11.03.2022: LAF und LEA müssen jetzt bei der Registrierung der Kriegsflüchtlinge kooperieren und Fiktionsbescheinigungen auf Vordruck der Bundesdruckerei ausstellen

Wir haben uns an die Senatsverwaltungen für Inneres und Soziales gewandt, weil die Ausländerbehörde „noch nicht so weit ist“, bei der Registrierung mit dem LEA zu kooperieren.


Liebe Frau Kipping,
lieber Herr Akmann,

in Hamburg wirkt die Ausländerbehörde am Registrierungsprozess mit und erteilt bei Zuweisung nach Hamburg Fiktionsbescheinigungen mit unbeschränkter Erwerbserlaubnis auf Vordruck der Bundesdruckerei. So verstehen wir auch das Rundschreiben des BMI vom 5.3.2021.

Wir denken, dass das auch in Berlin so laufen muss. Gemeinsamer Prozess LAF und LEA. Ergebnis Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG auf Vordruck der Bundesdruckerei und Bestellung des eAT nach § 24 AufenthG bei Zuweisung nach Berlin. Dies würde den Zugang zu Arbeit, Sozialhilfe, Gesundheit usw. erheblich erleichtern und beschleunigen.

Allerdings hat das LEA in der Vergangenheit nie den in der AufenthV vorgeschriebenen Vordruck der Bundesdruckerei für Fiktionsbescheinigungen benutzt, weil der Arbeitsaufwand zu hoch sei. Stattdessen wurden Bescheinigungen auf Berlinkopfbogen und in der Pandemie auch per Email. teils nur als automatische Antwort. Die Emails beschränken sich auf die Aussage, dass Aufenthalt und Arbeit weiter legal seien, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt und weitere Bedingungen erfüllt sind.  Arbeitgeber können solche „Wenn-dann Bedingungen“ nicht prüfen. Die Emails sind nicht fälschungssicher, Bescheinigungen auf Berlinkopfbogen wurden vom LEA nicht unterschrieben und gesiegelt, weil der Arbeitsaufwand zu hoch sei. Mit der Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen auf Vordruck der Bundesdruckerei würden diese Probleme vermieden.

Wir möchte Sie daher dringend bitten, bei Zuweisung nach Berlin die Registrierung und Fiktionsbescheinigungen auf Vordruck der Bundesdruckerei in einem Arbeitsgang beim LAF unter Mitwirkung LEA vor Ort im LAF bzw. Flughafen Tegel zu ermöglichen.

Anlaufbescheinigungen des LAF wie auf der Ukraine-Seite des Senats angegeben machen nur Sinn bei Verteilung auf ein anderes Bundesland. Die Fiktionsbescheinigung muss dann die Behörde am Zuweisungsort ausstellen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Georg Classen





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