVerfG AsylbLG Urteil

Infos zum BVerfG-Urteil vom 18.7.2012 zur Verfassungswidrigkeit des AsylbLG

Stand 25. Oktober 2013, die Seite wird laufend aktualisiert.
Wir freuen uns über Anregungen, Kommentare und Kritik, bitte an: georg.classen@gmx.net

Bitte diese Seite und die u.g. Dateien nur als Link weitermailen bzw. online stellen, nur so haben wir die Möglichkeit die Texte aktuell zu halten!

Urteil des BVerfG im Volltext
Pressemitteilung des BVerfG auf deutsch und englisch

Kommentierung Georg Classen zum AsylbLG-Urteil des BVerfG, Stand 30.03.2013

Gesetzentwurf des BMAS und Stellungnahmen der NGOs zur geplanten Novellierung des AsylbLG, Stand Januar 2013

Bundeseinheitliche Tabelle AsylbLG-Beträge 2014 vom 24.10.2013: erhöhte Barbeträge und Grundleistungen für 2013 und 2014 nach § 3 AsylbLG
Bundeseinheitliche Tabelle AsylbLG-Beträge 2013 vom 05.11.2012: erhöhte Barbeträge und Grundleistungen für 2012 und 2013 nach § 3 AsylbLG
Bundeseinheitliche Tabelle AsylbLG-Beträge 2012 vom 21.08.2012: erhöhte Barbeträge und Grundleistungen für 2011 und 2012 nach § 3 AsylbLG
Die einheitlichen Tabellen wurden unter Federführung von Rheinland Pfalz in Abstimmung mit allen anderen Bundesländern im Rahmen der Länder-Arbeitsgemeinschaft Flüchtlinge „ArgeFlü“ erstellt, zumal es durch Rundungsdifferenzen je nach Rechenmethode zu geringfügigen Abweichungen kommen kann. Da die Bundesregierung insoweit keine Vorgaben gemacht hat, finden die ArgeFlü-Tabellen bundesweit Anwendung.

Bundeseinheitliche Hinweise der Länder-Arbeitsgemeinschaft „Flüchtlinge“ (ArgeFlü) zur Umsetzung des BVerfG-Urteils
(Rdschr. MI Schleswig Holstein v. 30.10.2012)

Musterantrag und -Widerspruch zum BVerfG-Urteil, um rückwirkende Ansprüche zu sichern. Zur Durchsetzung kann ein Klageverfahren beim Sozialgericht nötig werden. Zu prüfen ist ggf., ob ein „Verwaltungsakt mit Dauerwirkung“ vorliegt, siehe die o.g. Kommentierung.

Rechtswidrig dürfte nach dem BVerfG-Urteil auch die allein migrationspolitisch motivierten Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG sein.
Dazu Musterwiderspruch § 1a AsylbLG mit Links zu aktueller Rechtsprechung. Zur Durchsetzung ist zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig.

Musteranträge auf Hausrat, Möbel, Bettzeug und Handtücher Es können zusätzliche Beihilfen für Erstausstattungen und den laufenden Ergänzungsbedarf nach § 3 Abs. 2 AsylbLG beansprucht werden (Formular A 9).

Hinweise zu Rechtsmitteln – Allgemeine Hinweise zu Widersprüchen, Klagen, Eilanträgen usw. im Sozialrecht.

Verschleppungstaktik der Sozialämter

Viele Ämter versuchen, auf Beratungsstellen und Flüchtlinge einzuwirken, sie sollten das lassen mit den Widersprüchen, man werde auch so nachzahlen. Auf Bitte das schriftlich zuzusichern werden sie kleinlaut: Man müsse erst mit der Rechtsabteilung sprechen… Aha… Schriftlich kommt natürlich nichts….

Hamburgs Sozialsenator verkündete am 25.7.2012, Hamburg werde erst ab 1.9.2012 verfassungskonforme Leistungen erbringen. Das ist dreist, weil es um die unmittelbare Existenzssicherung geht: „Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur, er muss aber auch in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht“ so das AsylbLG-Urteil des BVerfG Rn 98. Hessen verweigerte bis 22.8.2012 die Auszahlung, die Kreise haben sich am 15.8.2012 beschwert. Hingegen lieferte Brandenburg bereits am 23.07.2012 Maßgaben zur sofortigen Umsetzung des Urteils.

Nicht nur im Fall Hamburgs raten wir Widerspruch einzulegen. Ohne Widerspruch können Nachzahlungsansprüche für Zeiträume ohne rechtsmittelfähigen Bescheid seit 1.1.2011verloren gehen. Eine Überprüfung bestandskräftig gewordener Bescheide ist hingegen laut BVerfG-Urteil für Zeiträume bis Ende Juli 2012 nicht möglich.

So wurde in vielen Sammellagern der Barbetrag ohne schriftlichen Bescheid ausgezahlt, zB in dem EAE Karlsruhe, Eisenhüttenstadt, Neumünster und Trier. Dort können Nachzahlungen rückwirkend ab 1.1.2011 beansprucht werden! Für Alleinstehende, die zB den Barbetrag von 40,90 € erhalten haben, beträgt der Anspruch 134,-€ mtl. in 2012 und 130 € mtl. in 2011. Die Nachzahlung beträgt 93,10 € bzw. 89,10 € mtl für den Aufenthalt in der betreffenen Unterkunft. Widerspruch und Klage richten sich gegen für die Unterkunft zuständigen Träger der AsylbLG-Leistungen (hier zB Zentrale Ausländerbehörde ZABH Brandenburg bzw. Regierungspräsidium Karlsruhe), auch wenn der Asylsuchende inzwischen woanders lebt. Entsprechendes dürfte für viele Gemeinschaftsunterkünfte in Bayern gelten, da es auch dort meist keine schriftlichen Bescheide gab.

Ländererlasse
Die Länder haben sich unter Federführung von Rheinland Pfalz im Rahmen der Länder-Arbeitsgemeinschaft Flüchtlinge „ArgeFlü“ am 21.8.2012 auf bundesweit einheitliche Tabellen zu Barbeträgen und Grundleistungen für 2011 und 2012 nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG geeinigt, ebenso für 2013 und für 2014.
Die ArgeFlü hat sich im Oktober 2012 auf bundeseinheitliche Hinweise zur Umsetzung des BVerfG-Urteils geeinigt, die u.g. Erlasse sind insoweit ggf veraltet.

MASFF Brandenburg v. 23.7.2012, aktualisiert am 30.8.2012
StMAS Bayern v. 26.7.2012, aktualisiert und korrigiert mit Abt. 6 Gesundheit v. 26.9.2012
MI Mecklenburg-Vorpommern v. 26.7.2012
MI Saarland v. 26.7.2012
SenGesSoz Berlin v. 27.7.2012 (dazu kritische Anmerkungen Flüchtlingsrat Berlin), aktualisiert am 3.9.2012
IntMin BaWü v. 30.7.2012
MIFKJF Rheinland Pfalz v. 30.7.2012, aktualisiert am 30.8.2012, am 6.11.2012 (Beträge für 2013) und am 24.10.2013
MI Thüringen v. 31.7.2012
MI Sachsen v. 31.7.2012; aktualisiert und korrigiert mit Abt. 6 Gesundheit v. 22.8.2012
MI Niedersachsen v. 3.8.2012, aktualisiert am 22.8.2012
MI Sachsen-Anhalt v. 3.8.2012, aktualisiert am 3.9.2012 und am 18.1.2013
MI NRW v. 3.8.2012 (PE FR NRW: Auch im August kein Existenzminimum für Flüchtlinge?), aktualisiert am 17.9.2012
SenSozKJF Bremen v. 13.8.2012
Schleswig-Holstein Pressemitteilung und Erlass v. 22.8.2012
Hessen v. 22.8.2012 und: Hessen verstößt gegen Bundesverfassungsgerichtsurteil: Halbierte Barbeträge in EAE Giessen und Flughafenasylknast Ffm: Geheimerlasse v. 27.08.2012 und 09.11.2012, vgl. FR vom 13.02.2013 und PE vom 26.2.2013 – BVerfG-Urteil jetzt auch in Hessen umgesetzt. Selbstverständlich können Nachzahlungen wg. der bis Februar 2013 vorgenommenen verfassungswidrigen Kürzungen beansprucht werden!
Hamburg Pressemitteilung v. 25.7.2012 (Falschinfos zu Widersprüchen!), Arbeitshilfe v. 21.11.2012

Wir bitten um Zusendung aktueller Erlasse usw. aller Bundesländer an georg.classen@gmx.net!

Kommentierungen
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin
Jürgen Blechinger, Jurist beim ev. Kirchenamt Baden
Claudius Voigt, GGUA Munster
RA Volker Gerloff, Berlin
Marei Pelzer, PRO ASYL

Dokumentation „Gesammeltes Nichtstun der Bundesregierung


Nichtstun seit dem Hartz IV Regelsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010

Dokumentation parlamentarischer Fragen, Anfragen und Antworten von Februar 2010 bis Sommer 2012

Nichtstun nach dem AsylbLG-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012
Pressemitteilung MdB Ulla Jelpke v. 12.9.2012: Bundesregierung verzögert verfassungsgemäße Neuregelung der Leistungen für Asylbewerber
Bundestags-Drs. 17/10664: Antwort der Bundesregierung v. 12.9.2012 zu den Konsequenzen aus dem BVerfG-Urteil zum AsylbLG
….

Zusammenstellung

Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-243445762, FAX ++49-30-243445763
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de

> zurück zur Startseite!



Nach oben scrollen