Veröffentlicht am 28.07.2022

28.07.2022: Wohnungen statt Zelte!

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Wegen fehlender Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und aus der Ukraine geflüchteter Menschen will Sozialsenatorin Kipping auf dem Gelände des ehem. Flughafen Tegels ein Großzelt mit Schlafplätzen für 900 Menschen aktivieren.


Der Flüchtlingsrat hält Zelte für die Unterbringung von schutzsuchenden Menschen für ungeeignet und fordert stattdessen, verfügbare Ferienwohnungen und Businessappartements anzumieten und alle freistehenden und freiwerdenden Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften an Menschen aus Sammelunterkünften zu vergeben. Außerdem muss der Senat endlich seine Versprechen umsetzen, Geflüchteten den Auszug aus den Sammelunterkünften in Mietwohnungen zu ermöglichen. Auch die geplante Nachverdichtung bestehender Unterkünfte sieht der Flüchtlingsrat äußerst kritisch.

Einen Tiefpunkt bei der Aufnahme Asylsuchender erreichte Berlin mit der Nutzung der Hangars des stillgelegten Flughafen Tempelhof als Unterkunft für neu ankommende Geflüchtete in den Jahren 2016 bis 2018. Dass dem Senat jetzt wieder nichts Besseres einfällt als Menschen auf ehemaligen Flughäfen und in Zelten unterzubringen, ist mehr als enttäuschend“, kommentiert Almaz Haile, Sprecherin des Flüchtlingsrats.

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stehen aktuell ca. 1.700 Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften fluktuationsbedingt leer, ca. 500 neu erworbene oder neu gebaute Wohnungen könnten bald bezogen werden – die Bestände der berlinovo sind dabei noch nicht eingerechnet.[1] Der Senat muss seine Belegungsrechte für landeseigene Wohnungen und Sozialwohnungen ausüben und diese Wohnungen für die Unterbringung von geflüchteten und anderen Menschen aus Sammelunterkünften nutzen.

„Die Koalition will Geflüchteten ein selbstbestimmtes Leben in Wohnungen ermöglichen, so steht es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und Linken. Auch im Senatsbeschluss vom 04.05.2022 zum Umgang mit besonders vulnerablen Geflüchteten aus der Ukraine wird das Ziel einer schnellen Vermittlung in privaten Wohnraum definiert.[2] Doch bisher hat der Senat weder – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – den Wohnungsberechtigungsschein (WBS) für alle Menschen mit geringen Einkommen ermöglicht noch die Beratungsstrukturen für wohnungssuchende Geflüchtete aufgestockt.

Beide Maßnahmen sind überfällig. In den Unterkünften des Landesflüchtlingsamts leben tausende Menschen, die längst eine Wohnung mieten dürften, aber wegen des fehlenden WBS und fehlender Unterstützung bei der Suche keine Mietwohnung finden – viele von ihnen seit mehr als fünf Jahren.  Würden all diese Menschen in Wohnungen ziehen, wäre in den Unterkünften Platz für neu nach Berlin kommende Geflüchtete.[3] Wichtig ist auch, dass das LAF für Asylsuchende, die eine private Wohnmöglichkeit haben, die Wohnpflicht in der Aufnahmeeinrichtung umgehend aufhebt.

„Eine weitere Maßnahme des Senats, um Platz zu schaffen, ist die Nachverdichtung in bestehenden Unterkünften. Aus Einzelzimmern werden kurzerhand Zweibettzimmer gemacht, in Zweibettzimmer kommt ein drittes Bett hinein. Dies ist nicht nur aus Gründen des Infektionsschutzes problematisch, sondern schränkt die Privatsphäre der Bewohnenden weiter drastisch ein. Beide Kritikpunkte treffen für Zelte noch viel mehr zu“, so Almaz Haile.

 

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel.: (0 30) 224 76 311, buero@fluechtlingsrat-berlin.de

 

[1] Drucksache Drucksache 19 / 12 257 https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12257.pdf

[2] siehe Pressemitteilung SenIAS https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1193660.php

[3] siehe hierzu auch Forderungskatalog des Flüchtlingsrats zur Abgeordnetenhauswahl 2021,
Kapitel 6: https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/flueraber_2021_08_forderungkatalog_fr_checkliste.pdf





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