News und Termine Archiv
Zum Zwecke der Ausgrenzung. Positionspapier
Wie demokratische Prozesse und rechtsstaatliche Prinzipien aktuell aufs Spiel gesetzt werden
Auf die furchtbaren Anschläge in den letzten Monaten, die eine immense öffentliche Aufmerksamkeit erregten, reagierte die Politik mit einem beispiellos verschärften Ton und immer neuen Forderungen nach Abschiebungen und Ausgrenzung von Schutzsuchenden. Was vorher unsagbar war, wurde nicht nur aussprechbar, sondern zum guten Ton fast aller demokratischen Parteien.
» Mehr InformationenDeutschlands Spitzenpolitiker*innen aus Bund und Ländern befeuern rassistische Debatte weiter – ausgerechnet in der Woche, in der sich Hanau zum fünften Mal jährt.
» Mehr InformationenTraudl Vorbrodt war Mitbegründerin und Mitglied des Flüchtlingsrats Berlin. Bis zu ihrem Tod hat sie sich für Geflüchtete eingesetzt. Sie war und bleibt uns ein Vorbild. Das macht auch der Nachruf aus dem Berliner Tagesspiegel vom 15.02.2025 deutlich.
» Mehr InformationenNein zur Bezahlkarte! Für eine bundesweite solidarische Vernetzung
Gemeinsame Erklärung der bundesweiten Tagung des Netzwerks "Gleiche Soziale Rechte für alle!" am 15. Februar 2025 in Hannover
Die teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen der bundesweiten Tagung „Gleiche soziale Rechte für alle!“ in Hannover, stellen fest: Das Asylbewerberleistungsgesetz dient als Testfeld für den Abbau sozialer Rechte und die Errichtung eines autoritären Sozialstaats. Es grenzt geflüchtete Menschen strukturell aus. Ihnen wird eine gleiche Teilhabe an der Gesellschaft verweigert. Es geht um Leistungen unterhalb des Existenzminimums, Wohnen unter unwürdigen Bedingungen, um eine eingeschränkte medizinische Versorgung, um Arbeit in Zwangsverhältnissen.
» Mehr InformationenIn unserem Newsletter finden Sie Informationen zu unserer Arbeit, politischen wie rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich Flucht und Migration sowie Veranstaltungshinweise und Stellenausschreibungen.
» Mehr InformationenDas BMI hat mit zum 05.06.2024 beschlossen, den Schutzstatus nach § 24 AufenthG (Massenzustrom /Vorübergehender Schutz) nur noch eingeschränkt zu erteilen. Während ukrainische Staatsangehörige zunächst bis zum 04.03.2026 weiter unter den Schutz fallen und visumsfrei einreisen können, soll dies nicht mehr in gleichem Maße für Menschen mit befristetem ukrainischen Aufenthaltsrecht / ohne Schutzstatus gelten. Was bedeutet das konkret? Hier geht es zu unserer Fachinfo.
» Mehr InformationenVeranstaltungsort: Fabrik Osloer Straße e.V., Osloer Straße 12 in 13359 Berlin, 2. Hinterhof, 1.Etage, Café und Theaterraum. Die Veranstaltung ist eine Kooperation von Demokratie in der Mitte, Flüchtlingsrat Berlin , RomaniPhen und With Wings and Roots. Der Raum ist barrierefrei zugänglich.
» Mehr InformationenIn Berlin gibt es eine aktive afghanische Community und daraus resultierend eine Reihe an fachkundigen Beratungsstellen und Unterstützungstrukturen für Afghan*innen in Berlin. In unserem Flyer findet ihr eine Auflistung von Beratungsstellen mit Angabe ihres Angebots.
Die Liste ist nicht erschöpfend. Über Hinweise auf weitere Angebote oder notwendige Aktualisierungen sind wir dankbar.
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» Mehr InformationenWährend für ukrainische Geflüchtete der vorübergehende Schutz und die Geltung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert worden sind, gilt dies für viele aus der Ukraine Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit nicht: Wenn sie in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung in vielen Fällen ab dem 5. März 2025 keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mehr erhalten – selbst wenn sie vorher schon in deren Besitz waren. Damit bricht die Bundesregierung ihr früheres Versprechen, Personen mit und ohne ukrainische Staatsangehörigkeit gleich zu behandeln.
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