News und Termine Archiv

Newsletter Februar 2025

In unserem Newsletter finden Sie Informationen zu unserer Arbeit, politischen wie rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich Flucht und Migration sowie Veranstaltungshinweise und Stellenausschreibungen.

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Gesetzliche Neuerungen für Geflüchtete aus der Ukraine

Das BMI hat mit zum 05.06.2024 beschlossen, den Schutzstatus nach § 24 AufenthG (Massenzustrom /Vorübergehender Schutz) nur noch eingeschränkt zu erteilen. Während ukrainische Staatsangehörige zunächst bis zum 04.03.2026 weiter unter den Schutz fallen und visumsfrei einreisen können, soll dies nicht mehr in gleichem Maße für Menschen mit befristetem ukrainischen Aufenthaltsrecht / ohne Schutzstatus gelten. Was bedeutet das konkret? Hier geht es zu unserer Fachinfo.

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Filmabend: Das Recht, Rechte zu haben

07.02.25 um 18 Uhr

Veranstaltungsort: Fabrik Osloer Straße e.V., Osloer Straße 12 in 13359 Berlin, 2. Hinterhof, 1.Etage, Café und Theaterraum. Die Veranstaltung ist eine Kooperation von Demokratie in der Mitte, Flüchtlingsrat Berlin , RomaniPhen und With Wings and Roots. Der Raum ist barrierefrei zugänglich.

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Beratungsstellenflyer Afghanistan

In Berlin gibt es eine aktive afghanische Community und daraus resultierend eine Reihe an fachkundigen Beratungsstellen und Unterstützungstrukturen für Afghan*innen in Berlin. In unserem Flyer findet ihr eine Auflistung von Beratungsstellen mit Angabe ihres Angebots.

Die Liste ist nicht erschöpfend. Über Hinweise auf weitere Angebote oder notwendige Aktualisierungen sind wir dankbar.

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Newsletter Januar 2025

In unserem Newsletter finden Sie Informationen zu unserer Arbeit, politischen wie rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich Flucht und Migration sowie Veranstaltungshinweise und Stellenausschreibungen.

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Einschränkung des Schutzes von geflüchteten Drittstaatler*innen aus der Ukraine

Während für ukrainische Geflüchtete der vorübergehende Schutz und die Geltung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert worden sind, gilt dies für viele aus der Ukraine Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit nicht: Wenn sie in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung in vielen Fällen ab dem 5. März 2025 keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mehr erhalten – selbst wenn sie vorher schon in deren Besitz waren. Damit bricht die Bundesregierung ihr früheres Versprechen, Personen mit und ohne ukrainische Staatsangehörigkeit gleich zu behandeln.

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Appell gegen Leistungskürzungen nach dem so genannten Sicherheitspaket

Laut Aussage des Staatssekretärs Aziz Bozkurt hat Berlin noch nicht abschließend entschieden wie und ob die Kürzungen nach §1 Abs 4 Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt werden sollen.

Bereits Ende November 2024 hatten wir uns diesbezüglich an ihn gewandt und stehen seither mit ihm im Austausch, auch weil es einen erfreulichen Erlass aus Rheinland- Pfalz gibt, der der die Leistungskürzungen untersagt und auch mittlerweile drei Gerichtsurteile (SG Landshut S 11 AY 19_24 ER; SG Nürnberg S 17 AY 68_24 ER; SG Osnabrück) , die immer positiv im Sinne der Kläger*innen entschieden haben. Hier findet ihr unseren Appell.

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Nahid Taghavi ist frei – doch der Kampf für Gerechtigkeit geht weiter!

Nach 1.500 Tagen Haft in der Islamischen Republik Iran ist die Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi endlich frei. Ihre Rückkehr nach Deutschland ist ein Moment der Freude – aber auch ein eindringlicher Weckruf für uns alle. Taghavi ist allein deshalb inhaftiert worden, weil sie sich friedlich für Meinungsfreiheit eingesetzt hat. Ihre Haft steht exemplarisch für die systematische Unterdrückung von Aktivist*innen und Andersdenkenden im Iran und das menschenverachtende Vorgehen des Folterstaates gegen politische Gefangene.

Zum gemeinsamen Statement mit dem Komitee zur Unterstützung der politischen Gefangenen in Iran-Berlin e.V. und dem Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.

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Wir verlassen X!

Neues Jahr – neue Vorsätze: X war schon lange schwierig. Jetzt umso mehr, da Elon Musk mittlerweile offensiv für #noAfD Wahlwerbung macht – wir gehen!

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Bleibt stabil – gegen Rassismus, Abschottungsfantasien und Rechtsruck. 🥰

#WirSindDieBrandmauer #WirSindMehr #eXit

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Appell an das Auswärtige Amt: Schnellere Visa-Bearbeitung für afghanische Geflüchtlinge in Pakistan mit Aufnahmezusage

In Pakistan warten derzeit über 3000 Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland auf die Ausstellung ihrer Visumspapiere für die Ausreise nach Deutschland. Die Sicherheitsprüfung und Visumserteilung dauern häufig mehrere Monate. Zu lang, denn in der letzten Woche begannen pakistanische Sicherheitsbehörden die Betroffenen nach Afghanistan abzuschieben. Darunter sind auch ehemalige Ortskräfte, denen in Afghanistan erhebliche Gefahren für Leib und Leben drohen. Die deutschen Behörden sind in der Verantwortung, die Schutzsuchenden zeitnah aus der Gefahrenzone auszufliegen.
Deutschland muss seiner Verantwortung gegenüber diesen Menschen, die sich in Afghanistan für westliche Werte eingesetzt haben, gerecht werden. Die Betroffenen haben im Vertrauen auf die erteilten Aufnahmezusagen nicht nur Hab und Gut hinter sich gelassen, sondern müssen bei einer Rückkehr nach Afghanistan mehr denn je um ihr Leben fürchten.
Die unterzeichnenden Organisationen dieses Appells fordern deswegen die beschleunigte Bearbeitung der Visaanträge und Durchführung der Sicherheitsprüfung, um weitere Abschiebungen von Afghaninnen und Afghanen mit erteilter Aufnahmezusage für Deutschland zu verhindern.

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