Diskriminierende Sachleistungen für Flüchtlinge in Berlin

auch von der PDS-Sozialsenatorin?

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht zwar vorrangig Sachleistungen für Flüchtlinge vor, ermöglicht aber bei Vorliegen von „Umständen“ – wozu auch eine angespannte Haushaltslage gehört – eine politische Ermessensentscheidung zugunsten von Barleistungen (§ 3 Abs. 2 AsylbLG).


Folglich zahlen die meisten Berliner SPD und PDS-geführten Bezirke Bargeld aus. Ebenso nutzen bundesweit viele Länder und Kommunen den Ermessensspielraum des Gesetzes  und zahlen die – ohnehin erheblich gekürzte – Sozialhilfe nach AsylbLG in bar aus (vgl. Anlage).

Berlins Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) hatte 1997/98 für die der Sozialverwaltung unterstehende Leistungsstelle für Asylbewerber das Sachleistungsprinzip (Chipkarte) eingeführt. Dasselbe haben in der Folgezeit auch eine Reihe von Berliner Bezirken getan (vgl. Anlage).

  • Der Vertrag des Landes mit der Chipkartenfirma Sodexho für die Leistungsstelle für Asylbewerber läuft aus. Statt den Vertrag zu kündigen und per Ausführungsvorschrift, im Rahmen der Kostenerstattung (§ 10 AsylbLG) und ggf. per Änderung AZG (vgl. Koalitionsvereinbarung) auch die Bezirke zur Bargeldzahlung zu veranlassen, wurde seitens Sozialverwaltung der Vertrag mit der Chipkartenfirma um ein Jahr verlängert!

Die Verlängerung auch gegen den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 21.03.02, wo als Bedingung für die Zustimmung Berlins zum Zuwanderungsgesetz auch die Prüfung der Bargeldauszahlung nach AsylbLG im Land Berlin festgelegt wurde.

Für die Betroffenen sind die Leistungen nach AsylbLG ohnehin erheblich gekürzt. Die Chipkarten sind zusätzlich auch diskriminierend, und sie bedeuten die Beschränkung des Einkaufs auf wenige Geschäfte, wozu oft Fahrten mit der BVG nötig sind, was weitere Kürzungen bewirkt. Für dem gesamten persönlichen Bedarf, einschließlich BVG-Fahrten, Telefon, Porti, Rechtsanwalt etc. etc. wird als einziges Bargeld nur noch ein Betrag von 1,36 Euro/Tag ausgezahlt (BVG-Sozialkarten erhalten in Berlin nach einer ebenfalls weiter geltenden Regelung von CDU-Senatorin Hübner im Regelfall nur Deutsche sowie unter das BSHG fallende Ausländer)!
Hinzu kommen weitere Probleme:

  • Die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Übernahme der Mietkosten für Wohnungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG wird – mangels Anweisung der Sozialsenatorin – von dem Sozialämtern weiterhin verweigert  und die Betroffenen weiter in – teurere und in aller Regel schlechtere – Gemeinschaftsunterkünfte eingewiesen.
  • Aushungern und obdachlos Aussetzen – diese bundesweit einmalig brutale Praxis der Behandlung geduldeter Flüchtlinge gemäß § 1a AsylbLG wird auch unter der PDS-Senatorin von vielen Bezirken – vor allem Mitte und Reinickendorf – fortgesetzt.

Der Flüchtlingsrat erwartet von der rot-roten Koalition im Land Berlin eine humane Flüchtlingspolitik. Dazu gehören im Bereich der Sozialverwaltung

  • die Auszahlung von Bargeldleistungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG,
  • die Übernahme der Mietkosten für selbst angemietete Wohnungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG,
  • die Gewährung des Existenzminimums auch in den Fällen des §1a AsylbLG, sowie
  • verbindliche Anweisungen an die Bezirke zur Umsetzung dieser Grundsätze.

Flüchtlingsrat Berlin
Berlin, 05. Juli 2002
i.A. Georg Classen

 

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Berlin, den 5. Juli 2002





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