Gespräch über Leistungen nach AsylbLG in Berlin
Auslegung des § 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin: Am 29.01.2004 führten Vertreterinnen von Caritas und Diakonischem Werk ein Gespräch mit Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner.
Ein Schwerpunkt des Gespräches betraf den unabweisbaren Umfang von Leistungen nach § 1a AsylbLG. Beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst wurden in einer entsprechenden Arbeitsgruppe mehrere Fälle von völliger Leistungseinstellung (vor allem bei der Gruppe der Entlassenen aus dem Abschiebungsgewahrsam dokumentiert). Eine andere Personengruppe, die von der restriktiven Praxis (Bezirksamt Mitte) betroffen ist, ist die Gruppe der jungen Erwachsenen, die sich im Anschluss an die Jugendhilfe (KJHG) an die Sozialämter wenden müssen. Die Senatorin sagte zu, die Ausführungsbestimmungen zum § 1a und insbesondere den Stichtag (Einreise bis zum 31.12. 2000) einer überprüfung zu unterziehen. Die Neufassung der Ausführungsvorschriften wird in Absprache mit der Senatsverwaltung für Inneres angestrebt.