Hausverbot für Flüchtlinge im Kaufhaus

In Regensburg wurde lauf Presseberichten irakischen Flüchtlingen vom Arcaden – Einkaufszentrum Hausverbot erteilt. (Vgl.: Junge Welt, 13.12.06: „Iraker im Einkaufszentrum unerwünscht“).


Von Seiten der örtlichen Polizei wurde mitgeteilt, dass es keine Anhaltspunkte für Straftaten gegeben hätte. Der Flüchtlingsrat wandte sich daraufhin an die Leitung der für die Arcaden – Kaufhauskette zuständige Immobilien AG in Berlin mit Bitte um Klärung des Sachverhaltes. Diese teilte am 21.12.06 mit, dass das Hausverbot für die nach ihren Angaben 10 Flüchtlinge unterschiedlicher Nationalität zurückgezogen wurde.





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