Search Results for: abschiebung

Roma demonstrieren vor SPD-Koalitionsparteitag für Bleiberecht

Roma demonstrieren vor SPD-Koalitionsparteitag für Bleiberecht weiterlesen »

Flüchtlingsrat Berlin unterstützt Forderungen der Roma-Flüchtlinge für ein Bleiberecht


Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin vom 18. Oktober 2002

Kundgebung gegen drohende Abschiebung nach Jugoslawien

Am Sonntag, den 20. Oktober 2002 werden mehrere hundert Roma-Flüchtlinge aus Serbien, Montenegro und dem Kosovo anlässlich des SPD-Bundesparteitags von 11.00 – 14.00 Uhr vor dem ESTREL-Hotel in Berlin-Neukölln (Sonnenallee 225, Ecke Ziegrastr, S-Bahn Sonnenallee) für ein gesichertes Bleiberecht demonstrieren.

Seit dem 27. April 2002 demonstrieren 500 Roma-Flüchtlinge aus Jugoslawien und dem Kosovo in einem beispiellosen Protestzug ein dauerhaftes Bleiberecht. Trotz teils über zehnjährigen Aufenthalts mit ihren Familien in Deutschland besitzen die Roma nur Bescheinigungen über ihre „Duldung“, womit ihnen in der Regel eine Arbeitserlaubnis und damit auch eine Aufenthaltserlaubnis nach den bisherigen Altfallregelungen für langjährig hier lebende Flüchtlinge verwehrt wurde. Anfang Juni machten sie bei ihrer ersten Protestaktion in Berlin ihre Forderungen öffentlich. Seit vier Monaten leben sie in einem Protestcamp in Düsseldorf.

Der Flüchtlingsrat Berlin unterstützt in diesem Zusammenhang die Kampagne „Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht“ von PRO ASYL für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für alle Flüchtlinge, die als Familien mit Kindern mehr als 3 Jahre bzw. als Alleinstehende länger als 5 Jahre mit Kettenduldungen hier leben. Die Bleiberechtskampagne wird bundesweit von Flüchtlingsräten, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen unterstützt.

Die Roma-Flüchtlinge wehren sich gegen die drohende Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien und den Kosovo, die nach Unterzeichnung eines neuen Rückführungsabkommens zwischen den Innenministern der BRD und der BR Jugoslawien am 16.09.02 noch beschleunigt werden soll. Auch in Berlin wurden langjährig hier lebende Romafamilien zur Ausreise aufgefordert und teilweise bereits abgeschoben. In Berlin leben 15000 geduldete Flüchtlinge aus Bosnien, Kosovo und Serbien/Montenegro, die Mehrzahl von ihnen sind Roma.

Die Abschiebungen werden der Lage der Roma in Serbien, Montenegro, Bsonien und dem Kosovo in keiner Weise gerecht. Roma leben dort unter zumeist erbärmlichen Umständen unterhalb eines menschenwürdigen Niveaus. Berichte internationaler Organisationen wie UNHCR, UNMIK und amnesty international stimmen darin überein, dass Roma in der BR Jugoslawien, im Kosovo und in Bosnien keinen ausreichenden Zugang zu Wohnung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeit und Rechtschutz haben Opfer rassistischer Gewalttaten und Diskriminierungen werden und im Kosovo nur in militärisch geschützten Enklaven leben können.

Die Roma-Familien haben in Deutschland ihre Heimat gefunden. Kinder und Jugendliche, viele von ihnen hier geboren, fühlen sich hier zu Hause und haben eine schulische und berufliche Ausbildung begonnen oder abgeschlossen. Sie sprechen deutsch und romanes, aber kein serbokroatisch oder albanisch. Eine Abschiebung würde bedeuten, sie in eine Situation absoluter Perspektivlosigkeit zurückzustoßen.

Der Flüchtlingsrat Berlin fordert die Bundesregierung erneut auf, noch vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2003 eine großzügige und wirksame bundesweite Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge zu ermöglichen, die das Recht auf Arbeit erst gewährt, statt es vorauszusetzen.

Der Flüchtlingsrat hatte im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen Briefe an die Berliner Bundestagsabgeordneten und an die innenpolitischen Sprecher der SPD mit der Bitte um Unterstützung einer solchen Bleiberechtsreglung geschickt. Die nunmehr vorliegende Koalitionsvereinbarung ergeht sich im Bereich Flüchtlings- und Migrationspolitik in Allgemeinplätzen, zählt Maßnahmen auf die im Zuwanderungsgesetz bereits geregelt sind und mündet der Aussage, dass „die Ausreisepflicht von Nicht-Bleibeberechtigten konsequent durchgesetzt wird“. Im Unterschied zur Koalitionsvereinbarung von 1998 ist keine Aussage zur Notwendigkeit einer Bleiberechts- bzw. Altfallregelung enthalten.

Nun liegt es am SPD-Bundesparteitag, hierzu Stellung zu nehmen und entsprechend initiativ zu werden. Mit der Befürwortung einer wirksamen, bundesweiten Bleiberechtsregelung auch für langjährig geduldete Roma Flüchtlinge in der Bundesrepublik würden die Delegierten des SPD-Bundesparteitages nicht zuletzt auch der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands im Hinblick auf die Ermordung von über 500.000 Roma und Sinti in Deutschland und Osteuropa durch die Nazis gerecht werden.

Der Flüchtlingsrat Berlin begrüßt den Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 26.09.02 zu einer Initiative des Innensenators für ein Bleiberecht für Roma auf Bundesebene. Diese muss auf Landesebenevon einem sofortigen Abschiebestopp begleitet werden.

Flüchtlingsrat Berlin
18. Oktober 2002

für Nachfragen zur Roma-Aktion:
Dzoni Sichelschmidt 0178-2836880

Infos zur Roma-Protestkarawane für ein Bleiberecht in Düsseldorf

Hintergrundinfos zu Geschichte und aktueller Lage der Roma:
Appell: Roma und Ashkali aus dem Kosovo weiter Schutz gewähren!
Sinti und Roma – Basisfakten im Überblick





Flüchtlingsrat Berlin fordert großzügige Bleiberechtsregelung

Flüchtlingsrat Berlin fordert großzügige Bleiberechtsregelung weiterlesen »

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin vom 2. Oktober 2002

Am Tag des Flüchtlings, dem 4. Oktober 2002, lädt der Flüchtlingsrat Berlin gemeinsam mit weiteren Migrantengruppen und Initiativen zu einer Kundgebung von 15.00 – 18.00 Uhr vor der Bundesgeschäftstelle der SPD (Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstrasse 140, Berlin-Kreuzberg) ein.


Wir möchten zum einen auf die Ausgrenzung von Flüchtlingen hinweisen, die sich mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes fortzusetzen wird:

  • Das Asylbewerberleistungsgesetz: Die soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen durch Leistungen weit unterhalb der Sozialhilfesätze in Form von Sachleistungen (Chipkarte, Gutscheine) wird mit dem Zuwanderungsgestz auf Personen, die eine Bleiberecht aus humanitären Gründen erhalten, erweitert.
  • Abschiebungshaft: Die Regelungen zur Abschiebungshaft wurden mit dem Zuwanderungsgesetz unverändert übernommen. Flüchtlinge oder Migranten, die nicht über reguläre Aufenthaltstitel verfügen aber keine Straftat begangen haben, werden bis zu 18 Monaten in Verwaltungshaft interniert. Da die Bundesregierung am deutschen Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention festhält, werden auch Minderjährige (16-18 Jahre) in Abschiebungshaftanstalten gesperrt. Künftig kännen bisher geduldete Flüchtlinge auch in sogenannten Ausreisezentren bei nur minimaler sozialer Versorgung eingewiesen werden, wo sie mit Hilfe von Psychologen zur „freiwilligen Ausreise“ bewegt werden sollen. Die Erfahrungen zeigen, dass der Druck die Betroffenen zwar psychisch und physisch zermürbt, letztlich aber nur wenige abgeschoben wurden.
  • Residenzpflicht: Der Bewegungsradius von Asylbewerbern bleibt eingeschränkt, i.d.R. auf den Landkreis. Wer den Aufenthaltsbereich unerlaubt verlässt, dem droht eine Geld- oder Haftstrafe

Ungeachtet einzelner Fortschritte (Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungs) befürchtet der Flüchtlingsrat Berlin, dass die ganz große Mehrzahl der 230.000 in Deutschland seit vielen Jahren mit einer „Kettenduldung“ lebenden Flüchtlinge künftig mit einer „Kettenbescheinigung“ über einen noch wesentlich schlechteren Aufenthaltsstatus verfügen wird (Zahlen zur Aufenthaltsdauer siehe Bundestagsdrucksache 14/9926 ).

Der Flüchtlingsrat teilt die Ansicht der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten, die im Frühjahr des Jahres den Erfolg des Zuwanderungsgesetzes von der Zahl derer abhängig gemacht hat, die an Stelle einer Duldung ein reguläres Aufenthaltsrecht erwerben. Angesichts der Arbeitsmarktlage und des daraus resultierenden zeitlich unbefristeten Arbeitsverbots konnten in Berlin jedoch nur sehr wenige Flüchtlinge von den bisherigen Altfallregelungen profitieren. Für die langjährig in Deutschland geduldeten Flüchtlinge ist die Rückkehr aus humanitären Gründen nicht zumutbar bzw. aus faktischen Gründen unmöglich. In Berlin leben 23.000 Flüchtlinge, darunter 9000 aus dem ehemaligen Jugoslawien – unter ihnen viele Roma –, 6000 aus Bosnien sowie 3000 palästinensische Flüchtlinge mit „Kettenduldungen“, die ihre Integration verhindern.

Der Flüchtlingsrat Berlin fordert von der neuen Bundesregierung vor Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes eine wirksame, großzügige Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber. Mit einer solchen Regelung wird nicht zuletzt der zu erwartende Verwaltungsaufwand (Einzelfallprüfungen) bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes reduziert.

Das Bleiberecht darf nicht vom Vorliegen eines Arbeitsplatzes abhängig gemacht werden, da das in Berlin bestehende Arbeitsverbot auch langjährig geduldeten Flüchtlingen den Zugang zu Arbeit und Ausbildung verwehrt hat. Das Bleiberecht muss stattdessen erst einmal die rechtliche Möglichkeit einer Arbeits und Ausbildungserlaubnis, des Zugangs zu Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung schaffen.

Die Sozialdemokratische Partei soll sich gemeinsam mit ihrem Koaltionspartner im Bundestag für eine großzügige und wirksame bundesweite Bleiberechtsregelung für bisher geduldete Flüchtlinge einsetzen. Der Berliner Senat sollte auf der Länderebene (Innenministerkonferenz; Bundesrat) für eine Bleiberechtsregelung initiativ werden und den in Berlin potentiell Betroffenen vorerst Abschiebungschutz gewähren. Die Forderung nach einer großzügigen Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge im Zusammenhang mit dem Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes wird bundesweit von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen unterstützt.

Der Flüchtlingsrat Berlin hat zu vielen Flüchtlingen Kontakt, oft Familien mit hier geborenen und aufgewachsenen Kindern, denen trotz teils über 10jährigen Aufenthalts ein Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis verwehrt werden. Sie müssen endlich ein gesichertes Bleiberecht erhalten, damit sie nicht in einer unwürdigen Warteposition weiter verharren müssen, sondern mit der übrigen Gesellschaft rechtlich gleichgestellt und integriert werden.

Flüchtlingsrat Berlin
2. Oktober 2002





Weltkindertag am 20. September

Weltkindertag am 20. September weiterlesen »

Presseerklärung mit National Coalition, PRO ASYL und dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge zum Weltkindertag 2002


Scharfe Kritik von National Coalition, PRO ASYL, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge und dem Flüchtlingsrat Berlin
Rücknahme der Vorbehalte ins 100 Tage Programm jeder neuen Bundesregierung

Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September 2002 fordern die National Coalition, PRO ASYL, der Bundesfachverband UMF und der Flüchtlingsrat Berlin e. V. die Bundesregierung mit Nachdruck zur vorbehaltlosen Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention und zur Rücknahme der bei der Unterzeichnung der Konvention niedergelegten Vorbehalte auf. Die Bundesregierung hat erst beim Weltkindergipfel im Mai dieses Jahres in New York die schnelle Aufstellung eines nationalen Aktionsplanes angekündigt. Das unterzeichnete Abschlussdokument fordert eine weltweite Verbesserung der Rechte von Kindern. Eine zentrale Forderung ist u.a. auch die Verpflichtung, alle Vorbehalte zurückzunehmen.

Dr. Jörg Maywald, stellv. Sprecher der National Coalition, einem Netzwerk von 100 Nichtregierungsorganisationen unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, erklärte: „Die Aufrechterhaltung des Vorbehalts führt dazu, dass internationale Standards für Flüchtlingskinder in Deutschland immer noch nicht gelten. Das hat für sie einschneidende negative Folgen: So werden sie bereits mit 16 Jahren nach dem deutschen Ausländerrecht verfahrensmündig; sie können in Abschiebegefängnissen inhaftiert werden; Flüchtlingskinder unterliegen mit ihren Familien auch dem Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen restriktiven Bestimmungen; damit sind Gefahren von Mangelernährung, unzureichender medizinischer Versorgung, Ausgrenzung im Erziehungs- und Ausbildungsbereich und Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben verbunden. All dies widerspricht diametral den Artikeln 2 und 3 der UN-Kinderrechtskonvention, in denen ein Nichtdiskriminierungsgebot und der Vorrang des Kindeswohls festgelegt sind.“

Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, PRO ASYL, übte scharfe Kritik am Umgang der deutschen Politik mit den Problemen von Kinderflüchtlingen: „Dass das Parlament trotz dringenden rechtspolitischen Handlungsbedarfs, trotz dreifacher Aufforderung des deutschen Bundestages, und trotz positiver Entscheidung des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode noch immer keinen Fortschritt bei der Durchsetzung der völkerrechtlichen Bestimmungen für Flüchtlingskinder verzeichnen konnte, ist für die Parteien insgesamt ein Armutszeugnis. Es ist aber vor allem auch Ausdruck des eklatanten politischen Versagens und der Missachtung des Parlaments durch den zuständigen Bundesinnenminister Otto Schily, der sich dem demokratischen Willen und den Aufforderungen der Volksvertretung versperrte und ihre Entscheidungen konterkarierte“. Der neuerliche Vorstoß des Landes Bayern im Rechtsausschuss zur Verfestigung der Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention treibe diesen kinderfeindlichen und völkerrechtswidrigen Kurs auf die Spitze. „Wer Flüchtlingskindern ihnen zustehende Rechte verweigert oder noch weiter einschränken will, dessen Integrationsversprechen sind unglaubwürdig. Wahlkampf auf Kosten von Kindern zu führen, ist unerträglich“ so Kauffmann.

Albert Riedelsheimer, Sprecher des Bundesfachverbandes UMF, nannte die Empfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates vom 6. September, die Vorbehalte nicht zurückzunehmen „einen herben Rückschlag, bei dem Versuch, die überfällige Umsetzung der entsprechenden Bundestagsbeschlüsse voranzutreiben“. Wie notwendig die Verwirklichung von Kinderrechten ist, machen skandalöse Entwicklungen in diesem Jahr deutlich: in Hamburg finden willkürliche Altersfestsetzungen von Minderjährigen mit fatalen Folgen statt; in Berlin sitzen weiterhin Flüchtlingskinder ohne Eltern in Abschiebehaft; in Bayern droht Minderjährigen im Rahmen des Dubliner Übereinkommens die Kettenabschiebung nach Afghanistan; Hamburg plant die Errichtung des ersten Abschiebegefängnisses für Flüchtlingskinder in Deutschland. Diese Beispiele sind nur die Spitze des Eisberges. Das Festhalten an den Vorbehalten bezeichnete Riedelsheimer als „kinderrechtspolitischen Skandal“.

Der Vertreter des Flüchtlingsrates Berlin Siegfried Pöppel und die Vertreter der anderen Organisationen kündigten verstärkte Initiativen und Aktionen zur Durchsetzung der Kinderrechtskonvention und zur Rücknahme der Vorbehalte durch die Kinder – Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen in der neuen Legislaturperiode an: „Die Rücknahme der Vorbehalte bleibt auf der politischen Tagesordnung und gehört in das 100 Tage Programm jeder neuen Bundesregierung“, so Dr. Jörg Maywald abschließend.





„Wir können das Europa der Zukunft hier beginnen“

„Wir können das Europa der Zukunft hier beginnen“ weiterlesen »

Pressemitteilung vom okumenischen Friedensnetz

„Wir können das Europa der Zukunft hier beginnen“


Pressemitteilung, 25.7.2002:

„Wir können das Europa der Zukunft hier beginnen“

Im Düsseldorfer Roma-Camp zeigten Kirchenleute, Politiker, Friedensbewegte und Prominente deutliche Solidarität

Kurzfristig hatten vor allem Kirchenleute, Friedensgruppen, zwei Asyl-Organisationen und das Obdachlosenmagazin fiftyfifty zur Solidarität mit den 500 Roma auf dem Flinger Schützenplatz eingeladen. Malen für die Kinder beim Stand der ev. Kirche, Trinken, Essen, miteinander reden und ein großes Kreisforum bildeten den Rahmen. Fast 200 Düsseldorfer kamen zu diesem Fest der Begegnung von 18 bis 22 Uhr. Hinzu gesellte sich Prominenz, darunter der Schriftsteller Günter Wallraff, die Künstler Peter Royen, Prof. Wilfrid Polke und Claudia Rogge, der Lebenskünstler Peter von der Kö, Stadtsuperintendentin Cornelia Osswald und ihr Vorgänger Gerhard Gericke, Franziskanerbruder Matthäus und Dominikanerpater Wolfgang Sieffert. Sie alle erklärten inmitten eines großen Kreisforums ihre deutliche Sympathie: „Wir wollen Euch hier im Land haben, ja wir brauchen euch als Menschen!“ Hubert Ostendorf kam von einem Wohnungslosentreffen mit dem ausdrücklichen Auftrag, die Solidarität der Ärmsten in der Stadt zu überbringen. Am späten Abend waren sich alle Initiatoren einig: Hier geht es um mehr als um politische Aktion. Dies war ein wunderbares Fest und wirkliche Begegnung zwischen unterschiedlichsten Menschen.

Kritik am Oberbürgermeister seitens der Anwohner
Unter den anwesenden Politikern stellte sich auch Anneliese Böcker (CDU) den kritischen Fragen. Sie erhielt zwar keine Zustimmung für ihre vorgetragenen Positionen, wurde aber für ihre Bereitschaft zum Zuhören gelobt. Im Vorfeld hatte die ev. Stadtsuperintendentin Cornelia Osswald in einem sehr kritischen Brief die Gesprächs- und Hilfsbereitschaft des Oberbürgermeisters Erwin (CDU) eingefordert. ­ Ihr kam auch wegen des praktischen Engagements herzliche Sympathie von allen Seiten entgegen. ­ Auf dem Fest wurde nun auch seitens der Anwohner die Kritik am Stadtoberhaupt bestätigt. Ein Initiator der Unterschriftenliste gegen die Umstände des Roma-Camps richtete sich über Mikrofon an die Roma: „Wir haben nichts gegen Euch. Ihr seid Menschen wie wir. Doch wir möchten für alle Seiten gute Verhältnisse auf dem Platz. Das fordern wir von der Politik und vor allem vom Oberbürgermeister ein!“ Die Ärgernisse, so formulierten andere Anwohner, ließen sich doch ganz praktisch lösen: „Müssen denn alle Toiletten zusammen ausgerechnet in der Nähe anliegender Häuser aufgestellt werden?“ Dass sich gerade viele kritische Anwohner inmitten des Festes zu Wort meldeten und sich für Gespräche öffneten, werten die Initiatoren als großen Erfolg. Ein jugendlicher Romavertreter sprach eine herzliche Einladung aus: „Kommt zu uns auf den Platz. Spielt Fußball mit uns. Wir können uns doch kennen lernen!“

Appell an den Innenminister aus den Reihen der SPD
Ratsfrau Marion Enke teilte mit, SPD, Grüne und die regierende FDP hätten den Oberbürgermeister zum Einlenken aufgefordert. Immer wieder wurde neben den kommunalpolitischen Verantwortungsträgern im Düsseldorfer Rat der Innenminister in den Beiträgen genannt. Er sei Ansprechpartner für jene Abschiebungspolitik, die wie ein Damoklesschwert über den mehr als 500 Roma schwebt. Der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Flingerbroich, H.-W. Schuster, forderte den „Genossen Fritz Behrens“ in einem Offenen Brief vom 24.7. auf, die „Forderungen der Roma als berechtigt anzuerkennen und dafür Sorge zu tragen, dass es zu keiner weiteren Abschiebung mehr kommt.“
Eines der Transparente am Hellweg verkündet: „Roma sind auch Europäer!“ Daran knüpfte Roma-Sprecher Dzoni Sichelschmidt an: „Mittlerweile leben 15 Millionen Roma in Europa. Es gibt kaum eine Minderheit, über die man so wenig weiß und über die man gleichzeitig so viele Vorurteile pflegt. Das geht seit mehr als 500 Jahren so. In dieser Kette steht die Entscheidung des NRW-Innenministers, Kinder und Jugendliche, die hier geboren sind, die deutschsprachig aufwachsen und die hier deutsche Freunde haben, abzuschieben und damit gute Pflanzungen der Integration einfach auszureißen. Genau hier liegt aber eine große Chance, das Europa der Zukunft heute zeichenhaft vorwegzunehmen!“ Das müsste offiziell in der Asylpolitik kein Problem sein. Deutschland könnte die Roma ­ mit Blick auf die realen Verhältnisse in den Herkunftsgebieten der Flüchtlinge ­ endlich als Minderheit anerkennen.

Kein Blick in die Geschichte?
In der kleinen Zeltausstellung vor Ort erläuterte Frau Mirkowitsch vom „Roma-Center of Integration“ für alle Interessierten Wegmarken einer langen Geschichte. Mehr als eine halbe Millionen Sinti und Roma wurden von den Nazis ermordet, nicht nur in Deutschland, sondern auch in den deutsch besetzten Gebieten Europas. Dazu gehörten auch Teile des ehemaligen Jugoslawiens, dem Herkunftsland der Düsseldorfer Roma. Dazu heißt es in einem Brief des Innenministeriums vom 19.7. an den Flüchtlingsrat Ratingen wörtlich, „historische Begebenheiten“ könnten „keine Grundlage für eine Bleiberechtsregelung“ sein. Auch dazu nahm Dzoni Sichelschmidt von der Roma-Union Stellung: „Die Geschichte der Nazi-Verfolgung ist heute in der Tat kein zwingendes Argument. Hier lebt eine andere deutsche Generation in einem anderen deutschen Staat. Doch die Geschichte bildet einen Hintergrund, vor dem Landes- und Kommunalpolitiker eine besondere Sensibilität wie bei anderen Verfolgungsgruppen auch zeigen könnten. Eine Bereitschaft zum Zuhören und praktische Gesten vor Ort wären ein deutliches Zeichen.“

Wir sind die Beschenkten
Zum Schluss des langen Abends fanden sich fast alle Besucher in den Worten der ev. Stadtsuperintendentin wieder: „Nicht wir waren hier die Gastgeber. Wir waren heute Gäste, die durch herzliche Menschlichkeit beschenkt worden sind.“

Hinweis:
Digitale Fotos des Abends und des Prominenten-Camps können Sie per Mail bei Hubert Ostendorf (Fiftyfifty) anfordern: fiftyfifty@zakk.de

Verantwortlich für diese Presseerklärung ­ im Auftrag der beteiligten Initiatoren:
Peter Bürger, Lichtstr. 47, 40235 Düsseldorf
post@oekumenisches-friedensnetz.de
(Ökumenisches Friedensnetz Düsseldorfer Christinnen)





17.07.2002: Aufruf zur Unterstützung der Roma

17.07.2002: Aufruf zur Unterstützung der Roma weiterlesen »

C.I.A.E.Roma-Union e.V. Essen /NRW

Im Schatten des Beschlusses der Innenministerkonferenz


C.I.A.E.Roma-Union e.V.  Essen /NRW
Centre of Integration, Affirmation and Emanzipation of the Roma in Germany

Sprecher: Dzoni Sichelschmidt
Wissenschaftliche Beratung: Angela Sichelschmidt
Uhlstr. 64,  50321 Brühl
Tel. 02232-411 606, mobil: 0178-2836880
Dsichelschmidt@t-online.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Am 5. und 6. Juni fand in Bremerhaven die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) statt. Hier wurde über die Zukunft der Roma aus Ex-Jugoslawien entschieden, von denen viele seit nun mehr dreizehn Jahren in Deutschland leben.

Am 27. April 2002 haben ca. 500 Romafamilien in Essen im Stadtteil Schonnebeck ihre Zelte aufgeschlagen, um gegen ihre Abschiebung nach Ex-Jugoslawien zu protestieren. Mittlerweile wandern wir mit unserem Demonstrationszug quer durch die Bundesrepublik. Wir waren in Bremerhaven, Berlin, Hannover, Bielefeld, Münster, Dortmund, Wuppertal, Köln, und nun ist unser Protest in Düsseldorf.

Die Rückkehr nach Ex-Jugoslawien wird für die Roma katastrophale Folgen haben.

Bis jetzt wurde kein Rückkehrprogramm entwickelt, was bedeutet, dass die Roma in ein Land zurückkehren müssen, in dem sie laut UNHCR, Schweizerischer Flüchtlingshilfe, Diakonischem Werk, GfbV und anderer Flüchtlings- und Hilfsorganisationen mit menschenunwürdigen Zuständen und Gefahren zu rechnen haben. Die Situation der in Serbien, Montenegro und im Kosovo lebenden Roma ist unerträglich. Sie sind nicht nur polizeilichen Schikanierungen und Misshandlungen, sondern auch Übergriffen auf Leib und Leben von Seiten der Bevölkerung ausgesetzt. Zugang zu Wohnraum und zu sanitären Einrichtungen, Arbeit, Bildung und medizinischer Versorgung ist so gut wie ausgeschlossen. Außerdem sind Bewegungsfreiheit und Sicherheit nicht (!) gewährleistet. Ihr niedriger sozialer Status, ihr nicht vorhandener rechtlicher Schutz, ihre elenden Lebensbedingungen und fehlender Zugang zur sozialen Infrastruktur lassen ihre Situation als sehr prekär erscheinen. Roma werden in fast allen Bereichen des Lebens diskriminiert.

Die Roma, die Deutschland aufgenommen hat, haben sich in der langen Zeit ihrer Anwesenheit an die Lebensgewohnheiten angepasst. In dieser Zeit wurden Familien gegründet, Kinder haben sich integriert und Deutsch als Muttersprache angenommen. Jetzt werden sie ohne Vorwarnung in den frühen Morgenstunden von der Polizei abgeholt, haben fünfzehn Minuten Zeit, um ihre Sachen zu packen und werden dann in ein für ihre Kinder fremdes Land deportiert. Für viele alte Roma kommen so böse Erinnerungen an nicht lang vergangene NS-Zeiten hoch.

Da die Abschiebung nun beschlossene Sache ist, bleibt den Roma nichts anderes übrig, als ihr existenzielles Anliegen nun auf die politische Bühne zu bringen. Bislang waren die Proteste der Roma äußerst friedlich. Als friedliebendes Volk sind die Roma gegen Fremdenfeindlichkeit und Rachsucht. Aber nun haben sie nichts mehr zu verlieren. Sie wollen nicht mehr, dass frei über sie bestimmt wird. Sie fordern nun ihre Rechte ein und wollen, dass die deutsche Bevölkerung über diese menschenunwürdigen Maßnahmen aufgeklärt wird.

Ebenso möchten sie gegen die Verwaltung der Stadt Essen protestieren, die ihnen keinerlei Hilfe zukommen ließ, sogar den Hilfsorganisationen, wie der Caritas oder dem Roten Kreuz, unterband, zu helfen. Sie waren nicht einmal imstande, das aktuelle Problem der Roma auf die landespolitische Ebene zu bringen.
Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit Jahren lebten unter ihnen Tausende Roma – vielleicht von Ihnen nicht bemerkt, denn sie haben hier eine Perspektive für sich und ihre Kinder gefunden. Sie hatten ihr geregeltes Leben und eine Zukunft. Werden sie abgeschoben, werden sie in einem Land, das vom Krieg noch völlig zerstört ist (an den dem Deutschland maßgeblich beteiligt war!), wiederum am Rande der Gesellschaft leben. Sie können nicht in IHRE Heimat zurückkehren, weil sie keine haben, und weil keiner sie haben möchte!! So wird nun auf politischer Ebene über ihr Köpfe hinweg entschieden, aber menschlich interessiert sich keiner für sie. Die jahrhundertelange Verfolgung und Vertreibung der Roma muss endlich eine Ende haben. Sie haben keine Heimat und haben keine Lobby. Wer kann für sie sprechen? Sie müssen es selber tun. Also müssen sie sich der Öffentlichkeit stellen, um ihre Mitmenschen zu informieren und aufzurütteln.

Mitbürgerinnen und Mitbürger, werfen Sie ihre Vorurteile über Bord, denken Sie an die vielen Kinder, die hier in Deutschland eine Zukunft hätten. Informieren Sie sich über diese Minderheit und denken Sie daran, was Sie tun können, um diesen Menschen zu helfen. Denn nur so kann es auf lange Sicht möglich sein, die Kultur der Roma zu bewahren.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Hilfe!
Die Roma in Deutschland fordern:

  1. Sofortiger Abschiebestopp!
  2. Alle Roma, die fünf Jahre in Deutschland sind, sollten ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Die anderen eine dreijährige Chance, sich produktiv für die deutsche Gesellschaft einzusetzen (unsere Organisation würde für die Realisierung zur Verfügung stehen).
  3. Die Roma sollen an allen Entscheidungen, die in ihr Leben eingreifen, beteiligt werden.
  4. Die Rechte der Roma sollen auch dahingehend gelten, dass ihre Kinder eine Schulausbildung erhalten können.
  5. Hilfe beim Aufbau von Einrichtungen im Bereich der Kultur, der Sprache, Folklore sowie Sitten und Bräuche der Roma.

Wir freuen uns über jegliche Unterstützung, auch über Geldspenden, von denen Lebensmittel und andere wichtige Alltagsartikel gekauft werden können. Zu diesem Zweck hat Dzoni Sichelschmidt, Sprecher des C.I.A.E.Roma-Union e.V. Essen /NRW ein spezielles Spendenkonto eingerichtet:

Stadtsparkasse Düsseldorf
Kontoinhaber: Dzoni Sichelschmidt
Kto.Nr.: 14289490
BLZ: 30050110
Verwendungszweck: Spende für C.I.A.E.R.

Wir bedanken uns bei Ihnen.
C.I.A.E.ROMA-UNION e.V. Essen  /NRW/
1.Vorsitzender: Berati Metus Döppelhahn 3  D-45276 Essen Tel.++49-2015922113 e-Mail Romanochavo@gmx.de





Innenministerkonferenz in Bremerhaven

Innenministerkonferenz in Bremerhaven weiterlesen »

Ergebnisse der Innenministerkonferenz (IMK) auf der Abschlusspressekonferenz am 6. Juni 2002:
IMK schließt dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Minderheiten aus dem Kosovo aus.


Zu nachfolgenden Tagesordnungspunkten haben wir die Beschlüsse im Wortlaut dokumentiert:

o Rückführung von Minderheiten in das Kosovo
o Zusammenarbeit mit Afghanistan

RÜCKFÜHRUNG VON MINDERHEITEN IN DAS KOSOVO

Die Innenministerkonferenz hat den Bericht des Bundesministeriums des Innern über die zwischenzeitlich mit der UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK) geführten Gespräche zur Kenntnis genommen.

Die IMK stellt fest, dass ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für diese Gruppen ausgeschlossen ist. Die Innenminister und -senatoren der Länder appellieren an die Betroffenen, eine freiwillige Rückkehr in Betracht zu ziehen. Die Innenminister und -senatoren der Länder gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung noch in diesem Jahr gegeben sein werden. Die Innenministerkonferenz beauftragt daher die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, kurzfristig die Modalitäten für die schrittweise Rückführung abzustimmen. Die freiwillige Ausreise von Minderheitenangehörigen genießt Vorrang. Im Interesse einer geordneten Rückführung und Aufnahme sollen Abschiebungen in Absprache mit UNMIK durchgeführt werden. Aufenthaltsbefugnisse für gemischt-ethnische Familien und Ehepaare aus dem Kosovo (IMK-Beschluss vom 23. November 2000 zu TOP 8) werden nicht mehr verlängert. Dieser Personenkreis ist hinsichtlich der Rückführung nunmehr so zu behandeln wie Familien und Ehepaare, die einer Minderheitengruppe angehören. Die Länder einigten sich darauf Duldungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo nur noch solange zu verlängern, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist.

ZUSAMMENARBEIT MIT AFGHANISTAN

Die Innenminister und -senatoren der Länder nehmen den Bericht des Bundesministers des Innern über die gegenwärtige Lage in Afghanistan zur Kenntnis. Sie bitten den Bund, die Länder fortlaufend über die weitere Entwicklung der Lage zu unterrichten. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern unterstützen die Anstrengungen der Vereinten Nationen und der übergangsregierung Karzai zum Aufbau einer demokratischen staatlichen Ordnung in Afghanistan. Sie rufen deshalb alle in Deutschland lebenden afghanischen Staatsangehörigen auf, sich am Wiederaufbau ihres Heimatlandes und der Errichtung und Festigung demokratischer Strukturen aktiv zu beteiligen, indem sie ihr in Deutschland erworbenes Wissen und Können den Menschen in ihrer Heimat zur Verfügung stellen. Sie dienen damit zugleich den Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stimmen, wie schon bei der Rückkehr der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem übrigen früheren Jugoslawien darin überein, dass die Rückkehr ausreisepflichtiger Personen vorrangig freiwillig und nicht im Wege staatlicher Zwangsmaßnahmen erfolgen soll. Bund und Länder werden deshalb Initiativen und Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv fördern. Die Innenminister und -senatoren der Länder bitten den Bundesminister des Innern, sich dafür einzusetzen, dass die in seinem Geschäftsbereich getroffenen sowie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger zeitnah umgesetzt und die Länder über die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Rückkehrförderung unterrichtet werden. Die Innenminister und -senatoren der Länder stellen fest, dass angesichts der derzeitigen zivilen und militärischen Lage sowie des Fehlens ausreichender Flugverbindungen die zwangsweise Rückführung ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger derzeit grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Eine Abschiebung von Straftätern im Einzelfall ist nicht ausgeschlossen. Bund und Länder werden gemeinsam ein Rückführungskonzept entwickeln. Die Länder können die Duldungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Afghanen zunächst um bis sechs Monate verlängern, danach erfolgt eine erneute Prüfung. Die Innenministerkonferenz nimmt ferner den Bericht des BMI über die deutsche Unterstützung für den Wiederaufbau der afghanischen Polizei (Stand: 29.05.02) zustimmend zur Kenntnis.





PE: Die Menschenwürde ist verletzbar

PE: Die Menschenwürde ist verletzbar weiterlesen »

PRESSEERKLÄRUNG (mit der Initiative gegen Abschiebehaft)

Aus Anlass des Tages der Verfassung am 23. Mai stellen der Flüchtlingsrat Berlin und die Initiative gegen Abschiebehaft fest, dass die im Artikel 1 des Grundgesetzes postulierte Würde des Menschen für Flüchtlinge in unserem Land keine Wirkung entfaltet.


Die Menschenwürde von Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen oder illegalisierten Menschen wird nach wie vor in unserem Land verletzt. Als Beispiel hierfür kann die Situation im Berliner
Abschiebungsgewahrsam genannt werden:

Die Abschiebehaft ist oft die letzte Station für Menschen ohne Papiere. Aus Sicht der Initiative gegen Abschiebungshaft und des Flüchtlingsrates Berlin stellt sie eine unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkung dar. Die Betroffenen sitzen nicht wegen einer Straftat hinter Gittern, sondern lediglich zur „Sicherstellung der Abschiebung”. Beide Organisationen setzen sich daher langfristig für die Abschaffung der Abschiebungshaft ein.

Bis zur Abschaffung der Abschiebungshaft fordern der Flüchtlingsrat Berlin und die Initiaitive gegen Abschiebehaft den Senat von Berlin auf, ernsthafte Schritte zu unternehmen, um u.a. auf die Inhaftierung von Jugendlichen unter 18 Jahren, von Schwangeren und Behinderten zu verzichten. Die Abschiebungshaft darf nicht als Passbeschaffungs- oder Beugehaft instrumentalisiert werden.

Bei der Verwirklichung dieser Forderungen kann auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom September 2001 zur Verbesserung der Situation im Abschiebungsgewahrsam und zur Vermeidung von Abschiebungshaft aufgebaut werden. Ungeachtet dessen und einer entsprechenden (zum Teil einschränkenden) Weisung der Senatsinnenverwaltung ist die Zahl der Inhaftierten (Stand Mitte Mai 2002 ca. 320 Inhaftierte, Kapazität: 340) im Abschiebungsgewahrsam erschreckend hoch.

Aus Sicht der beiden Organisationen wird die genannte Weisung von der Ausländerbehörde nur unzureichend umgesetzt. Die Ermessensspielräume bei der Beantragung der Abschiebungshaft durch die Ausländerbehörde werden von dieser nicht genutzt. Minderjährige Flüchtlinge werden weiter in Haft genommen, obwohl diese in Jugendwohneinrichtungen oder der Clearingstelle untergebracht werden könnten. Flüchtlinge befinden sich länger als sechs Monate in Haft, vor allem dann, wenn ihnen mangelnde Mitwirkung bei der Passbeschaffung vorgeworfen wird.

Sechs Monate nach Annahme der Weisung zur Anordnung und zum Vollzug der Abschiebungshaft laden daher der Flüchtlingsrat Berlin und die Initiative gegen Abschiebehaft zu einer Podiumsdiskussion „Abschiebungshaft in Berlin – Missbrauch staatlicher Gewalt?”

am 22. Mai 2002 um 19.30 Uhr in das Haus der Demokratie (Robert-Havemann-Saal; Greifswalder Strasse 4)

ein. Auf dem Podium werden Politiker/innen von SPD, PDS und Bündnis 90/Die Grünen, sowie Vertreter der Anwaltskammer, der Seelssorger und der Initiative gegen Abschiebehaft diskutieren, um auszuloten, warum die Vorgaben der Senatsverwaltung bisher nur unzureichend umgesetzt wurden.

Flüchtlingsrat Berlin
Initiative gegen Abschiebehaft
21. Mai 2002

 

PE als PDF





Flüchtlingsrat Berlin fordert Abschiebestopp für tschetschenische Flüchtlinge

Flüchtlingsrat Berlin fordert Abschiebestopp für tschetschenische Flüchtlinge weiterlesen »

In Berlin sind gegenwärtig ca. 25 tschetschenische Familien akut von der Abschiebung nach Russland bedroht. Nach dem dem Flüchtlingsrat vorliegenden Informationen befinden sich 6 Flüchtlinge in Abschiebungshaft, unter ihnen einige im Hungerstreik


Der Flüchtlingsrat Berlin hatte in Schreiben an den an den Innensenator, Herrn Dr. Ehrhart Körting, und an die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus einen Abschiebestopp für die Flüchtlinge aus Tschetschenien und die sofortige Freilassung aller sich in Abschiebungshaft befindlichen Flüchtlinge gefordert.
Aus Sicht des Flüchtlingsrates ist nicht gewährleistet, dass aus Berlin abgeschobene Flüchtlinge unbehelligt nach Russland zurückkehren und nicht Opfer von gravierenden Menschenrechtsverletzungen (z. B. Folter) werden können.

Er stützt sich dabei auf Berichte von amnesty international. Amnesty hatte u. a. in einem Schreiben vom 30.04. 2002 an den Ausschuss für Menschenrechte im Deutschen Bundestag die Menschenrechtssituation in Tschetschenien als verheerend bezeichnet. Bekanntlich sah sich die Zentrale von amnesty international in London bereits Mitte Februar diesen Jahres veranlaßt, eine erste urgent action für 20 von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge zu starten, deren Asylverfahren mehrheitlich in Niedersachsen durchgeführt wurden.

Der Flüchtlingsrat Berlin kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Verfolgung der aus Tschetschenien geflüchteten Menschen innerhalb der Russischen Föderation als Gruppenverfolgung im landesweiten Maßstab zu bewerten ist. An dieser Stelle sei auf die in Russland zunehmende Gewalt gegenüber Ausländern (vor allem kaukasischer Herkunft) hingewiesen, die allein in schon Moskau mehrere Todesopfer gefordert hat.

Ungeachtet der Interventionen von amnesty international und des Flüchtlingsrates Berlin wurde am 25.04. 2002 ein tschetschenischer Flüchtling nach Moskau abgeschoben, obwohl sich in seinem Fall auch der UNHCR, der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amtes, Gerd Poppe und die Ausländerbeauftragte des Bundes, Frau Marieluise Beck, eingesetzt hatten.
Eine für den 07. Mai 2002 vorgesehene Abschiebung eines weitereren Flüchtling (Rustam A.) wurde vor dem Hintergrund einer von amnesty international am 03. 05. 2002 gestarteten urgent action vorläufig ausgesetzt. Protestfaxe gegen die drohende Abschiebung gingen in Folge dessen bei der Senatsverwaltung für Inneres (u.a. aus Kanada und den USA) ein.

Am 13. Mai 2002 (Montag) wird sich der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erneut mit der Lage der tschetschenischen Flüchtlingen befassen. Er wurde zuvor ausdrücklich von amnesty international über die Situation in Tschetschenien und die mögliche Gefährdung für tschetschenische Flüchtlinge innerhalb der Russischen Föderation informiert.

Der Flüchtlingsrat Berlin ruft zur Unterstützung der urgent action von amnesty international auf. Er fordert zugleich den Innenausschuss des Abgeordnetenhauses auf, sich angesichts der vorliegenden Erkenntnisse für den Erlass eines Abschiebestopps durch den Innensenator einzusetzen.
Das Land Berlin sollte außerdem auf der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2002 entsprechend initiativ werden.

Jens-Uwe Thomas
Flüchtlingsrat Berlin

 

PE als PDF





Aufruf zur Protestkundgebung gegen das Zuwanderungsgesetz

Aufruf zur Protestkundgebung gegen das Zuwanderungsgesetz weiterlesen »

Der Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte rufen zur Protestkundgebung gegen das geplante Zuwanderungsgesetz auf.


Am 22. März 2002 wird im Bundesrat über den Zuwanderungsgesetzentwurf abgestimmt.

Der Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte rufen zur Protestkundgebung gegen das geplante Zuwanderungsgesetz

· am Freitag, 22. März 2002 von 10.00 – 12.00 Uhr
· auf dem Potsdamer Platz (neben dem S-Bahnhof, an der historischen Ampel) auf.

Die genannten Organisationen lehnen den Zuwanderungsgesetzentwurf ab:

1. Der Gesetzentwurf wird einseitig von nationalen Wirtschaftsinteressen bestimmt.
Erwünscht sind letztlich nur jene Migranten, die wirtschaftlichen Nutzen versprechen.

2. Die Gesetzentwurf beinhaltet eine weitere Ungleichbehandlung von Migranten
Ausgehend von wirtschaftlichen Nützlichkeitskriterien erfolgt im Gesetzentwurf die Verankerung unterschiedlicher Rechte für den Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht und beim Kindernachzug.

3. Der Gesetzentwurf behindert die Integration der hier lebenden Flüchtlinge und Migranten.
Der Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltsrechts wird für „normale“ Migranten erheblich erschwert. Die Gewährung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wird von einer schriftlichen Sprachprüfung, einer Staatsbürgerkundeprüfung und 60 Rentenversicherungsbeiträgen abhängig und teils noch schwieriger als die Einbürgerung gemacht. Die viel gelobten Integrationskurse können – unter weiteren Voraussetzungen – nur ab 2003 neu zugewanderte Ausländer beanspruchen.

4. Der Preis, der für wenige Fortschritte im Flüchtlingsschutz gezahlt werden muss, ist für viele Flüchtlinge zu hoch.
Mit der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe wird im Gesetzentwurf der völkerrechtlichen Verpflichtungen und den europäischen Standards Rechnung getragen. Dem stehen jedoch eine Reihe von Einschränkungen des Asylrechts an anderer Stelle gegenüber. Anerkannte Flüchtlinge sollen nach drei Jahren einer zweiten Asylprüfung unterzogen werden.

5. Der Gesetzentwurf baut gegenüber Flüchtlingen diskriminierende Strukturen weiter aus
An der Abschiebungshaft wird entgegen der Koalitionsvereinbarung festgehalten. Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht werden ausgeweitet. Für Menschen ohne Papiere, werden Mindeststandards verweigert, an der „Denunziationspflicht“ öffentlicher Stellen wird festgehalten. Der deutsche Vorbehalt gegenüber der UNKinderrechtskonvention wird aufrechterhalten.

6. Der Gesetzentwurf trägt zur Stigmatisierung und Kriminalisierung von Migranten und Flüchtlingen bei.
Mit den Anti – Terrorgesetze wurden ausländerrechtliche Restriktionen und Ausweisungstatbestände verschärft und die Grundlagen für einen „Ausländerausweis“ mit integrierten biometrischen Daten geschaffen.

Für den Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte kann eine moderne Einwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik nicht ohne die rechtliche und soziale Gleichstellung aller hier lebenden Flüchtlinge und Migranten erfolgen. Diesem trägt der Gesetzentwurf in keiner Weise Rechnung.

Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel.: (030) 24344 – 5762, Fax: (030) 24344 – 5763buero@fluechtlingsrat-berlin.de, www.fluechtlingsrat-berlin.de
Initiative gegen Abschiebehaft, c/o KSG, Klopstockstrasse 31, 10557 BerlinTel.: (030) 417 00 915 (AB),
Internationale Liga für Menschenrechte, Greifswalder Strasse 4, 10405 Berlin
Tel.: (030) 396 21 22. Fax: (030) 396 21 47, vorstand@ilmr.org

Berlin, 20. März 2002

PM als PDF





Nach oben scrollen