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17.07.2002: Aufruf zur Unterstützung der Roma

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C.I.A.E.Roma-Union e.V. Essen /NRW

Im Schatten des Beschlusses der Innenministerkonferenz


C.I.A.E.Roma-Union e.V.  Essen /NRW
Centre of Integration, Affirmation and Emanzipation of the Roma in Germany

Sprecher: Dzoni Sichelschmidt
Wissenschaftliche Beratung: Angela Sichelschmidt
Uhlstr. 64,  50321 Brühl
Tel. 02232-411 606, mobil: 0178-2836880
Dsichelschmidt@t-online.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Am 5. und 6. Juni fand in Bremerhaven die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) statt. Hier wurde über die Zukunft der Roma aus Ex-Jugoslawien entschieden, von denen viele seit nun mehr dreizehn Jahren in Deutschland leben.

Am 27. April 2002 haben ca. 500 Romafamilien in Essen im Stadtteil Schonnebeck ihre Zelte aufgeschlagen, um gegen ihre Abschiebung nach Ex-Jugoslawien zu protestieren. Mittlerweile wandern wir mit unserem Demonstrationszug quer durch die Bundesrepublik. Wir waren in Bremerhaven, Berlin, Hannover, Bielefeld, Münster, Dortmund, Wuppertal, Köln, und nun ist unser Protest in Düsseldorf.

Die Rückkehr nach Ex-Jugoslawien wird für die Roma katastrophale Folgen haben.

Bis jetzt wurde kein Rückkehrprogramm entwickelt, was bedeutet, dass die Roma in ein Land zurückkehren müssen, in dem sie laut UNHCR, Schweizerischer Flüchtlingshilfe, Diakonischem Werk, GfbV und anderer Flüchtlings- und Hilfsorganisationen mit menschenunwürdigen Zuständen und Gefahren zu rechnen haben. Die Situation der in Serbien, Montenegro und im Kosovo lebenden Roma ist unerträglich. Sie sind nicht nur polizeilichen Schikanierungen und Misshandlungen, sondern auch Übergriffen auf Leib und Leben von Seiten der Bevölkerung ausgesetzt. Zugang zu Wohnraum und zu sanitären Einrichtungen, Arbeit, Bildung und medizinischer Versorgung ist so gut wie ausgeschlossen. Außerdem sind Bewegungsfreiheit und Sicherheit nicht (!) gewährleistet. Ihr niedriger sozialer Status, ihr nicht vorhandener rechtlicher Schutz, ihre elenden Lebensbedingungen und fehlender Zugang zur sozialen Infrastruktur lassen ihre Situation als sehr prekär erscheinen. Roma werden in fast allen Bereichen des Lebens diskriminiert.

Die Roma, die Deutschland aufgenommen hat, haben sich in der langen Zeit ihrer Anwesenheit an die Lebensgewohnheiten angepasst. In dieser Zeit wurden Familien gegründet, Kinder haben sich integriert und Deutsch als Muttersprache angenommen. Jetzt werden sie ohne Vorwarnung in den frühen Morgenstunden von der Polizei abgeholt, haben fünfzehn Minuten Zeit, um ihre Sachen zu packen und werden dann in ein für ihre Kinder fremdes Land deportiert. Für viele alte Roma kommen so böse Erinnerungen an nicht lang vergangene NS-Zeiten hoch.

Da die Abschiebung nun beschlossene Sache ist, bleibt den Roma nichts anderes übrig, als ihr existenzielles Anliegen nun auf die politische Bühne zu bringen. Bislang waren die Proteste der Roma äußerst friedlich. Als friedliebendes Volk sind die Roma gegen Fremdenfeindlichkeit und Rachsucht. Aber nun haben sie nichts mehr zu verlieren. Sie wollen nicht mehr, dass frei über sie bestimmt wird. Sie fordern nun ihre Rechte ein und wollen, dass die deutsche Bevölkerung über diese menschenunwürdigen Maßnahmen aufgeklärt wird.

Ebenso möchten sie gegen die Verwaltung der Stadt Essen protestieren, die ihnen keinerlei Hilfe zukommen ließ, sogar den Hilfsorganisationen, wie der Caritas oder dem Roten Kreuz, unterband, zu helfen. Sie waren nicht einmal imstande, das aktuelle Problem der Roma auf die landespolitische Ebene zu bringen.
Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit Jahren lebten unter ihnen Tausende Roma – vielleicht von Ihnen nicht bemerkt, denn sie haben hier eine Perspektive für sich und ihre Kinder gefunden. Sie hatten ihr geregeltes Leben und eine Zukunft. Werden sie abgeschoben, werden sie in einem Land, das vom Krieg noch völlig zerstört ist (an den dem Deutschland maßgeblich beteiligt war!), wiederum am Rande der Gesellschaft leben. Sie können nicht in IHRE Heimat zurückkehren, weil sie keine haben, und weil keiner sie haben möchte!! So wird nun auf politischer Ebene über ihr Köpfe hinweg entschieden, aber menschlich interessiert sich keiner für sie. Die jahrhundertelange Verfolgung und Vertreibung der Roma muss endlich eine Ende haben. Sie haben keine Heimat und haben keine Lobby. Wer kann für sie sprechen? Sie müssen es selber tun. Also müssen sie sich der Öffentlichkeit stellen, um ihre Mitmenschen zu informieren und aufzurütteln.

Mitbürgerinnen und Mitbürger, werfen Sie ihre Vorurteile über Bord, denken Sie an die vielen Kinder, die hier in Deutschland eine Zukunft hätten. Informieren Sie sich über diese Minderheit und denken Sie daran, was Sie tun können, um diesen Menschen zu helfen. Denn nur so kann es auf lange Sicht möglich sein, die Kultur der Roma zu bewahren.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Hilfe!
Die Roma in Deutschland fordern:

  1. Sofortiger Abschiebestopp!
  2. Alle Roma, die fünf Jahre in Deutschland sind, sollten ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Die anderen eine dreijährige Chance, sich produktiv für die deutsche Gesellschaft einzusetzen (unsere Organisation würde für die Realisierung zur Verfügung stehen).
  3. Die Roma sollen an allen Entscheidungen, die in ihr Leben eingreifen, beteiligt werden.
  4. Die Rechte der Roma sollen auch dahingehend gelten, dass ihre Kinder eine Schulausbildung erhalten können.
  5. Hilfe beim Aufbau von Einrichtungen im Bereich der Kultur, der Sprache, Folklore sowie Sitten und Bräuche der Roma.

Wir freuen uns über jegliche Unterstützung, auch über Geldspenden, von denen Lebensmittel und andere wichtige Alltagsartikel gekauft werden können. Zu diesem Zweck hat Dzoni Sichelschmidt, Sprecher des C.I.A.E.Roma-Union e.V. Essen /NRW ein spezielles Spendenkonto eingerichtet:

Stadtsparkasse Düsseldorf
Kontoinhaber: Dzoni Sichelschmidt
Kto.Nr.: 14289490
BLZ: 30050110
Verwendungszweck: Spende für C.I.A.E.R.

Wir bedanken uns bei Ihnen.
C.I.A.E.ROMA-UNION e.V. Essen  /NRW/
1.Vorsitzender: Berati Metus Döppelhahn 3  D-45276 Essen Tel.++49-2015922113 e-Mail Romanochavo@gmx.de





Innenministerkonferenz in Bremerhaven

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Ergebnisse der Innenministerkonferenz (IMK) auf der Abschlusspressekonferenz am 6. Juni 2002:
IMK schließt dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Minderheiten aus dem Kosovo aus.


Zu nachfolgenden Tagesordnungspunkten haben wir die Beschlüsse im Wortlaut dokumentiert:

o Rückführung von Minderheiten in das Kosovo
o Zusammenarbeit mit Afghanistan

RÜCKFÜHRUNG VON MINDERHEITEN IN DAS KOSOVO

Die Innenministerkonferenz hat den Bericht des Bundesministeriums des Innern über die zwischenzeitlich mit der UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK) geführten Gespräche zur Kenntnis genommen.

Die IMK stellt fest, dass ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für diese Gruppen ausgeschlossen ist. Die Innenminister und -senatoren der Länder appellieren an die Betroffenen, eine freiwillige Rückkehr in Betracht zu ziehen. Die Innenminister und -senatoren der Länder gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung noch in diesem Jahr gegeben sein werden. Die Innenministerkonferenz beauftragt daher die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, kurzfristig die Modalitäten für die schrittweise Rückführung abzustimmen. Die freiwillige Ausreise von Minderheitenangehörigen genießt Vorrang. Im Interesse einer geordneten Rückführung und Aufnahme sollen Abschiebungen in Absprache mit UNMIK durchgeführt werden. Aufenthaltsbefugnisse für gemischt-ethnische Familien und Ehepaare aus dem Kosovo (IMK-Beschluss vom 23. November 2000 zu TOP 8) werden nicht mehr verlängert. Dieser Personenkreis ist hinsichtlich der Rückführung nunmehr so zu behandeln wie Familien und Ehepaare, die einer Minderheitengruppe angehören. Die Länder einigten sich darauf Duldungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo nur noch solange zu verlängern, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist.

ZUSAMMENARBEIT MIT AFGHANISTAN

Die Innenminister und -senatoren der Länder nehmen den Bericht des Bundesministers des Innern über die gegenwärtige Lage in Afghanistan zur Kenntnis. Sie bitten den Bund, die Länder fortlaufend über die weitere Entwicklung der Lage zu unterrichten. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern unterstützen die Anstrengungen der Vereinten Nationen und der übergangsregierung Karzai zum Aufbau einer demokratischen staatlichen Ordnung in Afghanistan. Sie rufen deshalb alle in Deutschland lebenden afghanischen Staatsangehörigen auf, sich am Wiederaufbau ihres Heimatlandes und der Errichtung und Festigung demokratischer Strukturen aktiv zu beteiligen, indem sie ihr in Deutschland erworbenes Wissen und Können den Menschen in ihrer Heimat zur Verfügung stellen. Sie dienen damit zugleich den Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stimmen, wie schon bei der Rückkehr der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem übrigen früheren Jugoslawien darin überein, dass die Rückkehr ausreisepflichtiger Personen vorrangig freiwillig und nicht im Wege staatlicher Zwangsmaßnahmen erfolgen soll. Bund und Länder werden deshalb Initiativen und Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv fördern. Die Innenminister und -senatoren der Länder bitten den Bundesminister des Innern, sich dafür einzusetzen, dass die in seinem Geschäftsbereich getroffenen sowie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger zeitnah umgesetzt und die Länder über die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Rückkehrförderung unterrichtet werden. Die Innenminister und -senatoren der Länder stellen fest, dass angesichts der derzeitigen zivilen und militärischen Lage sowie des Fehlens ausreichender Flugverbindungen die zwangsweise Rückführung ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger derzeit grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Eine Abschiebung von Straftätern im Einzelfall ist nicht ausgeschlossen. Bund und Länder werden gemeinsam ein Rückführungskonzept entwickeln. Die Länder können die Duldungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Afghanen zunächst um bis sechs Monate verlängern, danach erfolgt eine erneute Prüfung. Die Innenministerkonferenz nimmt ferner den Bericht des BMI über die deutsche Unterstützung für den Wiederaufbau der afghanischen Polizei (Stand: 29.05.02) zustimmend zur Kenntnis.





PE: Die Menschenwürde ist verletzbar

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PRESSEERKLÄRUNG (mit der Initiative gegen Abschiebehaft)

Aus Anlass des Tages der Verfassung am 23. Mai stellen der Flüchtlingsrat Berlin und die Initiative gegen Abschiebehaft fest, dass die im Artikel 1 des Grundgesetzes postulierte Würde des Menschen für Flüchtlinge in unserem Land keine Wirkung entfaltet.


Die Menschenwürde von Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen oder illegalisierten Menschen wird nach wie vor in unserem Land verletzt. Als Beispiel hierfür kann die Situation im Berliner
Abschiebungsgewahrsam genannt werden:

Die Abschiebehaft ist oft die letzte Station für Menschen ohne Papiere. Aus Sicht der Initiative gegen Abschiebungshaft und des Flüchtlingsrates Berlin stellt sie eine unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkung dar. Die Betroffenen sitzen nicht wegen einer Straftat hinter Gittern, sondern lediglich zur „Sicherstellung der Abschiebung”. Beide Organisationen setzen sich daher langfristig für die Abschaffung der Abschiebungshaft ein.

Bis zur Abschaffung der Abschiebungshaft fordern der Flüchtlingsrat Berlin und die Initiaitive gegen Abschiebehaft den Senat von Berlin auf, ernsthafte Schritte zu unternehmen, um u.a. auf die Inhaftierung von Jugendlichen unter 18 Jahren, von Schwangeren und Behinderten zu verzichten. Die Abschiebungshaft darf nicht als Passbeschaffungs- oder Beugehaft instrumentalisiert werden.

Bei der Verwirklichung dieser Forderungen kann auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom September 2001 zur Verbesserung der Situation im Abschiebungsgewahrsam und zur Vermeidung von Abschiebungshaft aufgebaut werden. Ungeachtet dessen und einer entsprechenden (zum Teil einschränkenden) Weisung der Senatsinnenverwaltung ist die Zahl der Inhaftierten (Stand Mitte Mai 2002 ca. 320 Inhaftierte, Kapazität: 340) im Abschiebungsgewahrsam erschreckend hoch.

Aus Sicht der beiden Organisationen wird die genannte Weisung von der Ausländerbehörde nur unzureichend umgesetzt. Die Ermessensspielräume bei der Beantragung der Abschiebungshaft durch die Ausländerbehörde werden von dieser nicht genutzt. Minderjährige Flüchtlinge werden weiter in Haft genommen, obwohl diese in Jugendwohneinrichtungen oder der Clearingstelle untergebracht werden könnten. Flüchtlinge befinden sich länger als sechs Monate in Haft, vor allem dann, wenn ihnen mangelnde Mitwirkung bei der Passbeschaffung vorgeworfen wird.

Sechs Monate nach Annahme der Weisung zur Anordnung und zum Vollzug der Abschiebungshaft laden daher der Flüchtlingsrat Berlin und die Initiative gegen Abschiebehaft zu einer Podiumsdiskussion „Abschiebungshaft in Berlin – Missbrauch staatlicher Gewalt?”

am 22. Mai 2002 um 19.30 Uhr in das Haus der Demokratie (Robert-Havemann-Saal; Greifswalder Strasse 4)

ein. Auf dem Podium werden Politiker/innen von SPD, PDS und Bündnis 90/Die Grünen, sowie Vertreter der Anwaltskammer, der Seelssorger und der Initiative gegen Abschiebehaft diskutieren, um auszuloten, warum die Vorgaben der Senatsverwaltung bisher nur unzureichend umgesetzt wurden.

Flüchtlingsrat Berlin
Initiative gegen Abschiebehaft
21. Mai 2002

 

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Flüchtlingsrat Berlin fordert Abschiebestopp für tschetschenische Flüchtlinge

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In Berlin sind gegenwärtig ca. 25 tschetschenische Familien akut von der Abschiebung nach Russland bedroht. Nach dem dem Flüchtlingsrat vorliegenden Informationen befinden sich 6 Flüchtlinge in Abschiebungshaft, unter ihnen einige im Hungerstreik


Der Flüchtlingsrat Berlin hatte in Schreiben an den an den Innensenator, Herrn Dr. Ehrhart Körting, und an die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus einen Abschiebestopp für die Flüchtlinge aus Tschetschenien und die sofortige Freilassung aller sich in Abschiebungshaft befindlichen Flüchtlinge gefordert.
Aus Sicht des Flüchtlingsrates ist nicht gewährleistet, dass aus Berlin abgeschobene Flüchtlinge unbehelligt nach Russland zurückkehren und nicht Opfer von gravierenden Menschenrechtsverletzungen (z. B. Folter) werden können.

Er stützt sich dabei auf Berichte von amnesty international. Amnesty hatte u. a. in einem Schreiben vom 30.04. 2002 an den Ausschuss für Menschenrechte im Deutschen Bundestag die Menschenrechtssituation in Tschetschenien als verheerend bezeichnet. Bekanntlich sah sich die Zentrale von amnesty international in London bereits Mitte Februar diesen Jahres veranlaßt, eine erste urgent action für 20 von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge zu starten, deren Asylverfahren mehrheitlich in Niedersachsen durchgeführt wurden.

Der Flüchtlingsrat Berlin kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Verfolgung der aus Tschetschenien geflüchteten Menschen innerhalb der Russischen Föderation als Gruppenverfolgung im landesweiten Maßstab zu bewerten ist. An dieser Stelle sei auf die in Russland zunehmende Gewalt gegenüber Ausländern (vor allem kaukasischer Herkunft) hingewiesen, die allein in schon Moskau mehrere Todesopfer gefordert hat.

Ungeachtet der Interventionen von amnesty international und des Flüchtlingsrates Berlin wurde am 25.04. 2002 ein tschetschenischer Flüchtling nach Moskau abgeschoben, obwohl sich in seinem Fall auch der UNHCR, der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amtes, Gerd Poppe und die Ausländerbeauftragte des Bundes, Frau Marieluise Beck, eingesetzt hatten.
Eine für den 07. Mai 2002 vorgesehene Abschiebung eines weitereren Flüchtling (Rustam A.) wurde vor dem Hintergrund einer von amnesty international am 03. 05. 2002 gestarteten urgent action vorläufig ausgesetzt. Protestfaxe gegen die drohende Abschiebung gingen in Folge dessen bei der Senatsverwaltung für Inneres (u.a. aus Kanada und den USA) ein.

Am 13. Mai 2002 (Montag) wird sich der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erneut mit der Lage der tschetschenischen Flüchtlingen befassen. Er wurde zuvor ausdrücklich von amnesty international über die Situation in Tschetschenien und die mögliche Gefährdung für tschetschenische Flüchtlinge innerhalb der Russischen Föderation informiert.

Der Flüchtlingsrat Berlin ruft zur Unterstützung der urgent action von amnesty international auf. Er fordert zugleich den Innenausschuss des Abgeordnetenhauses auf, sich angesichts der vorliegenden Erkenntnisse für den Erlass eines Abschiebestopps durch den Innensenator einzusetzen.
Das Land Berlin sollte außerdem auf der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2002 entsprechend initiativ werden.

Jens-Uwe Thomas
Flüchtlingsrat Berlin

 

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Aufruf zur Protestkundgebung gegen das Zuwanderungsgesetz

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Der Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte rufen zur Protestkundgebung gegen das geplante Zuwanderungsgesetz auf.


Am 22. März 2002 wird im Bundesrat über den Zuwanderungsgesetzentwurf abgestimmt.

Der Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte rufen zur Protestkundgebung gegen das geplante Zuwanderungsgesetz

· am Freitag, 22. März 2002 von 10.00 – 12.00 Uhr
· auf dem Potsdamer Platz (neben dem S-Bahnhof, an der historischen Ampel) auf.

Die genannten Organisationen lehnen den Zuwanderungsgesetzentwurf ab:

1. Der Gesetzentwurf wird einseitig von nationalen Wirtschaftsinteressen bestimmt.
Erwünscht sind letztlich nur jene Migranten, die wirtschaftlichen Nutzen versprechen.

2. Die Gesetzentwurf beinhaltet eine weitere Ungleichbehandlung von Migranten
Ausgehend von wirtschaftlichen Nützlichkeitskriterien erfolgt im Gesetzentwurf die Verankerung unterschiedlicher Rechte für den Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht und beim Kindernachzug.

3. Der Gesetzentwurf behindert die Integration der hier lebenden Flüchtlinge und Migranten.
Der Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltsrechts wird für „normale“ Migranten erheblich erschwert. Die Gewährung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wird von einer schriftlichen Sprachprüfung, einer Staatsbürgerkundeprüfung und 60 Rentenversicherungsbeiträgen abhängig und teils noch schwieriger als die Einbürgerung gemacht. Die viel gelobten Integrationskurse können – unter weiteren Voraussetzungen – nur ab 2003 neu zugewanderte Ausländer beanspruchen.

4. Der Preis, der für wenige Fortschritte im Flüchtlingsschutz gezahlt werden muss, ist für viele Flüchtlinge zu hoch.
Mit der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe wird im Gesetzentwurf der völkerrechtlichen Verpflichtungen und den europäischen Standards Rechnung getragen. Dem stehen jedoch eine Reihe von Einschränkungen des Asylrechts an anderer Stelle gegenüber. Anerkannte Flüchtlinge sollen nach drei Jahren einer zweiten Asylprüfung unterzogen werden.

5. Der Gesetzentwurf baut gegenüber Flüchtlingen diskriminierende Strukturen weiter aus
An der Abschiebungshaft wird entgegen der Koalitionsvereinbarung festgehalten. Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht werden ausgeweitet. Für Menschen ohne Papiere, werden Mindeststandards verweigert, an der „Denunziationspflicht“ öffentlicher Stellen wird festgehalten. Der deutsche Vorbehalt gegenüber der UNKinderrechtskonvention wird aufrechterhalten.

6. Der Gesetzentwurf trägt zur Stigmatisierung und Kriminalisierung von Migranten und Flüchtlingen bei.
Mit den Anti – Terrorgesetze wurden ausländerrechtliche Restriktionen und Ausweisungstatbestände verschärft und die Grundlagen für einen „Ausländerausweis“ mit integrierten biometrischen Daten geschaffen.

Für den Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte kann eine moderne Einwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik nicht ohne die rechtliche und soziale Gleichstellung aller hier lebenden Flüchtlinge und Migranten erfolgen. Diesem trägt der Gesetzentwurf in keiner Weise Rechnung.

Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel.: (030) 24344 – 5762, Fax: (030) 24344 – 5763buero@fluechtlingsrat-berlin.de, www.fluechtlingsrat-berlin.de
Initiative gegen Abschiebehaft, c/o KSG, Klopstockstrasse 31, 10557 BerlinTel.: (030) 417 00 915 (AB),
Internationale Liga für Menschenrechte, Greifswalder Strasse 4, 10405 Berlin
Tel.: (030) 396 21 22. Fax: (030) 396 21 47, vorstand@ilmr.org

Berlin, 20. März 2002

PM als PDF





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