17.04.2018: Forderungen des Arbeitskreises Junge Flüchtlinge an den Berliner Senat
Pressemitteilung des Arbeitskreises Junge Flüchtlinge des Flüchtlingsrats Berlin vom 17. April 2018
Forderungen an den Berliner Senat:
Familiennachzug erleichtern und landesrechtliche Möglichkeiten – wie im Koalitionsvertrag versprochen – ausschöpfen!
Erklärung als pdf
Angesichts der jüngsten bundespolitischen Verschärfungen der Regelungen zum Familiennachzug, die vor allem CSU-Handschrift tragen, erinnert der Arbeitskreis Junge Flüchtlinge des Flüchtlingsrats Berlin den rot-rot-grünen Senat an seinen Koalitionsvertrag und fordert ihn auf, die landesrechtlichen Möglichkeiten ressortübergreifend voll auszuschöpfen, um dem Recht auf Familienzusammenführung Geltung zu verschaffen.
Im Koalitionsvertrag verpflichten sich die Berliner Regierungsparteien den Familiennachzug zu international Schutzberechtigten zu erleichtern sowie Familienzusammenführungen auch über die Kernfamilie hinaus zu unterstützen. Diese Versprechen bleiben bisher weitgehend uneingelöst.
Zwei Beispiele:
Obwohl der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen ausgesetzt ist, besteht die Möglichkeit einer humanitären Aufnahme von Familienangehörigen über die sogenannte Härtefallregelung nach § 22 AufenthG. In die Entscheidung des Auswärtigen Amtes über die Aufnahme ist die Ausländerbehörde beteiligt, so dass auf Landesebene ein bedeutender Beurteilungs- und Ermessensspielraum besteht. Doch dieser Spielraum wird bei wei-tem nicht ausreichend genutzt. Uns ist z.B. ein Fall bekannt, bei dem zwar ein schwer kranker Mann ein Visum erhalten hat, um nach jahrelanger Trennung zu seiner Familie nach Deutschland reisen zu können – der Visumerteilung für die 17-jährige Tochter, die bei ihm geblieben war, um ihn zu pflegen, hat die Ausländerbehörde jedoch die Zustimmung verweigert.
Auch beim Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen schöpft die Ausländerbehörde ihre Ermessensspielräume nicht aus. Aktuell erteilt sie die Zustimmung zum Geschwisternachzug nur, wenn der minderjährige anerkannte Flüchtling in Berlin den Lebensunterhalt für die nachziehenden Geschwister aufbringen kann, was so gut wie unmöglich ist. Dies führt im Ergebnis zu dauerhaften Familientrennungen und stellt Eltern vor die Wahl, entweder ihre übrigen minderjährigen Kinder im Kriegsgebiet zurück zu lassenoder auf den Nachzug zu ihrem minderjährigen Kind in Deutschland zu verzichten.
Wir fordern den Berliner Senat mit Nachdruck auf, die Ausländerbehörde anzuweisen, ihre Ermessens- und Beurteilungsspielräume voll zugunsten der Einheit der Familie auszuschöpfen und der Erteilung von Visa zum Familiennachzug mindestens immer dann zuzustimmen, wenn ansonsten minderjährige Kinder von ihren Eltern getrennt würden (sei es im In- oder Ausland). Im Falle des Geschwisternachzugs kann die Ausländerbehörde von einem „atypischen Fall“ ausgehen und somit auf die Lebensunterhaltssicherung für die nachziehenden Geschwister verzichten, wenn Minderjährige betroffen sind.
In einem Brief an den Regierenden Bürgermeister, die Senator*innen für Inneres, für Integration, Arbeit und Soziales, für Stadtentwicklung und Wohnen sowie an die fachpolitischen Sprecher*innen der Regierungskoalition, führt der Arbeitskreis Junge Flüchtlinge des Flüchtlingsrats diese Forderungen aus und nennt zahlreiche weitere Fallkonstellationen landesrechtlicher Spielräume zur Erleichterung von Familienzusammenführungen.
Der Senat muss diese Spielräume endlich vollumfänglich nutzen und das Leid vieler getrennter Familien beenden.
Den vollständigen Brief finden Sie hier.
Pressekontakt:
Sebastian Muy (KommMit e.V.), Sprecher des Arbeitskreis Junge Flüchtlinge,
E-Mail: s.muy@kommmitbbz.de
Büro Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030 – 224 76 311, E-Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de