Veröffentlicht am 06.04.2021

06.04.2021: Abschiebungen nach Afghanistan mitten ins Kriegs- und Pandemiegebiet – bei regelmäßiger Beteiligung von Berlin

Gemeinsame Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat Berlin e.V., dem Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ und dem Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan, hier als pdf

 


 

Monatlich gehen Abschiebecharter von Deutschland aus nach Afghanistan, in das nach dem Global Peace Index[1]gefährlichste Land der Welt, das nun auch noch schwer getroffen ist von der Corona-Pandemie. Auch das Land Berlin beteiligt sich regelmäßig an den Abschiebungen. Dieses Mal stellen Brandenburg und Berlin für den nächsten geplanten Abschiebeflug am 7. April sogar den Flughafen BER zur Verfügung.

 

Der Berliner Innensenator Geisel stimmte zuletzt der Abschiebung des afghanischen Geflüchtete Ali H. am 09. März 2021 zu, der direkt aus der Strafhaft abgeschoben wurde.

 

Ali H. floh 2013 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland und lebte seitdem in Berlin. Er leidet unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und psychischen Problemen auf Grund von massiven Gewalterfahrungen in Griechenland, die er auf seinem Fluchtweg nach Deutschland machen musste.

In Berlin lebte er zusammen mit seiner Familie, seinen Eltern und Geschwistern sowie seiner Verlobten. Die Abschiebung durchkreuzte seine Pläne von einem gemeinsamen Leben mit ihr.

 

Innensenator Geisel ließ Ali H. als sogenannten „Intensivstraftäter“ nach Afghanistan abschieben, in ein Land, das dieser seit seinem 3. Lebensjahr nicht mehr kennt. Er flüchtete mit seiner Familie in das Nachbarland Iran. Afghanistan ist für Ali ein fremdes Land.

 

Wir gehen davon aus, dass Ali H. zumal wegen seiner Traumatisierung und seiner fehlenden Anbindung in Afghanistan – er kennt dort niemanden – angesichts der kriegerischen Gewalt und der fehlenden Existenzmöglichkeiten und angesichts der extremen politischen, ökonomischen und gesundheitlichen Krise kaum eine Überlebenschance haben wird. Das sehen zunehmend auch die Gerichte in vergleichbaren Fällen so (vgl. Anhang).

 

Seine Mutter schrieb nach der Abschiebung einen verzweifelten Brief an den Innensenator, da sie große Angst um ihren Sohn hat, weil er in Afghanistan in großer Gefahr schwebt. Sie schilderte dem Innensenator sehr persönliche Details über den psychischen Gesundheitszustand ihres Sohnes und bat ihn, ihren Sohn zurück nach Deutschland zu holen. Nur hier hat Ali H. die Möglichkeit einer adäquaten Therapie und Resozialisierung.

Die Antwort des Innensenators bzw. dessen Behörde erfolgte nach wenigen Wochen und ohne jegliches Mitgefühl für die verzweifelte Mutter. Er zieht ohne belastbare Argumente die Aussagen der Mutter von Ali H. in Zweifel und verteidigt die Abschiebung des traumatisierten Mannes.

 

Ein Großteil der aus Berlin und anderswo abgeschobenen „Straftäter“ hat in Afghanistan oder auf der Flucht schwerste psychische Traumata erlitten, nicht selten wurden sie Opfer von Gewalt und/oder sexuellem Missbrauch. Daraus folgende Drogenkrankheit und psychische Traumatisierung sind oft mitursächlich für hier verübte Straftaten. Statt den Menschen zu helfen, ein straffreies Leben aufzubauen und ihre Traumata adäquat behandeln zu lassen, schiebt Berlins Innensenator sie ab in ein Land ohne jede Möglichkeiten der Therapie oder Resozialisierung.

 

Wir fordern angesichts der aktuellen Lage einen sofortigen und ausnahmslosen Berliner Abschiebestopp nach Afghanistan.

Straftäter*innen sollen nicht durch eine Abschiebung doppelt bestraft werden. Sie sollen ihre Strafe hier verbüßen und hier für ihre Taten belangt werden.

 

Auch wissen die politisch Verantwortlichen wie der Innensenator, dass Afghanistan weit entfernt davon ist, ein „sicheres“ Land zu sein, zumal kürzlich der Einsatz der Bundeswehr dort verlängert wurde.

 

Stoppt alle Abschiebungen nach Afghanistan! Afghanistan ist nicht sicher!

 

Abschiebungsschutz mangels Überlebenschance in Afghanistan – was Gerichte sagen:

 

Das Bundesverfassungsgericht – BVerfG 09.02.2021 2 BvQ 8/21 www.bverfg.de/e/qk20210209_2bvq000821.htmlstoppte kürzlich die Abschiebung eines drogenkranken jungen Mannes, da unklar sei, ob er in Afghanistan zumal unter Corona eine Substitionstherapie erhalten könne. Selbst bei einer gesunden Person sei zweifelhaft, ob sie unter den aktuellen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedingungen durch eigene Arbeit ein Existenzminimum erwirtschaften könne. Werde auf familiäre Strukturen verwiesen, seinen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die afghanische Bevölkerung zu prüfen.

 

Das OVG Niedersachsen 13.01.2021 – 9 LA 150/20 www.asyl.net/rsdb/m29355/ verfügte ein Abschiebungsverbot für einen alleinstehenden gesunden erwerbsfähigen Mann aus Afghanistan wegen der fehlenden Existenzmöglichkeit durch die extrem prekäre wirtschaftliche Lage infolge der Corona Pandemie.

 

Ebenso sieht das in einem ausführlichen Grundsatzurteil auch der VGH Ba-Wü 17.12.2020 – A 11 S 2042/20 www.asyl.net/rsdb/m29309/

 

 

Pressekontakt:

BBZ, Tel.: 030 666 407 21 und Mobil: 0176 248 647 61

[1] https://www.visionofhumanity.org/wp-content/uploads/2020/10/GPI_2020_web.pdf





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